Kurzbericht zum 3. G20 Prozess am Freitag, den 8.09.2017 (DE)

Der Prozess fand, trotz der Ansage des Gerichtspräsidenten alle G20 Prozesse aufgrund der örtlichen Sicherheitsvorkehrungen am Sievekingsplatz stattfinden zu lassen, im Amtsgericht Altona statt. Auch dieser Prozess endete mit einem deutlich zu hohen Urteil.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 21 jährigen Angeklagten vor, direkt nach dem Angriff der Cops auf die Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter deutlich erklärt hatte, dass der Beschuldigte sich nicht dazu äußern müsse und dies nicht gegen ihn gewertet werden dürfe, er also nur etwas sagen müsse wenn er es wolle – erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung. Danach erklärte dieser sich weitergehend. Demnach sei er lediglich zum G20 gekommen, um eine Frau zu suchen, die er einige Tage vorher auf einem Festival kennengelernt habe. Die Nichtlösung des G20 sei ihm klar gewesen und daher wollte er ursprünglich nicht demonstrieren. Er trug ein weißes T-Shirt mit einer Rückenaufschrift die besagte wer er sei und wen er suche. Als die Demo angegriffen wurde und er sah wie Polizeibeamte auf am Boden liegende Frauen und Männer einknüppelten, riss ihn die Empathie mit und machte ihn wütend. Er schrie die Beamten an, bekam dafür Pfefferspray ins Gesicht und floh auf eine Anhöhe. Von dort erfolgten die Würfe, wobei er wegen des Pfeffersprays kaum sehen konnte. Er habe die Beamten zum Umdenken bewegen wollen.

In den letzten 2 Monaten, die er in Haft verbrachte habe er viel über Einsamkeit gelernt. Er wolle nie wieder sich und seine Familie in eine solche Hölle bringen. Er sei sich über seine Dummheit bewusst. Polizisten seien auch Menschen.
Der Richter betonte, er fände es anders als der Beschuldigte wichtig, dass demonstriert und die eigene Meinung geäußert würde, damit die Politik nicht machen könne was sie will. Schön wäre gewesen, wenn der Angeklagte auch Empathie für die Beamten gehabt hätte, die am Fischmarkt im Einsatz waren.

Die Staatsanwaltschaft hält die vorgeworfenen Handlungen des Angeklagten für sinnlose Gewalt und entfesseltes Agieren, wobei er offensichtlich nicht zum Krawall machen nach Hamburg gekommen sei. Sie forderte daher 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren. Der Verteidiger forderte keine konkrete Strafe, jedoch ein deutlich geringeres Strafmaß sowie Bewährungszeit von einem Jahr.

Der Richter verurteilte den Beschuldigten zu 1 Jahr 5 Monaten auf Bewährung mit 2 Jahren Bewährungszeit, sowie 500€ Ordnungsgeld, dass an die „Witwen und Weisen der Polizei“ gespendet werden soll. Er halte den Angeklagten für sympathisch naiv. Dieser sei bei der Demo wohl eher ein „Paradiesvogel“ gewesen mit seinem beschrifteten T-Shirt und einem pinken Rucksack. Dieser habe Unrecht beobachtet, was ihn dazu bewegte selbst Unrecht zu begehen. Der Richter könne nicht ausschließen, dass es Unrecht durch die Polizei gab. Gewalt mit Gegengewalt zu beantworten setze einen aber selbst ins Unrecht. Auch der Vollschutz der Polizei mache diese nicht unverwundbar. Der geleistete Widerstand sei wohl eher „normal“ gewesen. Generalprävention sei nicht nötig.