Kopfschmerzen durch angeblichen Klaps auf den Helm
Die Angeklagte Robin wird wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt. Nach der gestrigen Verhandlung im Amtsgericht Hamburg-Mitte wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten wurde die Aktivistin Robin zu 90 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt. Die im Strafbefehl geforderte Tagessatzhöhe von 25 Euro wurde zwar deutlich verringert, jedoch wurde die Angeklagte nach den Artikeln §§ 113, 114 und 223 schuldig gesprochen.
Die Verteidigung hatte eine Einstellung des Verfahrens gefordert, derer sich die Richterin von Urban offen gezeigt hatte, die jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft klar abgelehnt wurde, da laut dieser die Beweislage eindeutig sei. Laut Staatsanwaltschaft hätten die §§ 113, 114 ein Mindeststrafmaß von 90 Tagessätzen.
Es wurden zwei Polizeizeugen befragt. Zuerst wurde der angeblich geschädigte PK Kühner aus Berlin befragt, der einen leichten Schlag auf den Hinterkopf gespürt haben mag, jedoch nichts gesehen hatte und nicht zuordnen konnte, woher der Schlag kam. Danach wollte er aber einen leichten Druckschmerz und Kopfschmerzen verspürt haben.
Anschließend wurde der Zeuge POM Marx, ebenfalls Polizeibeamter aus Berlin, befragt, der den Schlag beobachtet haben mag und die Angeklagte ohne sie anzusehen zweifelsfrei identifizieren konnte.
Nach der Schilderung des Ort des Geschehens, vorangegangener Ereignisse und der Festnahme eines anderen Beschuldigten wurde der Tathergang beschrieben, bei dem es angeblich zu einem leichten Klaps auf den behelmten Hinterkopf des Beamten gekommen sein soll. Nach Ausführungen und pantomimischer Darstellung des Zeugen Marx wurde deutlich, dass es sich weniger um einen amateurhaften „Tennisaufschlag“ als um einen unbeschleunigten Klaps aus dem Handgelenk gehandelt haben soll. Eine erstaunlich detailreiche Erzählung in Anbetracht dessen, dass in den ursprünglichen Zeugenaussagen, noch deutlich mehr Widersprüche zu finden waren. Der Zeuge Marx konnte sich nicht mehr an die Körperhaltung des PK Kühner erinnern. Nachdem ihm aber die Richterin eine kniende Haltung vorschlug, bestätigte er diese fleißig.
Da die Zeugenaussagen einigermaßen stimmig schienen, sich nicht widersprachen und keine wichtigen Details fehlten, sah die Staatsanwaltschaft bei Polizeizeugen natürlich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen und den konstruierten Vorwürfen gegenüber der Angeklagten. Genauso bestand für sie kein Zweifel, dass es sich bei einem angeblichen Klaps mit der bloßen Hand auf einen gepanzerten Helm um einen tätlichen Angriff und um Körperverletzung handeln würde. Obwohl sich die Richterin anfangs zu einer Einstellung bereit erklärt hatte, sah sie dann im Verlauf des Prozesses ebenfalls keinen Grund mehr für Zweifel. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Erhöhung der Tagessatzanzahl auf 110 wurde von der Richterin nicht übernommen, sie blieb bei den ursprünglichen 90.
Wie befürchtet wird der neue §114 zur Kriminalisierung jeglichen friedlichen Protests genutzt. Wer sich gegen die Zustände wehrt, ob auf Demos, Aktionen oder anderswo, muss also immer mit juristischen Konsequenzen rechnen, denn Polizeizeugen haben immer Recht und werden immer kreativer in ihren Erzählungen. Auch wenn sie uns ihre Macht spüren lassen, uns einschüchtern wollen und versuchen, so viele Menschen wie möglich zu kriminalisieren, wird ihr Plan nicht aufgehen und bestätigt mal wieder, dass der neutrale Rechtsstaat eine Illusion ist. Menschen, die für linke Utopien kämpfen, die rassistisch diskriminiert werden oder anderweitig nicht in ihr System passen, werden systematisch verfolgt, während die Verbrecher des Systems ungehindert weitermachen können und sogar aktiv vom Staat geschützt werden. So ist die Justiz nur ein weiteres Mittel des Staates und der Machthabenden ihre politischen Interessen durchzusetzen.