Soligrüße von Fabio

Gesendet: Mittwoch, 08. Juli 2020
Von: Fabio

Solidarität für Loic und die anderen angeklagten Gefährten!

Vor drei Jahren sind mehrere zehntausend Frauen und Männer aus allen Ländern Europas in Hamburg auf die Straße gegangen, um gegen den G20-Gipfel zu demonstrieren, jeder mit seinen eigenen Mitteln, seinen eigenen Demonstrationsformen und seinen eigenen Empfindungen. Allen gemeinsam war die Überzeugung, dass der Gipfel Ausdruck einer Welt voller Ungerechtigkeit und Ausbeutung war.

Viele leiden weiterhin unter den Rachegelüsten der Staatsanwaltschaft. Am 10. Juli dieses Jahres wird das Urteil in jenem Prozess gefällt, der wahrscheinlich der wichtigste der Prozesse gegen die Demonstranten ist.

Fünf Gefährten werden beschuldigt am Morgen des siebten Juli an der Demonstration auf der Elbchaussee teilgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für sie Strafen bis zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Am kommenden Freitag riskieren unsere Brüder und Freunde zurück ins Gefängnis geschickt zu werden.
Loic – vor allem er – wurde bereits ein Jahr und vier Monate in Untersuchungshaft gehalten.
Es werden ihnen keine besonderen Straftaten vorgeworfen, vielmehr seien sie „Teil“ einer Gruppe von Personen gewesen, die Straftaten begangen hätten.
Ihre Verurteilung würde den Weg freimachen für viele weitere Verurteilungen all jener, die beschließen, an einem Protest auch nur teilzunehmen; ein gefährlicher juristischer Präzedenzfall soll geschaffen werden, der sich an alle richtet, die für einen andere, eine bessere Welt zu kämpfen bereit sind.

Lasst uns alles tun, die Gefährten nicht allein zu lassen.

Unsere Solidarität gilt Loic und den anderen Angeklagten des Elbchausseeprozesses!

Euer Fabio

Zusammenfassung Prozess gegen Fabio

Aktuell sieht alles danach aus, dass 2020 die Prozesse im sogenannten
Rondenbarg-Komplex starten werden. Über zwei Jahre nach der
zerschlagenen Demonstration am Rondenbarg im Zusammenhang mit den
NoG20-Protesten in Hamburg, sollen voraussichtlicht über 100 Personen
vor Gericht gezerrt werden – einige davon aus Göttingen. Ein erster
Prozess in diesem Zusammenhang gegen unseren Genossen Fabio aus Italien
ist im Februar 2018 geplatzt. An der mit Fabios Prozess eingeschlagenen
Route der Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfte sich wenig ändern. Wir
wollen deswegen kurz zusammenfassen was bisher passiert ist.
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Prozessbericht Elbchaussee 19.9.19

Der erste Zeuge hatte als Teil der SoKo einen Auswertevermerk zur
angeblichen Anzahl mitgeführter Molotov-Cocktails anhand des vorhandenen
Bildmaterials geschrieben. Dazu berichtete er, dass er hierfür auf dem
Lichtbildmaterial erkennbare Flaschen in den Händen der Demo-Teilnehmer
gezählt habe. Aber schon die erste Frage des Gerichts, ob er denn habe
erkennen können, was in den von ihm für Flaschen gehaltenen Behältnissen
drin gewesen sei, musste er verneinen. Relativ schnell wurde die
Vernehmung dann unterbrochen, da sich eine Diskussion
entwickelte, ob es sich bei den von dem Zeugen in den Vermerk
aufgenommenen Lichtbildern, die er als Screenshots aus Videos durch z.B.
Zoomen und Einkringelung vermeintlich erkannter Dinge bearbeitet hatte,
um „neue“ Beweismittel im Vergleich zu den unbearbeiteten Bildern
handelt. Dem Zeugen wurde aufgegeben, die unbearbeiteten
„Original“-Screenshots beizubringen.
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Prozessbericht Dienstag, 20.2.18 | Fabio

