Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V.:
Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein
Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der
erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte
starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen
im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An
ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der
Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der
Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre
Genoss*innen angewandt werden sollen.
Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen
des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von
einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem
Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche
Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.
Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare
Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor
Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine
Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten
Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen
sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen
Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so
allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.
Weil das Landgericht Hamburg die jüngsten Beschuldigten ausgesucht hat,
kann die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen und somit die
Begleitung durch solidarische Unterstützer*innen und kritische Presse im
Gerichtssaal unterbunden werden. Der anstehende Prozess bedeutet einen
massiven Eingriff in die Lebensgestaltung und Perspektiven der jungen
Aktivist*innen, der die ohnehin schon enorme Belastung durch die
eigentliche Repressionsmaßnahme verschärft. Einmal wöchentlich müssen
die Genoss*innen, die in verschiedenen Städten leben, ab Ende 2020 zu
dutzenden Verhandlungstagen nach Hamburg fahren. Damit wird es über
einen unabsehbar langen Zeitraum unmöglich, geregelte Ausbildungs- oder
Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Als Prozessauftakt plant das
Gericht derzeit den 3. Dezember 2020.
„Von Anfang an war es skandalös, wie die Hamburger Polizei nach ihrem
blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge
uminterpretiert hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der
Roten Hilfe e.V. „Die Aktivist*innen, von denen etliche nach dem
brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich
seither massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Dass nun den
Jüngsten die berufliche Perspektive zunichte gemacht werden soll, indem
sie ab Dezember aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig zu den ohnehin
belastenden Prozessterminen nach Hamburg fahren müssen, obwohl ihnen
keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden, ist schlichtweg nicht
hinnehmbar. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser
offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an
der Seite der Betroffenen.“