Berufung gegen Stanislaw

Stanislaw wurde in der ersten Instanz wegen „Verstoß gegen das Waffengesetz“, „Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz“ und „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Grundlage dafür ist eine Personenkontrolle am Gorch-Fock-Wall um 9:50 Uhr am 8.7. In seinem Rucksack fanden die Cops ein Pfefferspray (Vorwurf „Waffengesetz“), sieben Mini-Böller (eine Kategorie über Tischfeuerwerk -> Vorwurf „Sprengstoffgesetz“), dunkle Kleidung, ein Seil, eine Taucherbrille und einen G20-Stadtplan. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wird mit der Unterstellung begründet, er sei auf dem Weg zur Demo „Grenzenlose Solidarität statt G20“ gewesen, deren Auftaktkundgebung ab 11 Uhr ca. 2 km entfernt stattfinden sollte. Laut Aussage eines Beamten, der an der Kontrolle maßgeblich beteiligt war, fand diese während ihrer Pause statt, da die Begleiterin von Stanislaw Dreadlocks hat und Stanislaw einen großen Rucksack dabei hatte. Weitere Kontrollen fanden nicht statt. Der Auftrag während ihrer Pause sei gewesen, augenscheinlich linkes Klientel zu kontrollieren.

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Kurzbericht zum 2. G20 Prozess am Dienstag 29.8.2017 (DE)

Erneut endete der Prozesstag mit einem absurd überhöhten Urteil: 6 Monte Haft auf 2 Jahre Bewährung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Samstag den 8.7.17 um 9:50, nahe des Dammtorbahnhofs, auf direktem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine (EU geprüfte, aber nicht mit dt.Prüfsiegel gekennzeichnete) Böller. Außerdem hatte er 2 Murmeln und ein Feuerzeug dabei.

Somit soll er gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetzverstoßen haben.

Kontrolliert und festgenommen wurde er von Beamten einer Hamburger Alarmhundertschaft, die eine „wachsame Pause“ hielten und „auffällige Personen“ kontrollierten. Der Rucksack des Angeklagten, der für eine Demo recht groß war und die Dreads seiner Begleitung kamen einem Beamten „komisch vor“.

Der (polnische) Beschuldigte selber erklärte sich dazu ausführlich:
Tatsächlich wollte er gar nicht zu Demo – die 70 min später ihren Auftakt in einer Entfernung hatte, die zu Fuß laut Gericht 27 min benötigt. Er wollte zu Bahnhof Dammtor – 3 min entfernt. Zu den Gegenständen erläuterte er, das Pfefferspray hat er bei sich, da er trampend auf Reisen war mit dem Ziel Freunde in Spanien zu besuchen – daher auch die Taucherbrille. Dort wollte er auch aus Freude sich lange nicht gesehen zu haben ein paar Böller zünden. Das Feuerzeug hat er, da er Raucher ist. Die Murmeln wiederum sind ein familiäres Andenken, seine Schwester sowie seine Mutter tragen ebenfalls immer solche Murmeln mit sich. Dass das in Polen legale Pfefferspray, sowie die ebenfalls legalen Böller hier nicht erlaubt sind war ihm nicht bekannt.

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„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE)

Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

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