An diesem Prozesstag gab es durchgehend einen Grundkonflikt zwischen dem Schöffengericht, der Staatsanwältin(StA) und der Verteidigung:
Das Gericht und die StA sind davon ausgegangen, dass sie alle relevanten Informationen für die Urteilsfindung haben. Sie wollten jetzt nur noch die Jugendgerichtshilfe hören und die Person Fabio V. kennen lernen. Am 27.2.2018 wollten sie das Urteil sprechen. Dieser Termin war gewählt, weil die vorsitzende Richterin dann ihren letzten Arbeitstag vor ihrem Mutterschutz hat.
Die Verteidigung ist davon ausgegangen, dass das Verfahren noch nicht beendet ist, da immer noch nicht zweifelsfrei geklärt ist, was sich am Rondenbarg überhaupt zugetragen hat. Continue reading

NoG20: 1. Rondenbarg-Prozess gegen Fabio geplatzt!

Der Prozess gegen unseren jungen italienischen Genossen Fabio ist geplatzt. Die Vorsitzende Richterin wusste schon, dass sie diesen Prozess heute, am 27.2., nicht mehr zuende bringen würde, und hat entschieden, sich die letzten Tage vor ihrem Mutterschutz doch lieber krank zu melden. Damit ist der Prozess geplatzt und wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Das erste und wegweisende Verfahren um den sogenannten Rondenbarg-Komplex wird somit unterbrochen. Die Staatsanwaltschaft hat scheinbar nicht damit gerechnet, dass Fabio und seine Verteidiger_innen das gesamte Hirngespinnst des „vermummten Schwarzen Blocks“, der geschlossen zu krassen Ausschreitungen morgens um 6 Uhr im ödesten Industriegebiet verabredet war, um Polizeieinheiten – die erst später dazu kamen – anzugreifen – selber oder in psychischer Beihilfe -, in monatelanger Kleinarbeit zerlegen würden. Selbst das Konstrukt einer geschlossenen Hooligan-Gruppe, die natürlich keine Demonstration durchführen und einfach grundsätzlich schwere Landfriedensbrecher sind, ließ sich dann doch nicht mal so eben als Trumpfkarte der Repression ausspielen.

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Bericht zum Prozesstag gegen Fabio am 13.2.2018

 

 

 

 

Am Anfang trug die Verteidigung eine Erklärung vor:
Auch aus den Aussagen der Zeugen vom letzten Termin ist deutlich geworden, dass es sich um eine Demonstration gehandelt hat, in der es keine “gemeinsame Verabredung” zur Gewalt gegeben hat – im Gegenteil gar die Aufforderung eine Sachbeschädigung zu unterlassen, zumal dass Ziel die Blockadeaktion in der Innenstadt war.  Auch gab es behördliche Behauptungen es sei “brandschatzend” vom Camp aufgebrochen worden, was im Sonderausschuss zurück genommen werden musste. Ein Grund für Aufstocken und Zerschlagen der Demo fehlte. Fabio nahm sein Demonstrationsrecht in Hamburg wahr. Selbst wenn man die von der Staatsanwaltschaft (STA) gezählten 14 Steine und 5 Pyros  aus der Demospitze als wahr hinnähme, sei es eine Demo gewesen auf die das Hooligen-BGH-Urteil nicht anwendbar ist. Continue reading

Prozess gegen Fabio – Bericht vom 27.11.2017

Das Wichtigste: Fabio ist gegen eine Kaution von 10.000 € und Auflagen (3mal wöchentlich bei der Polizei melden, ladefähige Zustelladresse, Wohnsitz in Hamburg) von der Haft verschont.

