Tamu wurde bei den G20-Protesten am Donnerstag Abend nach der WelcomeToHell-Demo festgenommen. Nach Personalienaufnahme und etwa einer Stunde in einem Gefangenentransporter entließen ihn die Polizisten mit einem weiträumigen Platzverweis.
Knapp drei Monate später, Anfang Oktober, nahmen ihn drei Zivilpolizisten vor seiner Haustüre in Berlin fest. Er verließ gerade das Haus als ein unbekannter Typ Mitte Dreißig ihn ansprach. Er fragte „Hey, hast du Feuer?“ was Tamu verneinte. Daraufhin fragte er „Brauchst du Feuer?“, was er leicht irritiert ebenfalls verneinte. Schließlich fragte er „Rauchst du? Brauchst du was?“ und Tamu antwortete „Nein, ich brauche nichts, vielen Dank“. Plötzlich zog der Zivi einen Ausweis hervor und sagte „Berliner Polizei, Allgemeine Personenkontrolle. Zeig mir mal deinen Ausweis.“ In dem Moment waren auch zwei weitere Zivis neben Tamu. Er wies sich aus, und der erste Zivi sagte „Wir haben ihn!“, woraufhin der andere seine Hände nach hinten drehte und ihm Handschellen anlegte. Der erste Zivi fragte höhnisch „Na, haben wir in Hamburg die Polizei geärgert, wa? Erinnerste dich?“
Als Tamu fragte, auf welcher Grundlage sie ihn festnähmen, zeigten sie ihm einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. In diesem behauptet die Staatsanwaltschaft, dass Tamu nicht in seinem Zuhause wohne, da ihn ein anderes polizeiliches Schreiben von 2015 nicht erreicht hat.
Außerdem habe angeblich ein Polizeibeamter diesen August an seinem Wohnort überprüft, ob sein Name auf dem Klingelschild und dem Briefkasten stehe und fälschlicherweise dokumentiert, dies sei nicht der Fall. Aus diesen Gründen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Haftbefehl wegen unbekannten Wohnorts und angeblich drohender Fluchtgefahr ausgestellt. Tamus Haus wurde einige Tage observiert, dann wurde er wie eben beschrieben festgenommen.
Er wurde in die GeSa am Tempelhofer Damm gebracht und am nächsten Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt, der über die Verhängung von U-Haft entscheiden sollte. Tamu legte ihm eine Meldebestätigung für seine Wohnadresse sowie einen Arbeitsvertrag vor. Er entschied sich für Haftschonung. Das bedeutet er konnte nach Hause gehen mit der Auflage, seinen Reisepass bei der Polizei abzugeben, Deutschland nicht zu verlassen und sich Donnerstags und Sonntags in der für seinen Bezirk zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
Einige Tage später war ein Journalist einer Boulevard-Zeitung vor seiner Haustür und wollte mit ihm über „die Vorwürfe wegen G20“ sprechen. Tamu lehnte dies ab. Zwei Tage später erschien ein Artikel auf der Titelseite des Boulevard-Blatts. Darin wurden sowohl viele Details aus seinem Leben veröffentlicht als auch Informationen, welche die Zeitung nur aus der Ermittlungsakte der Polizei haben konnte. Sie druckten außerdem zwei Bilder von seinem Couchsurfing-Profil (mit schwarzem Balken vor den Augen). In einem Online-Artikel nannten sie außerdem Informationen aus seinem Lebenslauf, die vermutlich von der Webseite eines ehemaligen Arbeitgebers stammen.
Als Tamu aus beruflichen Gründen die vorübergehende Verlegung der Meldepflicht in eine andere Stadt beantragen wollte, erfuhr seine Anwältin, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters eingelegt hatte. Scheinbar hatte der Haftrichter formal unzulässig gehandelt, da er eine Haftschonung nur in Rücksprache mit dem Amtsgericht Hamburg hätte aussprechen dürfen.
Zwei Tage später wollte Tamu seiner Meldepflicht nachkommen. Der diensthabende Polizeibeamte meinte jedoch, ihm liege keine Meldepflicht zu seinem Namen vor. Die Haftschonung war also aufgehoben. Tamus Anwältin versuchte telefonisch zu klären, was diese neue Situation bedeutete, allerdings konnte diese Frage einige Tage lang niemand in der Staatsanwaltschaft oder im Amtsgericht beantworten. Er unterschrieb eine Erklärung, dass er sich im Falle eines neuen Haftrichtertermins oder einer Gewahrsamnahme selber stellen würde. Jedoch war es auch klar, dass dennoch eine spontane Verhaftung aufgrund der angeblichen „Fluchtgefahr“ möglich war – eine knappe Woche rechnete Tamu quasi jeden Moment mit einer erneuten Verhaftung.
Schließlich erreichte seine Anwältin die Vereinbarung eines erneuten Termins, diesmal direkt beim Amtsgericht Hamburg. So konnte er sich mit ihr gemeinsam direkt dem Richter stellen, welcher über die Verhängung einer Untersuchungshaft entscheiden würde.
Der Haftrichtertermin hat gestern, am 6.11.17 um 10:00 Uhr morgens stattgefunden.
Entsprechend der klaren Faktenlage entschied sich der Haftrichter für eine weitere Haftschonung unter folgenden Auflagen: Tamus Pass weiterhin bei der Polizei zu hinterlegen, Deutschland nicht zu verlassen und sich zweimal wöchentlich in der zuständigen Dienststelle zu melden.