Verbot von linksunten.indymedia.org (DE)

Betroffene von Durchsuchungsmaßnahmen leiten rechtliche Schritte vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Freiburg ein

Frankfurt | Freiburg | Göttingen | Jena, den 30.08.2017

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.

Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.

Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. „Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen“, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.

Für Rückfragen stehen die aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

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37073 Göttingen
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