G20-Rondenbarg-Verfahren: Grußwort von Angeklagten für die drei Genoss*innen in der Schweiz

Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.

Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!

Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!

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Rondenbarg-Massenprozess: die kommenden beiden Termine sind aufgehoben

Abgesagte Termine im Rondenbarg-Massenprozess! Nächster Termin nicht vor dem 11.1.2021. Die Termine 22.12. und 6.1. finden nicht statt! Nachdem Richter Halbach den politischen Prozess gegen die fünf jungen Angeklagten trotz Corona und krankheitsbedingter Abwesenheit des Verteidigers einer der Angeklagten unbedingt eröffnen wollte, sind nun die folgenden zwei Termine wegen Corona aufgehoben.

Weitere Infos:
https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Einstellung aller NoG20-Verfahren!
Freiheit für alle!

Rondenbarg: Prozessbericht, 2. Verhandlungstag

Am 09.12.20 von ca. 09:30 Uhr bis ca. 15:45 Uhr wurde vor der 27. Großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Hamburg das Rondenbarg-Verfahren gegen fünf Betroffene fortgesetzt. Wie auch schon am ersten Verhandlungstag fand vor dem Strafjustizgebäude eine Solidaritäts-Kundgebung statt.

Der zweite Tag war geprägt von Anträgen der Verteidigung. Den Anfang
machte Rechtsanwältin Beisenherz mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wegen der aktuellen Covid-19-Lage, damit verbunden war ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens. Dem Antrag schlossen sich alle Verteidiger*innen an. Dies sollte sich an diesem Tag bei allen weiteren Anträgen der Verteidigung wiederholen. Wenig überraschend wurde der Antrag von der Kammer (Halbach, Hienzsch, Lohrmann) abgelehnt. Nach Abwägung des strafprozessualen Beschleunigungsgrundsatzes mit dem Infektionsschutz sei eine Aussetzung nicht geboten.

Sodann folgten Opening-Statements der Rechtsanwält*innen Busmann, Luczak, Werner und Wisbar, welche folgende Themen behandelten: Continue reading

Rondenbarg: Kurzer Bericht vom ersten Verhandlungstag am 3.12.20

Am 3.12. fand der erste Verhandlungstag im Rondenbarg Prozess mit einem sehr eingeschränkten Umfang statt. Aufgrund der krankheitsbedingten Verhinderung eines Strafverteidigers war bis zuletzt unklar, ob der erste Verhandlungstag stattfinden kann. In letzter Minute – am Morgen des Verhandlungstages – wurde der Verhandlungsumfang durch einen OLG Beschluss auf ein Minimum begrenzt, da eine der Angeklagten durch eine nicht eingearbeitete Vertreterin verteidigt werden musste. Das OLG hatte klargestellt, dass in Abwesenheit des beigeordneten Verteidigers nur die Anklage verlesen und die Angeklagten belehrt werden könnten.

Nach einer kurzen Diskussion darüber, ob der Vorsitzende zusichere, sich an das vereinbarte Vorgehen zu halten, wurde die Anklage verlesen. Nach der Verlesung wollte der Vorsitzende von den Verteidigern informell für das weitere Programm erfragen, ob es Einlassungen zur Sache geben werde. Die Verteidigung hat hierzu keine Aussage gemacht, diese Frage konnte in Abwesenheit eines Verteidigers nicht beantwortet werden.

Abschließend wurde der Verhandlungsstoff für den zweiten Verhandlungstag abgestimmt. Auf Anregung der Verteidigung stimmt der Vorsitzende zu, den für den zweiten Verhandlungstag geladenen Zeugen – der Ermittlungsführer – abzuladen. Dies ist erfreulich, da der Ermittlungsführer kein geeigneter Zeuge für diese frühe Prozessphase ist.

Am zweiten Verhandlungstag sind diverse Anträge der Verteidigung geplant und die Frage zur Einlassungsbereitschaft wird erneut gestellt werden. Insgesamt ein kurzer Termin, eine knappe halbe Stunde.

Rondenbarg: Bundesweite Soli-Demo am 5. Dezember in Hamburg

Am Samstag, den 5. Dezember werden wir im Zuge des beginnenden Rondenbarg-Prozesses ergänzend zum Aktionstag am 28. November eine bundesweite Soli-Demo in Hamburg auf die Beine stellen. Es geht um ein klares Zeichen gegen Vereinzelung und Passivität für eine praktische und kollektive Solidarität – das muss heißen nicht nur symbolisch über Stadtgrenzen hinweg zusammenzustehen, sondern vor allem in gemeinsamer Aktion auf der Straße! Es ist höchste Zeit!

