Rückblick vom 15.1.2018 bis 28.1.2018

Am Sonntag, den 28.1.2018, starteten die Aktionstage gegen Repression. (Aufruf de | en | nl ).  Und wir hier kommen kaum hinterher damit, die bundesweit stattfindenden Aktionen und Veranstaltungen aufzulisten. Einen Überblick über die uns bekannten Aktionen findet ihr hier. Wie passend auf einem Banner von Genoss*innen steht: „Society has failed, when it imprisons those who question it. – Block G20, not our voices. “ – Lassen wir uns nicht weiter blockieren, stumm machen und einschüchtern! Solange diese Gesellschaft so ist, wie sie ist, wollen und werden wir Widerstand leisten. Lasst uns mit vielen verschiedenen Aktionen Zeichen gegen staatliche Repression setzten. Dabei sollen der Phantasie und Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt sein. Alles kann, nix muss!

Während der Aktionstage gehen auch die Prozesse weiter.

  • Unterstützt Konstantin, der am 1.2. um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Mitte (Sievekingplatz 3) erscheinen muss,  und auch Fabio, dessen Prozess am 1.2. ebenfalls ab 9 Uhr am Amtsgericht Altona weitergeht. Kommt zu den Solidaritätskundgebungen an den Gerichten, die vor Prozessbeginn stattfinden und begleitet die Verhandlungen.
  • Die Termine von Peike`s Berufungsverhandlung stehen nun ebenfalls fest. Sie sind derzeit für den 9. und 16. Februar von jeweils 9 bis 17 Uhr am Amtsgericht Mitte (Sievekingplatz 3) angesetzt.

United we Stand! Freiheit für Alle!

Auch in den vergangen beiden Wochen gab es Prozesstermine gegen NoG20 Aktivisten:

  • Das Berufungsverfahren gegen Stanislaw startete am 25.1.2018 und wird fortgesetzt. Vorläufig tendiert das Gericht dazu, die Anklagepunkte wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (wegen dem Mitführen eines Pfeffersprays auf dem nicht „Tierabwehrspray“ steht) und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (wegen Böllern in der kleinsten Kategorie nach Tischfeuerwerk) fallen zu lassen. Einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zieht das Gericht noch in Erwägung. Den Vorschlag einer Geldstrafe lehnte sowohl die Staatsanwaltschaft ab, da diese an den Vorwürfen festhalten will. Von der  Verteidigung wurde dieser ebenfalls abgelehnt, da diese auch den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht sieht. Um diesen Punkt wird es am nächsten Termin am 15.2. (Prozessbeginn 10:30 h) gehen. Vor Beginn des Berufungsprozess hat die Verteidigung medial die Position vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil gegen internationales Recht verstoßen habe.
  • Im Prozess gegen Fabio am 23.1. sind 2 der für den Termin eingeplante Zeug*innen nicht gekommen. Daher wurden hauptsächlich Dinge verlesen: nichts sagende SMS, erfolglose Telefonate, Mailinhalte und Webverläufe, die Fabio zugeordnet werden; dass viele am Rondenbarg die gleichen Schuhe getragen haben sollen – nicht Fabio; dass diverse Asservate bereits zu schimmeln begonnen hatten und daher versucht wurde diese wieder zu trocknen. Danach fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Rechtsgespräch statt. In dessen Folge ist der Haftbefehl gegen Fabio endlich aufgehoben worden! Alle Auflagen sind also entfallen und er muss die Kaution zurück bekommen. Der Prozess gegen Fabio geht am 1.2.  ab 9h weiter.
  • Der  der Verhandlungstag von Konstantin am 26.1. fiel aus, da der gleiche Zeuge, der sich zum vorletzten Termin krank gemeldet hatte, diesmal in Urlaub war. Der nächste Termin am 1.2. mit Verhandlungsbeginn 9 h wurde bisher noch nicht wegen Krankheit oder wegen Kollision mit der Urlaubsplanung von Zeug_innen abgesagt.

Staatliche Repression gegen Aktivist*innen wurde vergangene auch in Magdeburg ausgeübt. Am Dienstag, den 23.1.2018, wurde dort Toni festgenommen und sitzt seitdem in U-Haft. In diesem Zusammenhang wurde auch der Infoladen Magdeburg durchsucht. Vorwand für Festnahme und Durchsuchung ist nach Angaben der Polizei ein versuchter Sprengstoffanschlag auf ein Polizeigebäude in Magdeburg im Juli, zeitgleich mit dem G20. Weitere Infos finden sich hier: Presseerklärung der RH Magdeburg  | indy  | mdr 

In der B5 in Hamburg wird es am 9.2. um 19 Uhr eine Infoveranstaltung zur Repression gegen den Infoladen und zur Situation von Toni geben. 

Neben den laufenden NoG20-Prozessen begann vergangene Woche auch der Prozess gegen Musa Asoglu in Hamburg. Zum 1. Prozesstag gab es, wie jeden Donnerstag, eine Kundgebung vor dem Untersuchungsgefängnis am Holstengacis. Nachdem einige Teilnehmer*innen nach Ansicht der Polizei zu weit entfernt von der Kundgebung Fahnen wehen ließen, griff diese die Gruppe an und nahm fünf Personen mit. Erst sieben Stunden später wurden diese wieder entlassen, mit Wunden und Prellungen. Es gibt einen Bericht, dass sie auch auf der Wache geschlagen wurden. Wir sagen: Schluss mit Polizeigewalt, Polizeistaat auflösen!

Während bei der „Welcome to Hell“-Demo die Vermummung von Protestierenden der Polizei als Vorwand diente, diese anzugreifen und den Protest aufzulösen, galt das gleiche auf der kurdischen Friedensdemo für Afrin vergangenen Samstag in Köln für das Zeigen von Fahnen mit kurdischen Symbolen und dem Foto von Abdullah Öcalan. Mehr dazu hier. Anders als im Juli in Hamburg kam es in Köln zwar nicht zu massiver und brutaler Polizeigewalt. Die Tendenz, wegen kleinster vermeintlicher Verstöße das Demonstrationsrecht zu ignorieren, zeigt sich jedoch auch hier. In ganz Europa gab es am gleichen Tag ähnliche Demonstrationen, die überall problemlos durchgeführt werden konnten. #DefendAfrin – Die Alternative lebt! Überall ist Afrin– überall ist Widerstand!

G20-Gegner*innen haben eine Klage gegen die Stadt Hamburg eingereicht. Vier Einzelfälle sollen exemplarisch zeigen, dass Polizeieinsätze verfassungswidrig gewesen sind. Hier findet sich Tonmitschnitt der Pressekonferenz der Aktivist*innen und ihrer Anwält*innen anlässlich der Einreichung der Klage. 

Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Umfang der Nutzung von Handydaten durch Polizei und Verfassungsschutz ergab, dass die Handyüberwachung im vergleich zum Vorjahr verstärkt wurde.