Kurzbericht zum 3. G20 Prozess am Freitag, den 8.09.2017 (DE)

Der Prozess fand, trotz der Ansage des Gerichtspräsidenten alle G20 Prozesse aufgrund der örtlichen Sicherheitsvorkehrungen am Sievekingsplatz stattfinden zu lassen, im Amtsgericht Altona statt. Auch dieser Prozess endete mit einem deutlich zu hohen Urteil.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 21 jährigen Angeklagten vor, direkt nach dem Angriff der Cops auf die Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter deutlich erklärt hatte, dass der Beschuldigte sich nicht dazu äußern müsse und dies nicht gegen ihn gewertet werden dürfe, er also nur etwas sagen müsse wenn er es wolle – erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung. Danach erklärte dieser sich weitergehend. Demnach sei er lediglich zum G20 gekommen, um eine Frau zu suchen, die er einige Tage vorher auf einem Festival kennengelernt habe. Die Nichtlösung des G20 sei ihm klar gewesen und daher wollte er ursprünglich nicht demonstrieren. Er trug ein weißes T-Shirt mit einer Rückenaufschrift die besagte wer er sei und wen er suche. Als die Demo angegriffen wurde und er sah wie Polizeibeamte auf am Boden liegende Frauen und Männer einknüppelten, riss ihn die Empathie mit und machte ihn wütend. Er schrie die Beamten an, bekam dafür Pfefferspray ins Gesicht und floh auf eine Anhöhe. Von dort erfolgten die Würfe, wobei er wegen des Pfeffersprays kaum sehen konnte. Er habe die Beamten zum Umdenken bewegen wollen.

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„G20-Prozessberichte, Einschätzungen zu Repression und Stimmung“ Anarchistisches Infocafé Berlin

Montag, 25.9.2017 // 20h
Berlin // NewYorck im Bethanien // Mariannenplatz 2a Anarchistisches Infocafé // Tresen und Küfa ab 19:30h

Ende August kam es bereits zu zwei harten Verurteilungen gegen Peike, einen niederländischen Aktivisten und einen Menschen aus Polen. Peike hat als erster die ganze Härte der politischen Justiz erfahren müssen. Er wurde durch zwei fragwürdig bewiesene Flaschenwürfe und der lächerlich anmutenden Widerstandshaltung „Embryostellung“ am Rande der „Welcome to Hell“-Demo zu 31 Monaten Haft verurteilt. Im zweiten Verfahren wurde eine Strategie von Aussagen und Zeugenvorladungen verfolgt. Das Gericht blieb dennoch hart und verurteile das Mitführen von vermeintlich verbotenen Gegenständen mit 6 Monaten Haft auf 2 Jahre Bewährung.

Von den Prozessen, Perspektiven auf weitere und eine Gemengelage aus Stimmung und Einstimmung der Post-G20-Zeit wird eine Genossin aus Hamburg berichten. Wir wollen den Abend nutzen um uns darüber und hinaus auszutauschen um die Antirepressionsarbeit von united we stand zu unterstützen. Spenden und Ideen sind daher gern gesehen.

United we stand! Nach G20 ist vor G20 – Rebellische Kieze! Kundgebung in Berlin

Gemeinsam weiter kämpfen gegen die Welt der G20, gegen weltweite Ungerechtigkeit, gegen Ausbeutung, Rassismus, Sexismus und alle die anderen beschissenen Diskriminierungen und Ausgrenzungen, und für ein gutes Leben ohne Angst für alle und überall!

Kundgebung mit Redebeiträgen, Live-Musik & Film

Freitag, 15.09.2017, Kottbusser Tor, Berlin

17:30 Uhr: Kundgebung mit Redebeiträgen & Musik (Punkrock MC live)

19:30 Uhr: Filmvorführung zu den Protesten gegen G20 in Hamburg

Viele tausend Menschen haben Anfang Juli in Hamburg gegen den sogenannten „G20 Gipfel“ in Hamburg demonstriert und protestiert. Die Proteste waren erfolgreich, richtig und wichtig: Die Welt der G20 steht für eine Welt voller Ausbeutung und Ungerechtigkeit, Hunger und Krieg, Armut und Obdachlosigkeit.

Auch nach den wütenden Protesten gegen den G20 Gipfel in Hamburg haben sich die Verhältnisse nicht geändert. Jeden Tag verhungern Menschen in durch neokoloniale Politik ausgebeuteten Regionen. Jeden Tag sterben Menschen an den Außengrenzen Europas, das sich gegen die von Europa selbst verursachte Armut in vielen Ländern der Welt immer weiter abschottet. Täglich werden die Unterschiede zwischen Arm und Reich größer. Rassistische, sexistische und andere widerliche Diskriminierungen sind in der Welt der G20 Alltag für viele Menschen. Und auch in Berlin nimmt die Armut zu, gibt es täglich mehr Obdachlosigkeit, explodieren die Mieten und stagnieren oder sinken die Löhne und Sozialleistungen. Besonders krass ist natürlich auch die Situation für Migrant*innen und Geflüchtete.

