Prozessbericht zum Berufungsverfahren gegen Alessandro, Donnerstag 26.4.2018

Berufungsverhandlung gegen Alessandro am Donnerstag, 26.4.2018

Nachdem der NoG20 Aktivist Alessandro am 25.10.17 vom Amtsgericht Altona wegen eines angeblichen Flaschenwurfes zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft bezüglich des Strafmaßes Berufung eingelegt, da sie das Urteil „ungerecht“ empfand. Alessandro hatte weder ein Geständnis abgelegt noch sich „entschuldigt“.

Am 26.4.18 fand die Berufungsverhandlung am Landgericht am Sievekingpatz statt. Am gleichen Tag durfte Richter Krieten seinen dritten G20 Prozess beginnen. Auch Peike,  der nach einer Verurteilung in einem NoG20 Prozess durch Krieten  immer noch in der JVA Billwerder sitzen muss, hatte einen Berufungsverhandlungstag. An dem Tag fanden am Sievekingplatz also drei Prozesse gegen No20 Aktivisten statt. Continue reading

Bericht vom 22. G20 Prozess am Mittwoch, den 25.10.17

Der 22. G20 Prozess endete mit einer Haftstrafe von 1 Jahr und 1 Monat auf 3 Jahre Bewährung. Richter Kloß zeigte sich in seiner Strafzumessung kulant, wobei er allerdings bei der Verurteilung wie die Staatsanwaltschaft die Tatbestände als erwiesen ansah, obwohl der eine Zeuge log und der andere sich widersprach.

Begleitet wurde die Verhandlung von einem unangenehmen Vorfall, der sich außerhalb des Gerichts ereignete. 10-15 italienische und deutsche Unterstützer*innen des Angeklagten wurden auf dem Weg ins Gericht, in einem Café in dem sie frühstücken wollten, eineinhalb Stunden von ca 30 Bereitschaftspolizist*innen festgehalten. Es wurden dabei Personalien festgestellt und Fotos gemacht. Begründet wurde dies damit, dass sie „einige vom G20 erkannt hätten“. Obwohl es gegen diese Maßnahmen keinen aktiven Widerstand gab, wurden sie am Gehen und dem Zugang zur Verhandlung gehindert. Nach Aussage der Betroffenen durften auch keine weiteren Leute das Café betreten. Einem Anwalt, der von einer Betroffenen kontaktiert wurde, ist der Zugang verweigert worden. Des Weiteren wurde ihnen verboten, ihre Telefone zu nutzen.

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Ausführlicher Bericht vom 15. G20-Prozess am Donnerstag, den 5.10.2017

Der 15. G20-Prozess endete nach einer zweistündigen Hauptverhandlung mit einem Urteil von 1 Jahr und 9 Monaten auf 3 Jahre Bewährung. Zudem musste der Verurteilte eine DNA-Abnahme über sich ergehen lassen, was das Gericht in Hamburg bei den ganzen letzten Verfahren gefordert hatte.

Wider Erwarten wurde der Prozess recht schlank gehalten, d.h. keine ausführliche Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung durchgeführt. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte am Abend des 7.7. an der Roten Flora, einen Stein und eine Flasche Richtung Bereitschaftspolizei geworfen zu haben. Der Stein sei beim Aufprall zersplittert und Stücke hätten den Beamten Henneberg am Mittelfußknochen getroffen. Dieser will danach für 30 Minuten Schmerzen beim Laufen verspürt haben. Angeblich soll der Angeklagte auch noch einen anderen Beamten mit einer Flasche getroffen haben, der jedoch nicht auffindbar war. Die von der Staatsanwältin vorgetragene Anklage lautete dann Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. Natürlich durfte auch der in den Prozessen obligatorische neue §114 in der Aufzählung der Anklagepunkte nicht fehlen.

Noch vor Beginn der eigentlichen Verhandlung schlug das Gericht einen Deal vor. Continue reading