Der erste Zeuge hatte als Teil der SoKo einen Auswertevermerk zur
angeblichen Anzahl mitgeführter Molotov-Cocktails anhand des vorhandenen
Bildmaterials geschrieben. Dazu berichtete er, dass er hierfür auf dem
Lichtbildmaterial erkennbare Flaschen in den Händen der Demo-Teilnehmer
gezählt habe. Aber schon die erste Frage des Gerichts, ob er denn habe
erkennen können, was in den von ihm für Flaschen gehaltenen Behältnissen
drin gewesen sei, musste er verneinen. Relativ schnell wurde die
Vernehmung dann unterbrochen, da sich eine Diskussion
entwickelte, ob es sich bei den von dem Zeugen in den Vermerk
aufgenommenen Lichtbildern, die er als Screenshots aus Videos durch z.B.
Zoomen und Einkringelung vermeintlich erkannter Dinge bearbeitet hatte,
um „neue“ Beweismittel im Vergleich zu den unbearbeiteten Bildern
handelt. Dem Zeugen wurde aufgegeben, die unbearbeiteten
„Original“-Screenshots beizubringen.
Im Anschluss kam dann der schon vor einiger Zeit gehörte Zivilfahnder
vom PK21 erneut, weil die Kammer die Vermutung hatte, dass es sich bei
ihm um den Polizeibeamten handeln könnte, der an den Bundespolizisten
vorbeigelaufen sei und „Anziehen, anziehen, jetzt geht es los!“ gerufen
haben soll.
Diese Annahme hat er klar von sich gewiesen.
Die Verteidigung hat dann mit ihm erörtert, wie es zu seiner „Flucht“
vom Bahnhof Altona kam [dazu gab er an, er habe sich nicht auf eine
Auseinandersetzung einlassen wollen]. Welchen Weg genau er zum PK21
zurück langgelaufen sei wisse er nicht mehr, er habe erst ab IKEA wieder
sichere Erinnerung, weil das das markanteste Haus vor Ort sei. Wobei er
innerhalb dieser „sicheren Erinnerung“ davon ausgegangen ist, dass IKEA
bei seinem Passieren noch vollkommen unbeschädigt gewesen sei [was
faktisch falsch ist, IKEA war bekanntlich seit dem Vortag mit Brettern
ausgestattet…] Es wurde auch erörtert, wie ein Zivilbeamten Einsatz
ggf aussieht (am Beispiel eines HSV-Spiels: mehrere Beamte in zivil
treten gemeinsam als „Kleingruppe“ auf und mischen sich unter die dunkel
gekleideten Personen…). Abschließend entspann sich mit dem Zeugen noch
eine absurd-komische Diskussion darum, an wen er sich mit seiner Ladung
gewandt habe, um herauszufinden, zu welchem Verfahren diese gehört. Er
behauptete, eine „Kriminalpolizei allgemeine Sachbearbeitung“ angerufen
zu haben. Weder die Telefonnummer noch die dortigen Ansprechpartner
seien ihm in Erinnerung. Er könne auch nicht sagen, wo diese im
Organigramm angegliedert sei…
An den Tagen seit dem letzten Bericht wurden hauptsächlich weiter
Schäden erhoben, da die Kammer der Meinung ist, psychische Beihilfe
könnte noch „fortwirken“, unabhängig der eigenen Anwesenheit.
Der Termin am 21.8. ist ausgefallen, weil ein Richter eine Fortbildung
hatte…gilt ja nur das Beschleunigungsgebot, wegen Haftsache…