Prozessberichte vom 29.07.2019. und 30.07.2019 im Elbchaussee-Prozess

Am 29.07.2019 waren die Polizei-Zeugen Freitag und Gemein da.
Der Polizeibeamte Gemein, der zur Sicherungswache der Bundes-Polizei am BahnhofAltona gehörte, wusste außer dem Umstand, dass er und sein Kollege beim Autos umparken von den anstürmenden, er schätzt 30 Personen (in seinem Bericht hatte er von 5-10 geschrieben) überrascht gewesen seien, und sie sich nach einem Angriff auf die Einsatzfahrzeuge dann mit gezogenen Schusswaffen in den Bahnhof zurückgezogen hätten, nicht viel zu berichten.

Der Polizeibeamte Freitag war mit seiner Blumberger Einheit ebenfalls am Bahnhof Altona eingesetzt. Er habe mit seinem Trupp wie er später festellte exakt für die spätere Zeit des „Aufmarsches“ den Auftrag erhalten, diesen vom Hauptbahnhof an den Bahnhof Altona zu verlegen und sei dann dort mit zwei Fahrzeugen vor dem Haupteingang des Bahnhofs gestanden. Wie es zur Erteilung des Auftrags gekommen sei, könne er nicht sagen. Sie hätten erst Rauchwolken und Leuchtsignale wahrgenommen und sich dann in die Körperschutzausstattung begeben. Ein Trupp habe vorher schon Versammlungsteilnehmer, die sich sich am Bahnhof trafen begleitet.

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Elbchaussee-Prozessbericht vom 26. Juni 2019

Es wurde ein Sachverständiger zum Thema „Schwarzer Block“ vernommen
(Politikwissenschaftler an der Uni Bremen und zugl. „Protestforscher“).
Er ist Mitherausgeber der Schrift „Eskalation – Dynamiken der Gewalt im
Kontext der G20-Proteste in Hamburg 2017“.

Zunächst legte er die Geschichte des Begriffs „Schwarzer Block“ kurz
dar (Selbstbezeichnung autonomer Gruppen 1980/81 im Rahmen der Startbahn
West – Proteste oder „Erfindung“ der Staatsanwaltschaft bei der
Strafverfolgung derselben).
Beim “Schwarzen Block” handele es sich nicht um eine (konkrete)
Gruppierung o.  Ä.. Vielmehr sei es eine Demo-Taktik zur Vermeidung von
Identifizierung und als Symbol der Militanz. Das Symbol der Militanz
grenzte er sehr genau von tatsächlicher Gewalt ab, weil das Symbol der
Militanz in aller Regel gerade nicht mit in Taten umgesetzter Militanz
einhergehe. In Göttingen habe es bei der Antifa mal eine Gruppe gegeben,
die mit Helmen vermummt als Schwarzer Block angetreten sei, aber in
Absprache mit der Polizei auf tatsächliche Gewalt verzichtet habe.
Letztlich sei es symbolische Kommunikation von Geschlossenheit und Entschlossenheit.

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Prozessberichte zum 28. und 29. Prozesstag im Elbchaussee-Prozess

Am 19.06.2019 wurden erstmal weitere Videozeugen vernommen. Es stellte
sich heraus, dass die meisten, jedenfalls anfangs, klar von einer Demo
ausgingen (Menschengruppe, Transparent pp.). Manch Zeuge differenzierte
im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft deutlich innerhalb Gruppe. So wurde
ausdrücklich mitgeteilt, die „eigentlichen Krawallmacher“ seien erst
„nach der Demo“ gekommen usw.
Alle Zeugen sprachen (teilweise auch für ihre Angehörigen, z. B. kleine
Kinder) aber auch wieder von „Schock“, „Angst“ und „Verunsicherung“. Bei
Staatsanwaltschaft (und der Kammer) hinterlässt das sicherlich mehr
Wirkung als Differenzierungen zum Thema „Demo oder nicht?“.

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Prozessbericht zum 23. und 24. Prozesstag im Elbchaussee-Prozess

