Kurzbericht zum ersten G20-Prozess am Montag 28.8.2017 (DE)

Der junge Angeklagte aus den Niederlanden wurde von Richter Krieten, der bekannt dafür ist ein Linkenhasser zu sein, zu 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Außerdem ordnete er eine DNA-Entnahme an.

Mit diesem Urteil ging er deutlich über die ohnehin überzogene Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 1 Jahr 9 Monate gefordert.

Vorgeworfen wird ihm, 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten im Rahmen der „Welcome to hell“-Demo geworfen zu haben. Der einzige vermeintliche Beleg dafür sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten aus Berlin, die in zentralen Punkten nicht mal übereinstimmten, deutliche
Wahrnehmungslücken enthielten und beide einen vermeintlichen Werfer beschrieben, der optisch offensichtlich nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte. Denn das einzige beschrieben Erkennungsmerkmal der werfenden Person war laut ihrer Angaben dessen „Rasta-Zöpfe“. Der Angeklagte hingegen hat lange glatte Haare.

Auch die Schilderungen rund um die Festnahme sind nicht stimmig. Der Beamte der von zwei Flaschen getroffen wurde, hat laut seiner Aussage selber nur den den 2. Wurf gesehen und der Festgenommene sei beim Versuch, seinen Kollegen zu treten, selber gefallen. Dieser Kollege wiederum schildert das Ganze etwas anders. Er habe beide Würfe der Dreadlock tragenden Person gesehen und diese Person festnehmen wollen. Allerdings hätten zwei Personen versucht, ihm den Weg zu versperren. Daher hatte er die erste Person beiseite gestoßen und der zweiten einen Faustschlag auf den Kopf verpasst. Der Kollege, der die Würfe abbekommen hatte, hätte derweil die Festnahme gemacht. Wie der Zufall so will, hat der Angeklagte nicht nur glatte Haare, sondern aus fraglicher Situation auch eine Verletzung unter dem Auge, die von einem Faustschlag stammt.

U.a. aus diesen Gründen forderte die Verteidigerin Freispruch.

Richter Krieten wollte aber sehr gerne die neuen Strafverschärfungen anwenden. Entsprechend begründete er sein Urteil mit der „klugen Entscheidung“ der Gesetzgebung, mit der pünktlich zum G20 der Strafrahmen erhöht wurde. „Es ist ein wichtiges Anliegen, Repräsentanten des deutschen Staates besonders zu schützen.“ Damit sei darauf reagiert worden, dass es immer mehr Angriffe auf Beamten gegeben hätte. Und weiter: „Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Polizeibeamte sind kein Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter.“ Er nenne das Gewalttourismus mit dem Reiseziel Bullenjagen und Haspa entglasen. Außerdem müsse eine Strafe abschrecken und das bürgerliche Rechtsempfinden sei beim G20 gestört worden – die Strafe also aus generalpräventiven Gründen nötig.