Es folgt eine Erklärung der RAin Heinecke: Die Vorgabe bis ins Detail ans Gericht vom OLG ist vom Stil her autoritär und eine Missachtung dieses Gerichts. Es enthält Unterstellungen („schädliche Neigung, Erziehungsfehler…,) sowie falsche Angaben (Maria Rocco ist nicht Fabios Lebensgefährtin). Sie enthält den Vorwurf des Schweren Landfriedensbruchs, wenn dieser wegen fehlender Tat nicht nachweisbar sei, solle die Verurteilung wenigstens auf Beihilfe zum schweren Landfriedensbruch hinauslaufen. Diese Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz ist nicht hinnehmbar wegen Bevormundung des Gerichts. Die RAin hofft, dass das Gericht zwischen Vorgabe, Suggestion und Wahrheitsfindung unterscheiden kann und wird. Continue reading

Prozessbericht Fabio 14.11.2017

Zu Beginn des Prozesses wird der Antrag der Verteidigung auf Einstellung nach § 260 Abs. 3 StPO vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip festgestellt werden könne. Auf die Nachfrage der Anwältin, ob es noch eine inhaltliche Begründung gäbe, wird von der Richterin Wolkenhauer mit dem Hinweis, dies sei inhaltlich, abgebügelt. Die Verteidigerin bezeichnet die Ablehnung des Antrags als inhaltsleer. In der Ablehnung werde weder auf die Berichterstattung der Presse im Vorfeld des Prozesses eingegangen noch auf die Erklärung der Staatsanwaltschaft, ohne die Verteidigung wäre Fabio schon längst aus der Haft entlassen worden. Die Richterinerklärt dazu: „Die Berichterstattung in der Presse stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip dar. Meine Begründung langt aus.“ Dann mischt sich die Staatsanwältin von Laffert ein und erklärt, dass es keinen strafprozessualen Ansatzpunkt gäbe, das noch mal zu diskutieren. Die Verteidigung insistiert, dass die Presseberichterstattung auf die Richterin eingewirkt habe, sie habe Kenntnis von der öffentlichen Berichterstattung genommen. Die Richterin bezeichnet dies als Unterstellung und erklärt, sie gäbe keine Erklärung dazu ab. Continue reading

Erklärung von Fabio V. anlässlich der Sitzung am 07. November 2017 im Amtsgericht Hamburg-Altona

Frau Richterin, Frau Schöffin, Herr Schöffe, Frau Staatsanwältin, Herr Jugendgerichtshelfer,

Sie müssen heute über einen Mann urteilen. Sie haben ihn als „aggressiven Kriminellen“ und als „respektlos gegenüber der Menschenwürde“ bezeichnet. Mich persönlich kümmert es nicht, mit welchen Attributen Sie mich benennen. Ich bin nur ein Junge mit einem starken Willen.

Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Herrschaften Politiker, Polizeikommissare und Staatsanwälte wahrscheinlich glauben, dass sie den Dissens auf den Straßen aufhalten können, indem sie ein paar Jugendliche festnehmen und einsperren. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass das Gefängnis ausreicht, um die rebellischen Stimmen aufzuhalten, die sich überall erheben. Wahrscheinlich glauben diese Herrschaften, dass die Repression unseren Durst nach Freiheit aufhalten wird. Unseren Willen, eine bessere Welt zu erschaffen.

Nun gut, diese Herrschaften täuschen sich. Sie liegen falsch, das beweist auch die Geschichte. Continue reading

#FreeFabio, Prozesse am Montag, Kundgebung am Mittwoch

Nachdem am Wochenende in ganz Europa zahlreiche Soliaktionen für Fabio stattfanden (ihr findet sie unter #FreeFabio), begann am Mo, 16.10. der G20-Prozess gegen ihn. Gleich zu Beginn stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, so dass der Prozess bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden musste.

Zeitgleich fand ein weiterer G20-Prozess statt. Hier wurden vom Gericht gleich zwei Vorwürfe erhoben. Nachdem der erste Vorwurf sich nach Zeugenbefragung als falsch erwiesen hat tauchten auch im zweiten Vorwurf viele Fragen auf. Nun sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die anscheinend Angst hat hier keine Verurteilung erwirken zu können, auch im zweiten Vorwurf Zeug_innen gehört werden. Auch hier kam es Montag also zu keinem Urteil, das Verfahren wird am 27.10. um 11 Uhr in Altona fortgesetzt.

Am Mittwoch, 18.10. beginnt der Prozess gegen den G20-Gefangenen Konstantin am Amtsgericht Mitte. Kommt alle zur Prozess-Kundgebung um 13 Uhr!