Donnerstag 2. Mai
Am Vormittag wurden vier Polizeibeamt*innen als Zeug*innen gehört. Sie
wurden zum Zustandekommen der teilweise eklatant unzutreffenden Vermerke
in der Akte bezüglich der Anwohner*innenbefragungen vernommen. Neben
üblichen standardisierten Polizeizeug*innen-Aussagen wie z. B.: „Wenn ich
das so aufgeschrieben habe, wird sie das auch so gesagt haben“, stellte
sich heraus, dass sie unabhängig von ihren Vermerken keine konkreten
Erinnerungen mehr an die Befragungen haben. Es ergaben sich erhebliche
Fehlerquellen zu den Vermerken. So blieb unklar, ob die Zeug*innen
eigentlich vor der Befragung durch die Polizei belehrt wurden. Die
Lesart ist nun, dass es sich ja bloß um eine „informatorische Befragung“
und nicht um eine Vernehmung gehandelt habe. Teilweise fanden nach den
Telefonaten mit Zeug*innen und noch vor der Verschriftlichung dieser,
polizeiinterne Gespräche statt, ob die Zeug*innen auf Grund der
mitgeteilten Inhalte förmlich zu vernehmen seien oder nicht. Außerdem
ergab sich bei den Aussagen zum Teil ausdrücklich, dass die Ermittlungen
bei den Anwohner*innenbefragungen grundlegend mit einem elementaren
Makel behaftet sind: Tatsächlich war der Auftrag an die ermittelnden
Beamt*innen Zeug*innen zu finden, die über Videos und Fotos verfügen,
die für Identifizierungen(!) geeignet sind. Es ging also in allererster
Linie darum, gut verwertbares Fahndungs-Material zu finden um
„Verantwortliche“ ausfindig zu machen. Sämtliche Zeug*innenangaben zu
Beobachtungen, Ablauf etc. waren für die Ermittelnden in diesem Moment
nicht maßgeblich und wurden unhinterfragt und eben zum Teil falsch
wiedergegeben aufgeschrieben. Man wollte Hinweise nur festhalten, um
später im Laufe der Ermittlungen darauf zurückgreifen zu können. Es war
offenbar nicht vorgesehen gewesen, dass die Staatsanwaltschaft diesen
„Beifang“ dann als einen wichtigen Beleg in der Anklage nutzen würde.
Dies entspricht auch der Qualität der Berichte. Eine daran anschließende
Erklärung der Verteidigung veranlasste die Vorsitzende Richterin
sinngemäß zu der Aussage, dass man ihrem Eindruck nach „alles neu“
erfragen müsse. Continue reading

Bericht vom 26.04.19 im Elbchaussee Prozess

Am Freitag 26.04. wurde ein Zeuge vernommen und der Prozesstag endete
wegen Krankheit eines Beteiligten früher.

Es erschien der HVV-Busfahrer, der mit seinem Bus in den „Aufmarsch“ geraten
war. Er gab an es seien erst 3-4, dann folgend aber 300-400 „schwarze
Personen“ aus dem Heinepark auf die Elbchaussee gekommen. Schon aus dem
Park hätten sie brennende Mülleimer mitgebracht und weitere auf die
Straße gezogen und angezündet. Am Anfang sei er noch davon ausgegangen ,
dass das alles gut ablaufen werde, weil die ersten Reihen der Vermummten
noch „freundlich gewunken“ hätten und auch sonst nichts passiert sei.
Das Ganze habe wie eine ganz normale Demonstration gewirkt, eine
geschlossene Gruppe, aber nicht im Gleichschritt oder sonst formiert.
Nachdem etwa die Hälfte der auf ca. 300-400 Personen geschätzten
Menschen vorbeigegangen sei, habe eine Person vor dem Bus einen Bengalo
gezündet. Das sei wie ein Startschuss gewesen. Die unmittelbar vor dem
Bus befindlichen Personen seien losgelaufen, andere hätten dann einen
Saab angezündet und es sei ein Bauzaun aus dem Boden gerissen worden.
Außerdem wären hinter dem Bus Barrikaden errichtet worden. Von Nachfolgenden seien dann die Scheiben einer Doppeltür seines Busses („Tür 1“) mit einem „Kuhfuß“ kaputt gemacht worden; auch die Spiegel seien auf beiden Seiten worden zerstört. Das ganze habe etwa acht Minuten gedauert. Continue reading

Zwischenbericht zum Elbchaussee-Prozess // Die Anklage wackelt

Seit mittlerweile 19 Verhandlungstagen läuft der erste Prozess gegen
mutmaßliche Teilnehmer an den Protesten gegen den G20-Gipfel auf der
Elbchaussee. In dem Prozess versucht die Staatsanwaltschaft, eine neue
Rechtsprechung auf Demonstrationen anzuwenden, die die
Versammlungsfreiheit einzuschränken droht, sollte sich die
Rechtsauffassung auch in höheren Instanzen durchsetzen. Trotz der
möglicherweise weitreichenden Folgen dieses Urteils wird die
Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das
Gericht begründete den Geheimprozess u. a. mit Beifall und lautstarken
Jubelstürmen aus dem vollbesetzten Zuschauer*innenraum für die
Angeklagten an den ersten beiden Prozesstagen. Doch auch die Anklage
hatte bei ihrer dürftigen Beweislage allen Grund, kritische
Prozessbeobachter*innen auszuschließen, wie der bisherige Prozessverlauf
zeigt.

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Was so unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter passierte – Zusammenfassung der Ereignisse im so genannten Elbchaussee-Prozess am 4. und 5. April

Die wichtigste Meldung vom 4. April ist sicher, dass das OLG (diesmal 1. Strafsenat in neuer Besetzung) die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Beiordnung der weiteren Pflichtverteidiger*innen verworfen hat. Seit Beginn des Verfahrens versucht die Staatsanwaltschaft, die selbstverständlich zu zweit arbeitet, hier die Verteidigung zu schwächen.

