Radiointerview zu Loic

Loic aus Frankreich befindet sich nun schon nahezu 16 Monate im Knast in Hamburg. Er ist neben 4 Genossen aus Rhein-Main Angeklagter im sogenannten Elbchaussee-Prozess, der weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet und noch bis zum 24.4.2020 andauern soll.
Loic wird immer noch daran gehindert, eine öffentliche Prozesserklärung abzugeben. Am 26.6.2019 hat das Gericht entschieden, dass Loic weiter in Haft bleiben muss. Er habe mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen und es bestehe Fluchtgefahr. Er habe keine Einlassung gemacht, die sich strafmildernd auswirken könnte.

https://www.freie-radios.net/98791

Redebeitrag zur G20-Repression auf der Knastkundgebung am 16.11.2019

Hallo liebe FreundInnen und GenossInnen! Erst mal solidarische Grüße an den G20-Gefangenen Loic aus Frankreich, an die 3 von der Parkbank, an die § 129b-Gefangenen und an alle anderen politischen und sozialen Gefangenen, mit denen wir uns verbunden fühlen.
Vor mehr als 2 Jahren im Juli 2017 gab es diesen verdammten G20-Gipfel in Hamburg, das Treffen der 19 reichsten Länder der Welt und der EU, die selbst ernannte Weltregierung ohne jegliche Legitimation. Ziel der G20 war die Absprache von Strategien zur Anhäufung und Verteilung von Reichtum und Macht auf Kosten der Armen und Ausgebeuteten.
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+Update+ Elbchaussee-Prozess und Parkbank-Anklage

Im Elbchaussee-Prozess gibt es in diesem Jahr noch 4 Termine: den 9.12.
ohne sowie 13.12., 18.12. und 19.12. jeweils mit Kundgebung vor dem
Gericht. Bei Loic könnte es bei aller Skepsis vor Weihnachten noch mal
Bewegung in der Haftfrage geben. Am 14.12. gibt es außerdem wieder eine
Knastkundgebung mit Konzert um 16.00 Uhr auf der Brücke, am 17.12. eine
Soliveranstaltung um 20.00 Uhr in der Flora (VoKü schon um 19.00 Uhr),
an der auch Loics Anwalt aus Berlin teilnehmen wird. Am 18.12. wird es
beim Gericht eine Anti-Geburtstags-Party geben, denn es ist das
einjährige Jubiläum des Prozeßbeginns.

Freiheit für Loic und die Leute von der Parkbank !

Solidarisch Kämpfen – United we Stand

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Die Oberstaatsanwaltschaft hat nach nun mehr als 4 Monaten, in denen zwei der Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen, die Anklageschrift zugestellt. Demnach werden alle drei der Vorbereitung einer schweren Brandstiftung angeklagt.
Es ist damit zu rechnen, dass der Prozess noch in diesem Jahr starten wird, da mit dem Neuen Jahr für zwei der Angeklagten die 6‑Monats-Haftprüfungsfrist endet und ohne einen Beginn des Prozesses eine standardmäßige Haftprüfung fällig wäre.
Außerdem wollen wir noch einen Nachtrag zum letzten Update nachschieben: Das Landgericht hat nun doch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verwendung der DNA der dritten Beschuldigten (welche sich außerhalb der Mauern befindet) stattgegeben. Die DNA darf nun doch in dem Verfahren verwendet werden.

Artikel von: Parkbank Solidarity

 

 

Elbchaussee-Prozess: zum Rechtsgespräch am 06.11.19

Am 06.11.2019 haben die Rechtsanwält*innen und die Staatsanwaltschaft ein „Rechtsgespräch“ mit der Kammer geführt. Tatsächlich war es eher ein Monolog des Gerichts, weil die Vorsitzende die Sichtweise der Kammer mitgeteilt hat (Transparenz!) und die Angeklagten wissen lassen wollte, wo sie / wir / das Gericht (vorläufig, total ergebnisoffen ;-)) stehen. Es steht noch eine Stellungnahme der
Staatsanwaltschaft dazu aus, auch die Anwält*innen haben noch keine Stellung genommen.
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Elbchaussee-Prozess am 23.10.19 und 30.10.19

