Loïc hat angekündigt, dass er uns, seine Freundinnen und Genossinnen in Hamburg, kurz vor seinem erneuten Haftantritt noch einmal besuchen will.
Dann wird es mit Loïc eine kämpferische und solidarische Veranstaltung geben.
Es soll auch der Anfang für unsere solidarische Unterstützung Loïcs während seiner erneuten Zeit im Knast werden.
Die Rote Hilfe Zeitung veröffentlichte in ihrer Ausgabe 1.2022 einen Brief von Loïc
Auszug :
Nochmal Knast? – Ein Brief von Loic
Zwei Jahre nach seiner Entlassung muss Loïc, der unter anderem wegen der Elbchaussee-Randale zu G20 verurteilt wurde, erneut für 20 Monate in den Knast. Während die Hamburger Justiz ihn in Billwerder inhaftieren möchte, schreibt er von seiner Arbeitsstelle in Frankreich und dankt für die solidarische Begleitung.
„Am 13. Dezember 2021 fand das Revisionsverfahren zur Elbchaussee seinen Abschluss. Die Revision der Staatsanwaltschaft, welche in meinem Verfahren vier Jahre und neun Monaten forderte, wurde abgelehnt. Das Gleiche passierte mit den Revisionsbestrebungen meiner AnwältInnen. (…)
Category Archives: Prozesse
Loic will Reststrafe in Frankreich absitzen
Loic muss wegen seiner Verurteilung wegen der G20-Proteste in Hamburg 2017 wieder in den Knast
Radio Dreyeckland (RDL) aus Freiburg hat im Dezember ein Gespräch mit Loic geführt,
Vor einiger Zeit wurde er im sogenannten Elbchaussee-Verfahren zu 36 Monaten Knast verurteilt. Nach 16 Monaten im Hamburger Untersuchungsgefängnis läuft nun ein Antrag seiner Anwält:innen, die Haft in Frankreich verbüßen zu können. Er muss also demnächst für einige Zeit ins Loch zurück. RDL hat uns freundlicherweise die Abschrift des Radiointerviews https://rdl.de/beitrag/loic-will-g20-reststrafe-frankreich-absitzen zu Verfügung gestellt. (Red.)
Interview von Luc Śkaille, geführt Ende Dezember 2021
RDL: Du hast ja schon damit begonnen die Situation zusammenzufassen. Was dich damals ins Gefängnis gebracht hat, waren die Proteste gegen G20. Willst du nochmal erklären was dir in dieser Prozedur vorgeworfen wird?
LOIC: Es geht in der Strafe vor allem um die Elbchaussee, eine der wohlhabensten Straßen in Hamburg. Es ist ein besonderer sehr spezieller Vorwurf, da es sehr stark eine kollektive Dimension bekommt, bei der alles was bei der Versammlung passiert ist mir und vier weiteren Angeklagten umfassend zur Last gelegt wird. So sind wir jetzt für allen Sachschaden der Demonstration verantwortlich zu machen, eine Million € in 20 Minuten und 19 verbrannte Autos. Und selbst wenn wir nicht diesen konkreten Straftaten zugeordnet werden, werden wir der Komplizität beschuldigt. Dafür habe ich, ich glaube zwei Jahre gekriegt. Die anderen werden tatsächlich nur beschuldigt dort mitgelaufen zu sein, was wirklich außerordentlich ist. Ich bin beschuldigt da noch etwas aktiver gewesen zu sein, mit einem Böller, der in eine Bank flog.
Ich habe zu den Vorwürfen keine Aussagen gemacht, da ich die kollektiv Beschuldigung ablehnte. Ich wäre im Zweifel darauf eingegangen, wenn sie von der Kollektivstrafe abgerückt wären. Etwa in dem ich bewiesen hätte, dass ich nicht vor Ort war.
Ich denke diese juristischen Auffassungen sind sehr gefährlich und können auch später dazu dienen die Rechtsprechung auszuweiten und immer mehr in Richtung Kollektivstrafen bei Demos und vor Gerichten gehen. Diesen Auffassungen müssen wir uns entgegenstellen.