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Redebeitrag des Ermittlungsausschusses (EA) auf der Kundgebung in Billwerder 3.9.17 (DE)

Die politische Stimmungsmache gegen links wurde nun auch in den ersten Prozessen deutlich und passt damit zur gesellschaftlichen Verschiebung nach rechts. Auf dünnster Beweislage wurden absurd hohe Urteile gefällt. Die politische Entscheidung, Gesetze kurz vor dem G20 zu verschärfen wurde und wird in den Prozessen genutzt: Der rechte Hardliner Richter Krieten, der schwer an Schill erinnert,schöpfte den Strafrahmen genüsslich aus. Auch Oberstaatsanwalt Elsner argumentierte in seinem Plädoyer im 2. G20 Prozess politisch statt juristisch. In eine ähnliche Richtung weist auch die Anweisung des Gerichtspräsidenten, alle G20 Prozesse am Sievekingsplatz stattfinden zu
lassen, da dort die Sicherheitsvorkehrungen am höchsten sind. Hintergrund ist, Angeklagte und Prozessbeobachter*innen sollen medial als gefährlich inszeniert werden. Darin wird nahtlos dem Ruf nach dem „starken Staat“ gefolgt.

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Kurzbericht zum 2. G20 Prozess am Dienstag 29.8.2017 (DE)

Erneut endete der Prozesstag mit einem absurd überhöhten Urteil: 6 Monte Haft auf 2 Jahre Bewährung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am Samstag den 8.7.17 um 9:50, nahe des Dammtorbahnhofs, auf direktem Weg zur Demo „G20 Not Welcome“ gewesen zu sein. In seinem Rucksack befanden sich u.a. ein Pfefferspray, eine Taucherbrille und kleine (EU geprüfte, aber nicht mit dt.Prüfsiegel gekennzeichnete) Böller. Außerdem hatte er 2 Murmeln und ein Feuerzeug dabei.

Somit soll er gegen das Versammlungs-, Waffen- und Sprengstoffgesetzverstoßen haben.

Kontrolliert und festgenommen wurde er von Beamten einer Hamburger Alarmhundertschaft, die eine „wachsame Pause“ hielten und „auffällige Personen“ kontrollierten. Der Rucksack des Angeklagten, der für eine Demo recht groß war und die Dreads seiner Begleitung kamen einem Beamten „komisch vor“.

Der (polnische) Beschuldigte selber erklärte sich dazu ausführlich:
Tatsächlich wollte er gar nicht zu Demo – die 70 min später ihren Auftakt in einer Entfernung hatte, die zu Fuß laut Gericht 27 min benötigt. Er wollte zu Bahnhof Dammtor – 3 min entfernt. Zu den Gegenständen erläuterte er, das Pfefferspray hat er bei sich, da er trampend auf Reisen war mit dem Ziel Freunde in Spanien zu besuchen – daher auch die Taucherbrille. Dort wollte er auch aus Freude sich lange nicht gesehen zu haben ein paar Böller zünden. Das Feuerzeug hat er, da er Raucher ist. Die Murmeln wiederum sind ein familiäres Andenken, seine Schwester sowie seine Mutter tragen ebenfalls immer solche Murmeln mit sich. Dass das in Polen legale Pfefferspray, sowie die ebenfalls legalen Böller hier nicht erlaubt sind war ihm nicht bekannt.

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Begrüßung der Gefangenen auf der Demo am 03.09. beim Gefängnis Billwerder (DE)

UNITED WE STAND! FREE THEM ALL!
Hallo Leute
Ihr da drinnen und hier draussen.
Wir sind es wieder eure Geschwister, eure Freund*innen, eure Genoss*innen.

Seit fast 2 Monaten sitzt ihr G20 Gefangenen nun hier, eingesperrt hinter hohen Mauern, mit den unglaublichsten Begründungen und Gerichts-Beschlüssen. Die meisten von euch haben keinen deutschen Pass und das scheint in dieser zutiefst rassistischen Gesellschaft schon auszureichen um mit Konstrukten wie „psychische Beihilfe“ Monate lang interniert zu werden.

3 von unseren jungen Weggefährt*innen sitzen noch im Jugendknast auf der Insel und einige sind auch noch im Untersuchungsgefängnis in der Neustadt. Auch ihnen gilt unsere volle Unterstützung und unsere Solidarität.

Mit Freude haben wir vernommen das Maria endlich freigelassen wurde, das ist schon mal super, aber wir werden nicht ruhen und nicht schweigen bis Alle frei sind!

Wir werden jeden ersten Sonntag im Monat wiederkommen und euch besuchen.

Es gibt viele Solidaritätsaktionen für Euch, wie zum Beispiel Soli-Graffiti an der Deutschen Botschaft in Paris, es sollen wohl auch ein paar Scheiben zu Bruch gegangen sein. Es gab Demos in Venedig und Rom vor der deutschen Botschaft mit der Forderung, dass ihr alle sofort freigelassen werdet. Am 6.8. gleichzeitig mit unserem letzten Besuch hier war eine Solidaritäts-Kundgebung in Genua auf dem San Lorenzo Platz und auch in Bilbao, um die Verbundenheit und Unterstützung mit Euch Inhaftierten zu zeigen. Und am 7. August versammelten sich Leute in Danzig, Krakau und in Warschau vor der Deutschen Botschaft um euer aller Freilassung zu fordern.

