Bericht zum 20. G20-Prozess am Mittwoch, den 18.10.2017

Vor dem Gericht fand ab 13 Uhr eine gut wahrnehmbare Kundgebenung für Konstantin statt.

Das Verfahren sollte eigentlich um 14 Uhr beginnen. Der Sitzungsraum wurde aber erst eine Viertelstunde später geöffnet.

Die Richterin ist Frau Fischer und für die Staatsanwaltschaft sitzt Mittenzwei da. Die Verteidigung ist mit zwei RA*innen vertreten. (Hintergrund: Frau Fischer ist als Jugendrichterin allein einsetzt, das bedeutet im Jugendstrafrecht, dass nicht mit Haft zu rechnen ist da sonst vor einem Jugendschöffengericht angeklagt wird. Dennoch sitzt der Angeklagte in U-Haft.)

Der Angeklagte ist noch nicht im Raum und die Gier insbesondere des Bildzeitungsfotografen ist noch nicht befriedingt, doch die Richterin eröffnet die Sitzung und verweist somit die Foto und Kameraleute des Saals. Der „Redakteur“ von der Bild versucht den Rauswurf des Fotografen durch insistieren auf ein Foto des Beschuldigten zu verzögern – jedoch erfolglos.

Die Verteidigung stellt die Frage warum im Sitzungssaal zwischen den Journalisten auch andere Personen z.B. Richter Krieten (Richter des 1. G20-Prozess) vorne sitzen.

Es folgte einiges an hin und her zwischen Richterin, Verteidigung und gelegentlich der Staatsanwaltschaft. Die Richterin schilderte, dass ihre gänige Praxis sei, dass vorne auch Plarz genommen werden könne und man könne dazu übereinkommen, dass Zuschauer*innen auch vorne sitzen können. Ein solches Übereinkommen gab es aber nicht. Zudem gaben die Justizbüttel an, dass es vorne abgesehen von der Presse nicht egal sei wer Platz nehmen konnte. Es bestand also eine Priveligierung zwischen Teilen der Öffentlichkeit, und es konnten längst nicht alle rein, die wollten. Für ein juristisches Gespräch über diesen Punkt mussten alle nochmal den Saal verlassen und konnten nach einigen Minuten dann zu beiden Eingängen wieder rein. Krieten blieb draußen.

Bevor nun die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen kann, stellt die Verteidigung einen Antrag – insbesondere die Anwesenheit des russischen Konsuls betreffen.

Sie beantragt festzustellen, ob deutsche Polizeibeamte oder ausländische russische Personen mit behördlichem Auftrag anwesend sind und deren Ausschluß zu veranlssen. Die Polizibeamten betreffend ist aus Gründen der Rechtspflege Einflussnahme verboten, so z.B. polizeilich Erkenntnisse aus den G20 – Prozessen zu sammeln und auszuwerten. Die russische Botschaft betreffend, ist ihr Interesse aus den bisherigen Anfragen zum Stand der Dinge und was dem Beschuldigten vorgeworfen wird deutlich. Der Ausschluß sei insbesondere nötig, da auch die Hamburger Polizei sagt, dass Russland ein problematischer Staat ist.

Der Staatsanwalt nimmt dahingegen Stellung, dass er denkt, ein Ausschluß einzelner sei schlichtweg nicht möglich. Der einzige Weg sei die Öffentlichkeit insgesamt auszuschließen.

Die Verteidigung erwidert, dass der Staatsanwalt dabei den Aspekt des behördlichen Auftrags ausser Acht gelassen hat, dabei aber genau eine Kollision entsteht – Dann nämlich wenn der behördlicher Aufrag Ausspähung ist. Die Polizei betreffend, dass dann die Verhandlungen nicht mehr unbeeinflusst sind, insbesondere bei Auftrag ausländischer Behörden mit nicht kontrollierbarer Weitergabe.

Zudem geht es bei bestimmten Ausschlüssen um Fürsoge, zumal es ein politischer Prozess (seitens des Vorwurfs) ist und die Richterin solle sich zum Beispiel vorstellen, dass der Angeklagte sich politisch vor der Anklage erklären möchte.

Die Richterin fragt darauf den russischen Konsul, ob er etwas dazu sagen wolle, was dieser verneint.

Daraufhin vertagt sie auf Montag den 23.10. (9h-16h). Weitere Termine sind am 1.11. ab 12h und 7.11. ab 13h.