Aktueller Stand zu den G20-Gefangenen – 26.8.2017 (DE)

Der G20-Gipfel ist nun einige Wochen her, die Folgen davon sind jedoch immer noch zu spüren. Fast täglich werden neue Infos über den Einsatz der Gegenseite, die Vertuschungen und Rechtsbrüche, aber auch über die zu erwartenden Repressionen, bekannt.

Von ursprünglich 51 Gefangenen sitzen noch immer 28 Betroffene meist nicht-deutscher Staatsbürgerschaft in U-Haft in den JVAs Billwerder, Hahnöfersand und in der UHA Holstenglacis. Sie kommen aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Spanien, Italien, Polen, Ungarn, Deutschland und Russland.

Die Inhaftierten sind nach wie vor den Schikanen und der Willkür von Gericht und JVA-Angestellten ausgeliefert. Bei einzelnen wurden immer wieder die Haftbedingungen verschärft. So dürfen sie z.B. nur mit gerichtlicher Erlaubnis besucht werden. Natürlich werden diese Besuche auch streng überwacht (siehe z.B. Brief von Fabios Mutter an ihren Sohn vom 7.8.17.https://unitedwestand.blackblogs.org/). Des Weiteren konnten wochenlang keine Pakete mit frischer Wäsche an die Gefangenen zugestellt werden, sodass sie nur Anstaltskleidung zum Wechseln hatten. Weiterhin wurde Gefangenen der Besuch der Gefängnisbibliothek verweigert mit der Begründung: „Demonstranten brauchen keine Bücher.“

Trotz aller Widrigkeiten versuchen die Gefangenen, das Beste aus der Situation zu machen. Sie schreiben sich von Knast zu Knast und sitzen in mehr oder weniger großen Gruppen als G20-Gefangene zusammen, die meisten von ihnen in der JVA Billwerder. Sie unterstützen einander und muntern sich gegenseitig auf, wenn der Druck zu groß wird. Konflikte mit Inhaftierten, die nicht wegen G20-Delikten sitzen, scheint es nicht zu geben. Sie freuen sich sehr über die Post, die sie hinter den Gefängnismauern erreicht.

Die Knastkundgebung am 6. August wurde von den Gefangenen gehört. Sie haben sich sehr über dieses Zeichen der Solidarität gefreut. Vorerst ist geplant, jeden 1. Sonntag im Monat vor der JVA Billwerder eine Kundgebung zu machen. Die nächste am 3. September ist als Wunschkonzert für die Gefangenen gedacht. Wenn ihr Kontakt zu Gefangenen habt, fragt sie unbedingt nach ihren Musikwünschen und teilt uns diese rechtzeitig mit!

 

Die Vorwürfe

Den noch verbleibenden G20-Gefangegen werden verschiedene Straftaten vorgeworfen, die in vielen Fällen normalerweise keine U-Haft rechtfertigen würden. Die Vorwürfe reichen von Verstoß gegen das Versammlungsgesetz über Landfriedensbruch bis hin zu Widerstand und Tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte nach §§ 113/114 StGB. Letzteres wird nach der Gesetzesverschärfung vom 30.05.2017 mit einer Haftstrafe von nicht unter 3 Monaten, in schweren Fällen unter 6 Monaten geahndet.

Bereits aus den Begründungen der Haftbeschlüsse lässt sich jedoch herauslesen, dass es nicht um die Anwendung des StGB geht, sondern um einen klar politisch motivierten Verfolgungswillen. Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft wird u.a. mit der „Verteidigung der Rechtsordnung“ begründet. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, die üblicherweise Haftgründe darstellen, spielen keine Rolle. Damit stellt die U-Haft allein schon eine generalpräventive Maßnahme dar. Mehr noch: Inhaftierte mit Bezug zu vermeintlichen G20-Straftaten werden ganz bewusst außerhalb der herrschenden Rechtsordnung gestellt und entsprechend behandelt. Ihnen werden von Politik und Justiz die Grundrechte abgesprochen. Das nennt man Feindstrafrecht! Die Tatsache eines nicht-deutschen Passes verschärft die Annahme, potentiell Feind*in dieser Gesellschaft zu sein zusätzlich.

Wir sind von diesem Vorgehen nicht überrascht. Es steht ganz in der Tradition früherer Gipfelrepression, wie nach den Protesten beim G8-Gipfel in Genua im Jahr 2001 oder auch nach dem G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm, als nicht-deutschen Beschuldigten trotz EU-Bürgerschaft keine Haftverschonung gewährt wurde, obwohl sie nicht vorbestraft waren.

Staatsanwaltschaft, Polizei und Politik brauchen unbedingt Schuldige, um ein Exempel zu statuieren – egal, ob die Vorwürfe im Nachhinein haltbar sind oder nicht. Um die juristische Aufklärung im Rahmen eines fairen Verfahren geht es der Justiz dabei nicht, sondern um die Deutungshoheit in einer politischen Debatte.

Am 28. und 29. August beginnen die ersten Prozesse vorm Amtsgericht Hamburg. Weitere werden zeitnah folgen.

Wir lassen die Angeklagten nicht allein!

Kommt zu den Kundgebungen:

  1. August, 9 – 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, Sievekingplatz
  2. August, 10 – 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, Sievekingplatz

 

Was können wir tun?

Organisiert euch!

Schreibt Briefe an die G20-Gefangenen!

Helft mit, Anti-Knast-Kundgebungen zu organisieren!

Kommt zu den Kundgebungen!

Unterstützt die Prozessbegleitung

Veranstaltet Soli-Kneipen, -Parties, -Konzerte und -Veranstaltungen!

Spendet Geld für die zu erwartenden Prozesskosten an die Rote Hilfe e.V. und unterstützt die Crowdfunding-Kampagnen!

Haltet das Thema in euren politischen Bezügen und Debatten aktuell!

Gemeint sind wir alle – United we stand!
Spendenkonten

für die Verfahren:
Rote Hilfe e.V.
Stichwort G20
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen

für die Unterstützung der Kampagne vor Ort:
Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Hamburg
Stichwort: United we stand
IBAN: DE06 2001 0020 0084 6102 03
BIC: PBNKDEFFXXX
Postbank Hamburg