5. Dezember 2020 | 16 Uhr | Hauptbahnhof | Hamburg

– Für die Demo werden wir eigenständig Maßnahmen zum Gesundheitsschutz organisieren. Die Notwendigkeit einer starken praktischen Antwort auf die staatlichen Angriffe steht für uns ebenso außer Frage, wie ein verantwortlicher Umgang in Bezug auf das Pandemiegeschehen. Konkreteres dazu in kommender Zeit auf unserem Blog

– Gemeinsame Anreisen aus Berlin, München und Stuttgart.
Weitere Anfahrten und Details folgen in Bälde

– Meldet euch, wenn ihr unterstützen, oder eine gemeinsame Anfahrt veröffentlichen wollt!

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen ihre Klassenjustiz!
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Sonderseite zu den Rondenbarg-Prozessen

In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

Die Internetseite www.rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen. Die Seite soll so bereits bestehende Solidaritätsinitiativen wie die Seite der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ (www.gemeinschaftlich.noblogs.org) ergänzen, auf der zum Beispiel eine von über 100 Organisationen getragene Solidaritätserklärung veröffentlicht wurde, bundesweit zu Aktionen am Wochenende vor Prozessbeginn aufgerufen wird sowie weitere Aufrufe und Berichte von Aktionen veröffentlicht wurden.

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Rondenbarg: G20-Prozess auch in Zürich

Rote Hilfe Schweiz:

Am 3. Dezember werden drei Menschen in Zürich wegen den Protesten gegen den G20-Gipfel von 2017 in Hamburg vor Gericht stehen. Ihnen wird vorgeworfen, Teil der Demonstration gewesen zu sein, die am Freitag aus dem Camp beim Volkspark aufbrach, um in der Innenstadt die Wege der Mächtigen zu blockieren. Das Verfahren wurde an die Schweiz abgetreten, so dass die hiesige Justiz nun Teil der politischen Aufarbeitung des G20-Gipfels wird. Am selben Tag werden in Hamburg die ersten Prozesse gegen jene beginnen, die im selben “Rondenbarg-Komplex” angeklagt sind und damals unter 21 Jahren alt waren.

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Demonstration in Berlin: Fight Repression – United We Stand

Demonstration gegen Repression
zum Auftakt der Massenprozesse zu den G20-Protesten am Rondenbarg

Samstag | 28. November 2020 | 15 Uhr | Spreewaldplatz | Berlin

Ein weiterer G20-Gruppenprozess beginnt: Im Zuge der Anklagen gegen bundesweit über 80 Demonstrant*innen, die im Sommer 2017 gegen den Gipfel auf der Straße waren, werden als erstes die fünf jüngsten Aktivist*innen vor das Hamburger Landgericht gezerrt. Das sogenannte „Rondenbarg“-Verfahren beginnt am 3. Dezember und wird sich über mehrere Monate bis hin zu Jahren ziehen. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft wegen bloßer Anwesenheit haftbar gemacht zu werden, ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit aller. Aufgrund ihres Alters, sie waren damals noch unter 18 Jahre, ist keine Öffentlichkeit im Saal zugelassen. Umso wichtiger, dass wir diese außerhalb des Gerichts schaffen! Lasst uns Druck machen! Deshalb rufen wir – im Rahmen der bundesweiten Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ – am dezentralen Aktionstag, dem Samstag vor dem ersten Prozesstermin, in Berlin zu einer Anti-Repressions-Demo auf.

Wir alle kennen Repression. Gerade die vergangenen Monate waren von tiefen Repressionsschlägen gegen linke Bewegungen gezeichnet. Wir kennen ihre Gewalt.

Wir waren zusammen in Hamburg.
Wir waren aus guten Gründen da.
Wir können die Repression nur gemeinsam verhindern!

Kommt zur Demo! Bringt eure Freund*innen, Genoss*innen und Nachbar*innen mit! Auch weitere Aktionen sind willkommen. Schickt uns gern Berichte und Bilder zum Veröffentlichen an gemeinschaftlich[at]riseup.net.

In Solidarität mit allen emanzipatorischen Kämpfen!
Alle Verfahren stoppen!
Freiheit für die Gefangenen!
United We Stand!

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