Am 23.10. kam zunächst eine weitere Person, die der Polizei private Videoaufzeichnungen zur Verfügung gestellt hatte. Danach erschien eine weitere Mitarbeiterin der Continentale-Versicherung, die über ihre Erlebnisse am Arbeitsplatz am 07.07.2017 berichtete. Die Zeugin war einigermaßen mitgenommen von dem Szenario, dass mehrere Vermummte ohne Vorwarnung Steine und (angeblich) eine Rauchbombe in die Kundenberatung der Versicherung geworfen hätten. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft berichtete sie aber ausdrücklich, dass ihr das heute nichts mehr ausmachen würde.
Im Anschluss kam noch ein weiterer Video-Aufzeichner, der auf dem Fahrrad fahrend nach hinten gefilmt hatte. Funfact am Rande: Die größte Gefahr bestand für den Fahrradfahrer durch einen Laternenmasten, der wie zu sehen ist, nach erheblichem Schlenker der Kamera denkbar knapp an derselben vorbeiflog … Er berichtete, dass Parolen gerufen worden seien, durch die er auf das Gesamtgeschehen aufmerksam geworden sei. Auch ein Transparent habe er gesehen. Außerdem berichtete der Zeuge von einer – auf dem Video nur sehr bedingt sehbaren – Zweiteilung der Menschen auf der Neuen Großen Bergstraße. Die hätten sich wie nach einer Verabredung geteilt, wobei das Banner auf der rechten, die anderen großteils auf der linken Seite weitergegangen seien und beidseitig Scheiben eingeschlagen oder -geschmissen hätten. Das Video habe er – das nur der Vollständigkeit halber – aufgezeichnet, weil seine Freundin auch links orientiert sei und er mit ihr immer diskutieren müsse, wie das mit politischer Gewalt so sei. Sie würde da immer zur Verharmlosung tendieren und er habe das Video deshalb als häusliche Diskussionsgrundlage gesehen.
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Karneval vorm Knast?

Unser Freund und Genosse Loic sitzt seit gut über einem Jahr in der
U-Haft Holstenglacis. Vorgeworfen wird ihm, dass er sich an den
Protesten während des G20 Gipfels beteiligt hat. Sein Prozess ist ein
nicht enden wollender schlechter Witz, gespickt mit einem geifernden
Staatsanwalt, einer Presse, für die der simple Straßenname “Elbchaussee“
wie die Ausrufung des dritten Weltkrieges klingt und Bullenzeugen, die
proaktiv wie eifrig am Videomaterial gebastelt haben. Ach ja, der
Ausschluss der Öffentlichkeit sollte an dieser Stelle auch nicht
vergessen werden. Aktuelles Highlight – an dem an skandalösen Highlights
reichlich ausgestatteten Prozess – war der unverschämte Auftritt einer
Rotte Bankiers, die laut wehklagend die Demo-Schäden an ihren Filialen
vorbrachten, um sich jene doch bitteschön ersetzen zu lassen. Die ganze
Chose aus einem Spektrum zwischen Brechdurchfall und absurdem Theater
wär‘ ein köstliches Spektakel, wenn da nicht eine mehrjährige Haftstrafe
über allem schweben würde.
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Elbchaussee-Prozess: Kurzbericht vom 6.11.

Am 11.11. wird die Öffentlichkeit nicht zugelassen.

Im Elbchaussee-Prozess am 6.11.19 fand zunächst ein Rechtsgespräch
statt, mehr ein Vortrag der Vorsitzenden. Die ganze Aktion sei keine
Demonstration und auch nicht als solche geplant, mehr eine Racheaktion
für die Zerschlagung der WtH-Demo am Vortag. Es gab keinen großartigen
gemeinsamen Plan. Alle haften für alles, solange sie anwesend waren.
Weitere Einzelheiten werden dem nächsten ausführlichen Prozessbericht zu
entnehmen sein.

Das Beweisprogramm des Gerichts ist Ende des Jahres beendet, abzuwarten
bleibt, welche Anträge dann noch von der Verteidigung kommen.
Vorsorglich wurden für 2020 weitere Termine bis zum 24.4.2020(!) vereinbart – gerade mal 11 Termine in 4 Monaten, nur dann egal, wenn Loic wirklich draußen ist. Nach der Beweisaufnahme ist das Verfahren wieder öffentlich, eine Abtrennung des Verfahrens gegen Loic ist nicht mehr geplant.