Letztes Mal konntet ihr uns wohl leise hören, deswegen reden wir heute noch lauter und haben euch ein paar eurer Wunschtitel mitgebracht. Schreibt in euren Briefen einfach, was ihr gerne für Songs hören wollt, was euch Kraft gibt und den grauen Knastalltag ein wenig versüsst. Wir machen das dann klar! Hoffentlich bekommt ihr auch genug Post.

Wir sehen uns bald!
Hier!
Im Gerichtssaal!
Oder auf der Strasse!

FREE YOU ALL!
UNITED WE STAND!

Heute ist nicht der Tag, um törichte Forderungen von Politikern nach möglichst harten Strafen zu erfüllen

„Heute ist nicht der Tag, um törichte Forderungen von Politikern nach möglichst harten Strafen zu erfüllen.
(Richter Krieten zur Urteilsbegründung. Quelle: http://www.mopo.de/28237036)

Das Urteil im ersten Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist gefallen und man kann es wohl als ein Beispiel von Gesinnungsjustiz bezeichnen. Es handelte sich um ein politisches Verfahren, bei dem es nicht um eine inhaltliche Aufklärung der Vorwürfe ging.

Richter Johann Krieten, als rechter Hardliner bekannt, ging mit seinem Urteil von 2 Jahren und 7 Monaten trotz der schwachen Beweislage weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese begründete ihre Forderung nach einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit der Mitverantwortung des 21-jährigen Angeklagten durch die ihm vorgeworfene Tat an den „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ am Freitagabend (an dem er sich schon in Haft befand). Die Verantwortung der Polizei für die Verschärfung des Klimas durch wiederholte Schikanen und Übergriffe gegenüber Anreisenden und Camp-Aktivist*innen und den bis zum Angriff der Polizei auf die Welcome-to-Hell-Demo friedlichen Protest seit Beginn der Protestwoche bleibt hierbei unerwähnt.

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Kurzbericht zum ersten G20-Prozess am Montag 28.8.2017 (DE)

Der junge Angeklagte aus den Niederlanden wurde von Richter Krieten, der bekannt dafür ist ein Linkenhasser zu sein, zu 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Außerdem ordnete er eine DNA-Entnahme an.

Mit diesem Urteil ging er deutlich über die ohnehin überzogene Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 1 Jahr 9 Monate gefordert.

Vorgeworfen wird ihm, 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten im Rahmen der „Welcome to hell“-Demo geworfen zu haben. Der einzige vermeintliche Beleg dafür sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten aus Berlin, die in zentralen Punkten nicht mal übereinstimmten, deutliche
Wahrnehmungslücken enthielten und beide einen vermeintlichen Werfer beschrieben, der optisch offensichtlich nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte. Denn das einzige beschrieben Erkennungsmerkmal der werfenden Person war laut ihrer Angaben dessen „Rasta-Zöpfe“. Der Angeklagte hingegen hat lange glatte Haare.

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„Wir sind bald wieder zurück!“ – Solidaritätserklärung der Kampagne United We Stand zum Verbot von linksunten.indymedia.org (DE)

Solidaritätserklärung der Kampagne United We Stand zum Verbot von linksunten.indymedia.org

Am vergangenen Freitag hat Bundesinnenminister De Maizière das linke Nachrichten- und Diskussionsportal linksunten.indymedia.org verboten und vom Netz genommen. In diesem Zusammenhang wurden in den Morgenstunden des 25. August mehrere Wohnungen und das autonome Zentrum KTS in Freiburg durchsucht.

Der Law-And-Order-Populismus des gesellschaftlichen Mainstreams und das nach dem G20-Gipfel von Politik, Polizei und Teilen der Medien geforderte harte Durchgreifen gegen linksradikale Aktivist*innen und Strukturen findet mit dem Verbot von linksunten.indymedia nun seine erste öffentlichkeitswirksame Anwendung. Daher ist zu befürchten, dass dieses Vorgehen den Auftakt darstellt für eine harte Repressionswelle.

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Verbot von linksunten.indymedia.org (DE)

Betroffene von Durchsuchungsmaßnahmen leiten rechtliche Schritte vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Freiburg ein

Frankfurt | Freiburg | Göttingen | Jena, den 30.08.2017

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.

Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.

Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. „Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen“, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.

Für Rückfragen stehen die aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

RA Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4883169
Fax: 0551/4883179
kontakt@anwaltskanzlei-adam.de

RAin Angela Furmaniak
Turmstraße 10
79539 Lörrach
Tel.: 07621/44 7 66
Fax: 07621/44 7 67
furmaniak@hegarhaus-loerrach.de

RAin Kristin Pietrzyk
Markt 23
07743 Jena
Tel.: 0 36 41 – 62 82 72
Fax: 0 36 41 – 62 82 74
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de

RAin Waltraut Verleih
Souchaystraße 3
60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6109 3662
Fax: 069 6109 3666
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