9.Verhandlungstag am 5.4.
Die Richterin eröffnete damit, dass sie die Stellungnahme zur Beiziehung von Videos des Staatsanwalts Elsner verlas, die am (späteren) Nachmittag des Vortrags eingegangen war. In dieser behauptet er, der Antrag sei kein Beweismittelantrag, da er keine Beweistatsache benenne. Im Antrag stehe, alle Videos der SoKo 30min vor und nach der Tat von diesem Ort bei zuziehen und ergebe nicht welche. Zudem ergebe sich nicht, warum es zwei verschieden Personen sein sollen, die Kosnik und Marx festnehmen wollten, es sei doch schon erwiesen, dass Peike beide Flaschen geworfen habe. Von Amtswegen sei es nicht geboten und unwahrscheinlich, das es ein Video gibt, das zwei Personen zeigt. Die Staatsanwaltschaft habe außerdem bereits erfragt, ob es Videos der Tat gibt und Kosnik habe eindeutig Peike identifiziert. Auch die Gegenvorstellung (vom 8. Verhandlungstag) ergebe keinerlei Anlass davon abzuweichen.
Danach verlas sie Blatt 48 der Akte, in dem es heißt, dass die STA zeitnah Videomaterial des Geschehens will. Es folgt Blatt 55, Vermerk Videoauswertung, vom 24.7.17, dass bei der Auswertung der Träger keine Tathandlung festgestellt werden konnte. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Auswertung, da Material z.B. der BeDo-Beamten und aus der Öffentlichkeit noch nicht vorlag. In Blatt 68 steht, zum Auftrag dieser Auswertung von Videos, der Bereiche Trommelstr., Holstenstr./Norderreihe und Fischmarkt, hinsichtlich Peike konnten keine Tathandlungen festgestellt werden. Es handelt sich um eine vorläufige Auswertung. [Anmerkung: Vorgeworfener Tatort soll Altonaerstr. Ecke Schulterblatt sein].
Die Verteidigerin ergänzt diese Verlesungen damit, dass sie aus einem anderen G20 Verfahren auch solche Vermerke kennt. Dann wurden Videos im Verfahren bei gezogen, woraus sich ergeben hat, dass zu dem Tatort und Zeitraum keinerlei Tathandlung überhaupt stattgefunden hat. Es stand daher Freispruch im Raum und die STA hat daher nochmal Auswerten lassen und was neues gefunden [Evgeniis Verfahren].
Außerdem wurde nicht verlesen, es sollte Peike gesucht werden, nicht nach den Treffern auf Marx, oder seiner Rückennummer. Und es wurde nichts beschrieben, wie die Person, nach der gesucht werden soll eigentlich aussieht, nur das nach Oberbekleidung z.B.einem grünen T-shirt geguckt werden soll.
Die Richterin wollte daraufhn wissen, ob die Verteidigung zur Stellungnahme der STA Stellung nehmen wolle, bevor sie die Beschlüsse verliest.
Nach einer Pause zur Besprechung der Verteidigerin mit Peike, sagte diese, dass sie dies über das hinaus, was sie schon sagte in der kürze der Zeit nicht wolle. Zu den Dingen, die von der STA einfach falsch sind erfolge eine fundierte Stellungnahme wenn dann zwischen den Verhandlungstagen.
Daraufhin verlas die Richterin den Beschluss zur Gegenvorstellung. Es gebe keine Veranlassung von der Entscheidung abzuweichen, nach bisheriger Beweiswürdigung habe Peike die vorgeworfenen Taten begangen (gefährlich Körperverletzung, Widerstand, tätlicher Angriff) auch schwerer Landfriedensbruch (§125a) sei erfüllt. Laut Kosnik sein beide Würfe von einer Person gewesen und eine Gruppe von 10 reiche für §125a. Kosnik habe die Würfe gesehen, einen davon klirren gehört und das passe zu Marx Schilderungen. Marx habe den Flaschenwerfer, des von ihm gesehenen zweiten Wurfs, festgenommen. Kosnik bestätigte, das von diesem auch der erste Wurf ausgeführt wurde. Zu den „Rastahaaren“ habe sie erklärt, warum es passe. – Dann frage sie, ob vor dem zweiten Beschluss von der Verteidigung noch Stellung genommen werden soll, oder nicht. (Es entsteht der extrem starke Eindruck, dass die Richterin den Beschluss zur Ablehnung bereits geschrieben hat und nur pro Forma vorher der Verteidigung die Möglichkeit zur Stellungnahme geben will)
Die Verteidigung benennt, dass die STA trotz des sehr kurzen letzten Termins (statt bis 16h) für die Stellungnahme zwei Tage brauchte. Die Richterin Wiederholte, ob Stellung genommen werden soll, sonst würde sie den Beschluss fassen/verlesen. Sie sehe ein, dass die Verteidigung Zeit brauche.- Ja, die Verteidigung möchte Stellung nehmen, vor dem nächsten Termin.
Dann lies die Richterin noch zwei Bilder einer Sturmhaube neben einem Lineal in Augenschein nehmen. Auch dieser Prozesstag ist kurz und endete bereits um 10:30 Uhr. Der nächst Termin ist am 19. 4. wieder um 9 Uhr.