Die wichtigste Meldung vom 4. April ist sicher, dass das OLG (diesmal 1. Strafsenat in neuer Besetzung) die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Beiordnung der weiteren Pflichtverteidiger*innen verworfen hat. Seit Beginn des Verfahrens versucht die Staatsanwaltschaft, die selbstverständlich zu zweit arbeitet, hier die Verteidigung zu schwächen.
Am 4. April wurden viele weitere Zeug*innen zu den Videos und Fotos aus der Akte vernommen. Weil die Menschen alle selber auch vor Ort waren, wurden sie nicht nur zu Urheberschaft und Authentizität der Fotos und Videos vernommen, sondern auch zu ihren unmittelbaren persönlichen Wahrnehmungen.
Als erstes wurden Zeug*innen aus der Straffälligenhilfe in der Max-Brauer-Allee gehört. Die waren ziemlich beeindruckt von dem schwarzen Pulk, der sich näherte und verschwanden bei den ersten Würfen auf das Gebäude unter Schreibtischen und in Fluren. Es seien dort auch Fenster zu Bruch gegangen, so dass danach alles voller Glasscherben gewesen sei. Niemand war allerdings dauerhaft beeinträchtigt. Was sich mantrahaft durch alle Zeug*innenaussagen zieht, ist die Tatsache, dass alle Anrufer*innen vom polizeilichen Notruf entweder vertröstet oder mit der Auskunft „Wissen wir schon“ abgespeist wurden. Einer der Zeugen bemerkte dann auf dem Heimweg einen Trupp „Bereitschaftspolizei“ an der Deutschen Bank an der Max-Brauer-Allee. Mehr Polizei war aber für längere Zeit nicht zu sehen. Dass und warum das trotz der vielen Anrufer*innen und der hohen Polizeipräsenz in Hamburg so war, treibt (mittlerweile) auch das Gericht um und ist Gegenstand von weiteren Aufkärungsbemühungen.
Danach wurden Zeug*innen aus einer Immobilienverwaltung am Paul-Nevermann-Platz gehört, die Videos und Fotos von sich entmummenden Personen aus dem Büro heraus gemacht haben.
Eine Zeugin berichtete, Schwierigkeiten gehabt zu haben, eines der Videos auf dem Denunziationsportal hochzuladen. Sie habe dann mit der Ermittlungsbeamtin Kontakt aufgenommen und diese habe ihr eine mobile Erreichbarkeit gegeben, verbunden mit der Bitte, das Video einfach an sie per WhatsApp zu schicken. Wie das Video dann auf dem Portal landete, weiß man leider noch immer nicht, das Gericht geht der Frage jetzt nach.
Am 5. April ging die Verhandlung nur bis 12.00 Uhr. Der nächste Termin ist am 26.04.
Am 5. April wurden weitere (Anwohner*innen-) Zeugen gehört, die teilweise auch Videos und/oder Bilder gemacht haben.
Als erster Zeuge wurde ein Anwohner der Elbchaussee vernommen. Er konnte nur schildern, dass ein schwarz gekleideter Pulk am Grundstück vorbeigegangen sei. Einer habe sich gelöst und die Mülltonne von seinem Grundstück mitgenommen. Dann seien alle weg gewesen, passiert sei eigentlich nichts. Empört berichtete der Zeuge, wie er bei der Polizei angerufen hatte. Diese hätten ihm gesagt, sie wüssten Bescheid. Das sei alles gewesen. Viel besser sei es aber seinem (selbstverständlich bislang nicht als Zeugen benannten) Nachbarn ergangen: Der sei selber bei der Feuerwehr und habe auch die Feuerwehr angerufen, weil Mülleimer gebrannt hätten. Er habe sich danach aufregen müssen, weil die ihm gesagt hätten, dass sie auch schon informiert seien, die Polizei(!) hätte ihnen aber untersagt, die Einsätze wahrzunehmen, es bestünden Sicherheitsbedenken bzw. die Sicherheit sei nicht gewährleistet.
Bisher war unbekannt, dass die Polizei (aktiv) Feuerwehreinsätze unterbunden hat. Die Verteidigung hat daraufhin eine Erklärung abgegeben und klargestellt, dass sich hier wieder mal zeigt, dass man die „SoKo Schwarzer Block“ auch keine Nachermittlungen machen lassen dürfe, weil nur tendenziöser Mist dabei rauskomme.
Es werden nun also auch einige Infos der Feuerwehr benötigt und gegebenenfalls Feuerwehrzeug*innen gehört werden müssen.
Ansonsten waren noch zwei Zeuginnen da, die Eindrücke aus ihren Wohnungen geschildert haben. Das war nicht weiter spektakulär. Alle Zeug*innen eint nach wie vor, dass ihre große „Verunsicherung“ darauf zurückzuführen ist, dass trotz aller Notrufe über Stunden keine Polizei vor Ort war. Eine Zeugin wollte sich ein wenig nützlich machen und wies eine zwei Stunden nach dem Ganzen vor Ort befindliche Beamtin auf einen abgebrochenen Hammer vor dem Haus hin. Die Beamtin habe ihr gesagt, dass sie davon „massig genug“ hätten. Als die Zeugin später von ihr selbst spurensichernd in Tüten verpackte Feuerwerkskörper zur Polizei getragen habe, die sie nach dem Ganzen vor der Haustür gefunden habe, habe man sie damit wieder weggeschickt. Sie hätte die dann weggeschmissen.