Erneut Freispruch in einem G20 Verfahren!

In dem Prozess am 7. Februar ging es um Tätlichen Angriff, versuchte
gefährliche Körperverletzung und Beleidigung im Zusammenhang mit der
Welcome to hell Demo sowie Widerstand bei der Festnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da der Angeklagte Teile des
Inhalts seiner Bierdose auf vorbei laufende uniformierte und
Schutzkleidung tragende Polizeibeamte geschüttet haben soll. Kurz darauf
soll er die noch teilweise gefüllte Bierdose mit Wucht aus einer kurzen
Distanz auf Polizeibeamte (möglicherweise einer Hamburger Einheit)
geworfen haben, wobei nicht festgestellt wurde, ob ein Beamter getroffen
wurde.
Die 25. Berliner Einsatzhundertschaft hatte ihn festgenommen und
Widerstand angezeigt.

Aufgrund eines Videos, das zur Akte gelangte, sah bereits die Soko den
von den Beamten geschilderten Widerstand bei der Festnahme als nicht
mehr gegeben an. (Zu sehen ist darin eher eine recht brutale
unverhältnismäßige Festnahme.)
Ansonsten war auf dem Video zu sehen, wie der Beschuldigte kurz vor der
Festnahme mit einer ausholenden Bewegung den Inhalt einer Dose in
Richtung Polizeibeamte spritzt und danach die Dose noch in der Hand hat.
Danach gerät er kurz aus dem Bild und ist 2–3 Sekunden später festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, der von den Beamten beschriebene
Wurf müsse zwischen dem Ausschütten und der Festnahme erfolgt sein.

In der Verhandlung schilderten zwei Zeugen der Berliner Hundertschaft
eine Wurfbewegung (einer schilderte noch austretende Flüssigkeit). Sie
konnten aber nicht sagen, wo der Gegenstand gelandet war. Keiner der
beiden sah eine zweite Ausholbewegung.
Die Richterin machte daraufhin, auch gegenüber der Staatsanwaltschaft,
klar, dass sie anhand des Videos davon ausgehe, dass die Beamten
tatsächlich keinen Wurf, sondern nur das Ausschütten gesehen haben und
aus ihrer Sicht ein Freispruch zu erfolgen habe.
Nach einiger Zeit ließ sich auch die Staatsanwältin davon überzeugen und
beantragte ebenfalls Freispruch.
Klar wurde, ohne das Video hätte es keinen Freispruch gegeben …