Das Gericht will die Öffentlichkeit während der von Loic geplanten öffentlichen Erklärung am 11.11. nun doch nicht zulassen. Loic wird daher keine Erklärung abgeben. Er wird dies erst tun, wenn die Öffentlichkeit ohnehin wieder zugelassen ist, also spätestens in seinem Schlusswort.

Knastkundgebung am 19.10.2019

Knastkundgebung

hinterm Knast auf der Jungiusbrücke,

Samstag 19.10.19
15.00-18.00 Uhr

Freiheit für Loïc!
Unser Freund und Genosse Loïc aus Frankreich ist nun schon über ein Jahr im Knast. Er ist neben 4 Genossen aus Frankfurt Angeklagter im Elbchaussee-Prozess, der noch bis zum Jahresende und weiterhin unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Am 26.6. hat das Gericht entschieden, dass Loic weiter in Haft bleiben muss. Er habe mit einer
mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen und es bestehe Fluchtgefahr. Er habe
keine Einlassung gemacht, die sich strafmildernd auswirken könnte. Trotz
WG-Zimmer in Hamburg, Angebot einer Kautionszahlung und Meldeauflagen
bestehe ein starker Fluchtanreiz, da er Teil einer internationalen
Vernetzung der radikalen Linken sei. Das ist nichts anderes als
Klassenjustiz und Feindstrafrecht. An einem ausländischen Genossen soll
nun ein Exempel statuiert werden. Loïc ist stellvertretend für uns alle
weiterhin im Knast. Loïc muss raus!
Liberté pour Loïc ! Continue reading

Elbchaussee-Prozess am 20.09.19 und 25.09.19

Der Prozesstag war ein intensiver Video-Tag. Zuerst hat die Verteidigung
von Loic erneut mit Widersprüchen gegen die Inaugenscheinnahme des
Videomaterials gerichtet. Wie bereits üblich
hat die Kammer die Widersprüche zurückgewiesen. Zumindest eröffneten die
Widersprüche aber die Möglichkeit, mit der Kammer Sinn und Zweck der
Inaugenscheinnahme zu erörtern. Diese wertet es derzeit so, dass sie
aus Transparenzgründen die Videos mit allen Beteiligten (erneut) in der
Hauptverhandlung ansieht, um deutlich zu machen, welche Stellen aus
ihrer Sicht maßgeblich sind, was (vorläufig) für Schlussfolgerungen aus
den Bildern seitens des Gerichts gezogen werden und so weiter. Das ist
zwar alles nicht „greifbar“, weil es nirgendwo notiert wird (auch darum
ging es in den Widersprüchen von Loics Verteidigung), aber immerhin wissen wir alle, woran wir sind. Wir haben uns dann erneut die von Zeugen eingesandten Videos angesehen.
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Prozessbericht Elbchaussee 19.9.19

Der erste Zeuge hatte als Teil der SoKo einen Auswertevermerk zur
angeblichen Anzahl mitgeführter Molotov-Cocktails anhand des vorhandenen
Bildmaterials geschrieben. Dazu berichtete er, dass er hierfür auf dem
Lichtbildmaterial erkennbare Flaschen in den Händen der Demo-Teilnehmer
gezählt habe. Aber schon die erste Frage des Gerichts, ob er denn habe
erkennen können, was in den von ihm für Flaschen gehaltenen Behältnissen
drin gewesen sei, musste er verneinen. Relativ schnell wurde die
Vernehmung dann unterbrochen, da sich eine Diskussion
entwickelte, ob es sich bei den von dem Zeugen in den Vermerk
aufgenommenen Lichtbildern, die er als Screenshots aus Videos durch z.B.
Zoomen und Einkringelung vermeintlich erkannter Dinge bearbeitet hatte,
um „neue“ Beweismittel im Vergleich zu den unbearbeiteten Bildern
handelt. Dem Zeugen wurde aufgegeben, die unbearbeiteten
„Original“-Screenshots beizubringen.
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