Am 4. April wurden viele weitere Zeug*innen zu den Videos und Fotos aus der Akte vernommen. Weil die Menschen alle selber auch vor Ort waren, wurden sie nicht nur zu Urheberschaft und Authentizität der Fotos und Videos vernommen, sondern auch zu ihren unmittelbaren persönlichen Wahrnehmungen.

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Solierklärung: Halil und Can sind nicht mehr in U-Haft!

Seit eineinhalb Wochen sind unsere Genossen wieder zu Hause. Als United
we Stand FFM/OF heißen wir sie herzlich zu Hause willkommen.

Hintergrund

Am 18. Dezember 2018 wurde der sogenannte Elbchausee-Prozess gegen
Can, Halil, Loic und zwei weitere Genossen eröffnet. Beim
Prozessauftakt sowie an den ersten Verhandlungstagen ist der
Zuschauerraum des Gerichtssaals voll, viele Genoss*innen insbesondere
aus dem Rhein-Main Gebiet waren angereist, um ihrer Solidarität mit den
Gefangenen und der Legitimität der G20 Proteste in allen ihren Formen
Ausdruck zu verleihen. Doch die Öffentlichkeit wurde nach dem dritten
Prozesstag unter dem Vorwand des Jugendschutzes in Bezug auf die
Minderjährigkeit zweier Angeklagter ausgeschlossen. Von da an konnten
nur noch Familienangehörige an den Verhandlungen teilnehmen, der
Zuschauerraum blieb leer.

Vorläufige Freilassung und Einlassung

Umso erfreulicher war es, als am 14. Februar Halil und Can aus der
Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben,
eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde zwischenzeitlich
zurückgezogen. Mit Freude wurde die Nachricht der Entlassung aufgenommen
und die beiden am Knasttor in Empfang genommen. Sie können endlich nach
langer Zeit wieder nach Frankfurt/Offenbach zurückkehren und ihren
Liebsten und Genoss*innen nah sein. Auch wenn der Prozess noch weiter
geht, können Halil und Can so etwas Kraft schöpfen.

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Was so unter Ausschluss der Öffentlichkeit passierte – Zusammenfassung der Ereignisse im so genannten Elbchaussee-Prozess ab dem 14.2.2019

Die Prozesstage vor dem 14.2. folgen hoffentlich bald.

Am 14.2. wurde der Polizeizeuge Möller vernommen. Er hatte aus der so genannten Bild- und Videoauswertung Videos zur Identifizierung des Angeklagten erhalten. Diese hatte er gar nicht selbst analysiert, sondern Analysen übermittelt bekommen. Nach dieser Schilderung war man von einem so genannten „Entmummungsvideo“ ausgegangen, auf dem im Bereich Paul-Nevermann-Platz/Präsident-Krahn-Straße eine fünf- oder sechsköpfige Personengruppe zu sehen sei, die schwarze Bekleidung und Vermummung im Laufen abnimmt.

Die Polizei glaubt, hier Loic erkannt zu haben, wobei im vorhandenen Videomaterial gesucht wurde, wo die Person, die Loic sein soll, sonst noch gewesen sein könnte. Wegen der Vermummung gingen sie hierbei nach Statur und Größe. Die Polizei behauptet ihn dann u. a. an der Volksbank Max-Brauer-Allee beim Ablegen eines pyrotechnischen Knallgegenstandes in einen Hauseingang gesehen zu haben – wie gesagt, nur anhand von Größe und Statur. Daneben soll auch noch eine weitere Person mit weißen Applikationen an den Handschuhen gewesen sein, die sowohl in der Max-Brauer-Allee als auch am Bahnhof bei der nach Größe und Statur zugeordneten Person gewesen sein soll.

Danach wurde einer der Inhaber des Transmontana als Zeuge der Anklage vernommen. Das Transmontana ist ein Restaurant gegenüber der Roten Flora im Schulterblatt in Hamburg. Er sagte aus, dass er einer flaschenwerfenden Person den Rucksack weg genommen habe. Er habe diesen erst einbehalten und dann, nachdem er Personaldokumente im Rucksack gefunden habe, habe er ihn weiter an die Polizei gegeben. Im Rucksack soll unter anderem eine ID-Karte mit einem Kinderfoto von Loic gewesen sein.
Der Mit-Inhaber des Transmontana führte weiter aus, dass er sich über die Person geärgert habe, weil diese Flaschen habe werfen wollen, obwohl gegenüber Sanis einen Menschen behandelt hätten. Er habe ihn mehrfach durch Wegnahme der Flaschen entwaffnet. Dann habe er ihm den Rucksack weg genommen. Näher beschreiben konnte er die Person nicht.

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