Radiointerview: Loic will G20-Reststrafe in Frankreich absitzen
Elbchaussee-Revisionen in Leipzig verschärft/gescheitert
RDL hat ein Interview mit Loic geführt, hier könnt ihr es anhören: https://rdl.de/beitrag/loic-will-g20-reststrafe-frankreich-absitzen
Die juristischen Nachspiele bezüglich des Hamburger G20 von 2017 dauern an. Während der „es hat keine Polizeigewalt gegeben“ Brechmittel-Kanzler Scholz trotz Cum-Ex und WireCard ins Kanzleramt zog, schlagen sich europaweit Linke mit andauernden Strafen wegen eines Scherbenwochenendes eines längst vergangenen Sommers herum.
Revisionsprozess gegen Loic im G20-Elbchausseeverfahren am 1. September ’21 in Leipzig
Am 1.9.21 entscheidet der Bundesgerichtshof in Leipzig über die
Revisionen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das
Urteil des Landgerichts Hamburg, mit dem Loic zu einer Freiheitsstrafe
von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Die Verteidigung fordert
eine wesentlich niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden
soll. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung zu einer Strafe von 4 Jahren 9 Monaten.
Nun findet am 1.9.21 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BGH
statt, in der es nur um Rechtsfragen geht. Loic kann an dieser
Verhandlung teilnehmen, muss es aber nicht und wird es auch nicht tun.
Wir werden einen Beobachter nach Leipzig schicken.
Revisionen werden zu 99 % abgelehnt, das ist auch bei Loic für beide
Revisionen zu erwarten. Dann würde das Urteil sofort rechtskräftig, etwa
einen Monat später erfolgt die Ladung zum Strafantritt und einen
weiteren Monat später, also im November, muss die Knaststrafe dann
angetreten werden.
Loic wurde zu 36 Monaten verurteilt, abzüglich 16 Monaten
Untersuchungshaft bleibt eine Reststrafe von 20 Monaten. Bei Menschen,
die zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, gibt es die
Möglichkeit, bereits nach 2/3 der Gesamtstrafe, das wären 24 Monate
abzüglich der U-Haft von 16 Monaten, also noch 8 Monate, entlassen zu
werden. Die 2/3-Strafe ist in politischen Verfahren eher selten, oftmals
werden Reue und Distanzierung verlangt.
Die Reststrafe wird vermutlich in der JVA Billwerder in Hamburg
vollstreckt werden. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit der
Strafvollstreckung in Frankreich, was für Loic, Familie und Freunde
sicherlich angenehmer wäre.
So oder so bleiben wir solidarisch mit unserem Freund und Gefährten
Loic, ob in Frankreich oder Deutschland und gemeinsam werden wir
Kundgebungen und Soli-Aktionen machen.
Solidarität ist eine Waffe!
Free Loic!
Solidarisch Kämpfen – United We Stand!
Der G20-Elbchaussee-Prozess – Rechtsstaatstheater ohne Happy End
Vor einem Jahr wurden im sogenannten Elbchaussee-Prozess die Urteile gefällt. Wir nutzen den Jahrestag, um nochmal einen detaillierten Blick auf einen der bisher größten G20-Prozesse zu werfen. Denn obwohl das Ganze nun ewig her ist, kann der endgültige Ausgang des Verfahrens (schriftliche Urteilsbegründung und Revision stehen noch aus) drastische Auswirkungen auf den rechtlichen Rahmen von Demonstrationen haben.
Es ging dabei um eine Demo im Sommer 2017. Während des G20-Gipfels in Hamburg kam es in den frühen Morgenstunden des 7. Juli zu einer Express-Verwüstung der schicken Elbchaussee. In wenigen Minuten soll dieser zügige Spaziergang eine Millionen Euro teure Zerstörung mit sich gebracht haben.
Drei Jahre nach dem Gipfel wurden am 10. Juli 2020 vom Landgericht Hamburg die Urteile im Elbchaussee-Prozess gefällt. Begonnen hatte der Prozess im Dezember 2018. Über eineinhalb Jahre wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Loïc aus Frankreich und vier weitere Genossen aus Frankfurt/Offenbach verhandelt.
Völlig unabhängig davon, ob ihnen individuell etwas vorgeworfen wird, sollen die fünf Angeklagten für diese Demo zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft konstruierte dafür Anklagepunkte, die die Beschuldigten für zehn Jahre in den Knast bringen sollten. Auch ohne den Forderungen der Staatsanwaltschaft im Detail zu folgen, fand das Gericht einen Weg, die Angeklagten wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Brandstiftung – und damit für ihre Anwesenheit – zu bestrafen.
