Kurzbericht zum 2. G20 Prozess am Dienstag 29.8.2017 (DE)

Erneut endete der Prozesstag mit einem absurd überhöhten Urteil: 6 Monte Haft auf 2 Jahre Bewährung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Samstag den 8.7.17 um 9:50, nahe des Dammtorbahnhofs, auf direktem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine (EU geprüfte, aber nicht mit dt.Prüfsiegel gekennzeichnete) Böller. Außerdem hatte er 2 Murmeln und ein Feuerzeug dabei.

Somit soll er gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetzverstoßen haben.

Kontrolliert und festgenommen wurde er von Beamten einer Hamburger Alarmhundertschaft, die eine „wachsame Pause“ hielten und „auffällige Personen“ kontrollierten. Der Rucksack des Angeklagten, der für eine Demo recht groß war und die Dreads seiner Begleitung kamen einem Beamten „komisch vor“.

Der (polnische) Beschuldigte selber erklärte sich dazu ausführlich:
Tatsächlich wollte er gar nicht zu Demo – die 70 min später ihren Auftakt in einer Entfernung hatte, die zu Fuß laut Gericht 27 min benötigt. Er wollte zu Bahnhof Dammtor – 3 min entfernt. Zu den Gegenständen erläuterte er, das Pfefferspray hat er bei sich, da er trampend auf Reisen war mit dem Ziel Freunde in Spanien zu besuchen – daher auch die Taucherbrille. Dort wollte er auch aus Freude sich lange nicht gesehen zu haben ein paar Böller zünden. Das Feuerzeug hat er, da er Raucher ist. Die Murmeln wiederum sind ein familiäres Andenken, seine Schwester sowie seine Mutter tragen ebenfalls immer solche Murmeln mit sich. Dass das in Polen legale Pfefferspray, sowie die ebenfalls legalen Böller hier nicht erlaubt sind war ihm nicht bekannt.

Staatsanwaltschaft und Gericht glaubten ihm jedoch lediglich seine Erläuterung zu den Murmeln, zumal seine Mutter als Zeugin die Herkunft und „Zweck“ dieser Murmeln deckungsgleich erzählte. Der Rest sei unglaubhaft, er sei auf dem Weg zur Demo gewesen.

Oberstaatsanwalt Elsner forderte daher 6 Monate auf Bewährung. Sein Plädoyer hatte wenig Bezug auf dieses konkrete Verfahren. Stattdessen sprach er von schweren Ausschreitungen beim G20 und den ganz zu Recht verschärften Gesetzgebungen vor G20. Der grundsätzlich neue §114 und die Verschärfung von schwerem Landfriedensbruch durch Verringerung der Voraussetzungen(§125a)sei der erklärte Wille der Gesetzgebers. Das Bewerfen von Beamten mit Steinen und Flaschen habe bei Demonstrationen ganz erheblich zugenommen. Auch Bürger sein von diesen Gewaltexzessen betroffen. Der Angeklagte müsse eigentlich einen Dankesbrief an die Beamten schreiben, die ihn festnahmen – wenn er geworfen hätte, müsste er länger in Haft.

Der Richter folgte mit seinem Urteil dieser Strafforderung des Staatsanwalts.

Für den Beschuldigten heißt das: Er ist frei und kann sich aufhalten wo er will. Er soll aber über die nächsten 2 Jahre, Änderungen der Wohnanschrift, sowie wirtschaftliche Änderungen mitteilen. – Und in diesem Zeitraum keine Straftaten begehen, da sonst die Haftstrafe umgesetzt wird.