Rondenbarg-Massenprozess geplatzt
„Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren gegen die fünf jüngsten Beschuldigten im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.“ (siehe https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/)
Rondenbarg: Prozesstermine im Januar aufgehoben
Wegen der Corona-Pandemie finden die für den Januar angesetzen Termine im Rondenbarg-Prozess nicht statt. Der nächste Termin ist frühestens am 10. Februar.
Rondenbarg-Massenprozess: die kommenden beiden Termine sind aufgehoben
Abgesagte Termine im Rondenbarg-Massenprozess! Nächster Termin nicht vor dem 11.1.2021. Die Termine 22.12. und 6.1. finden nicht statt! Nachdem Richter Halbach den politischen Prozess gegen die fünf jungen Angeklagten trotz Corona und krankheitsbedingter Abwesenheit des Verteidigers einer der Angeklagten unbedingt eröffnen wollte, sind nun die folgenden zwei Termine wegen Corona aufgehoben.
Weitere Infos:
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Einstellung aller NoG20-Verfahren!
Freiheit für alle!
Rondenbarg: Prozessbericht, 2. Verhandlungstag
Am 09.12.20 von ca. 09:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr wurde vor der 27. Großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Hamburg das Rondenbarg-Verfahren gegen fünf Betroffene fortgesetzt. Wie auch schon am ersten Verhandlungstag fand vor dem Strafjustizgebäude eine Solidaritäts-Kundgebung statt.
Der zweite Tag war geprägt von Anträgen der Verteidigung. Den Anfang
machte Rechtsanwältin Beisenherz mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen der aktuellen Covid-19-Lage, damit verbunden war ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dem Antrag schlossen sich alle Verteidiger*innen an. Dies sollte sich an diesem Tag bei allen weiteren Anträgen der Verteidigung wiederholen. Wenig überraschend wurde der Antrag von der Kammer (Halbach, Hienzsch, Lohrmann) abgelehnt. Nach Abwägung des strafprozessualen Beschleunigungsgrundsatzes mit dem Infektionsschutz sei eine Aussetzung nicht geboten.
Sodann folgten Opening-Statements der Rechtsanwält*innen Busmann, Luczak, Werner und Wisbar, welche folgende Themen behandelten: Continue reading
Rondenbarg: Kurzer Bericht vom ersten Verhandlungstag am 3.12.20
Am 3.12. fand der erste Verhandlungstag im Rondenbarg Prozess mit einem sehr eingeschränkten Umfang statt. Aufgrund der krankheitsbedingten Verhinderung eines Strafverteidigers war bis zuletzt unklar, ob der erste Verhandlungstag stattfinden kann. In letzter Minute – am Morgen des Verhandlungstages – wurde der Verhandlungsumfang durch einen OLG Beschluss auf ein Minimum begrenzt, da eine der Angeklagten durch eine nicht eingearbeitete Vertreterin verteidigt werden musste. Das OLG hatte klargestellt, dass in Abwesenheit des beigeordneten Verteidigers nur die Anklage verlesen und die Angeklagten belehrt werden könnten.
Nach einer kurzen Diskussion darüber, ob der Vorsitzende zusichere, sich an das vereinbarte Vorgehen zu halten, wurde die Anklage verlesen. Nach der Verlesung wollte der Vorsitzende von den Verteidigern informell für das weitere Programm erfragen, ob es Einlassungen zur Sache geben werde. Die Verteidigung hat hierzu keine Aussage gemacht, diese Frage konnte in Abwesenheit eines Verteidigers nicht beantwortet werden.
Abschließend wurde der Verhandlungsstoff für den zweiten Verhandlungstag abgestimmt. Auf Anregung der Verteidigung stimmt der Vorsitzende zu, den für den zweiten Verhandlungstag geladenen Zeugen – der Ermittlungsführer – abzuladen. Dies ist erfreulich, da der Ermittlungsführer kein geeigneter Zeuge für diese frühe Prozessphase ist.
Am zweiten Verhandlungstag sind diverse Anträge der Verteidigung geplant und die Frage zur Einlassungsbereitschaft wird erneut gestellt werden. Insgesamt ein kurzer Termin, eine knappe halbe Stunde.