Wochenrückblick 18.12.2018 – 25.12.2018

Am 26.12. von 14-16h gibte es eine weitere Autonome Kaffeefahrt zur JVA Billwerder statt. Treffpunkt ist die S-Bahn Station Billwerder/Moorfleet. Kommt vorbei! United we Stand and Celebrate! Am 31.12. findet von 18 – 19 h eine Solidaritätskundgebung für den inhaftierten Musa Aşoğlu vor dem UG Holstenglacis statt. 

Im Januar 2018 gehen die Prozesse gegen NoG20 Aktivisten weiter. Die ersten Verhandlungstermine stehen bereits fest:

  • Fabio: Mittwoch, 03.01.2018, 09:30h Amtsgericht Altona
  • Christian: Dienstag, 09.01.2018, 09:15h, Amtsgericht Mitte
  • Konstantin: Donnerstag, 11.01.2018 und Freitag, 26.01.2018, Amtsgericht Mitte

Der ApUA G20 – Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 hat mit  seiner ersten erfolgreiche Pressemitteilung „Polizeibeamte sprechen Gerichtsaussagen untereinander ab“ seine Arbeit um Aufklärung, rund um die G20 Vorgänge begonnen. Auf ihrem Blog könnt ihr die Arbeit des ApUA verfolgen. 

In der Woche vom 18.12. – 25.12. wurden die Prozesse gegen Konstantin und Christian fortgesetzt. Zudem ist der erste Antrag auf Berufung abgelehnt worden.

  • Christian: Die Verhandlung begann verspätet. Die Befangenheitsanträge gegen Gericht und Staatsanwält*innenschaft wurden abgelehnt. Ein medizinischer Gutachter gab seine Einschätzung dazu ab, ob der Angeklagte während der Festnahme unter Alkoholeinfluss stand. Dieser konnte keine Beeinflussung feststellen, Christian gilt demnach als voll schuldfähig. Zum nächsten Prozesstermin am 9.1.2018 sollen die Schlussplädoyers verlesen werden.
  • Konstantin: Am Montag, den 18.12.2017 fand die Zeugenanhöhrung eines BFE-Angehörigen statt (Beweis-und-Festnahme-Einheit).
    Am Donnerstag den 21.12.2018 stellte die Verteidigung zwei Anträge: Am 11.01.2017 soll der Leiter der Hessischen BFE-Einheiten
    befragt werden, der Konstantins Festnahme verfügte. Zum Folgetermin am 26.1.2018 soll der Hessische Polizeipräsident Schneider
    als Zeuge geladen werden damit folgende Fragen geklärt werden könne: Waren hessische BFE-Einheit überhaupt autorisiert, Festnahmen durchzuführen?
    Auf welcher Grundlage, bzw. Weisung wurde festgenommen?
  • Tamasz: Der erste Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Tamasz‘ Strafmaß von 16 Monaten Gefängnis ohne Bewährung ist nun rechtskräftig.

Nach aktuellem Stand wurden angeblich 9 Personen im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung identifiziert, davon sollen sich  2 Personen gestellt haben. Für Januar hat die Polizei eine zweite Repressionswelle mit Veröffentlichungen angekündigt.  An Alle, die meinen im veröffentlichten Bildmaterial abgebildet zu sein: Bewahrt Ruhe, handelt nicht voreilig und nehmt im Zweifel Kontakt zu Rechtsanwält*innen oder den örtlichen Antirepressionsstrukturen auf. Letztere können euch bei Bedarf auch Kontakte zu Rechtsanwält*innen vermitteln.

Wie immer raten wir:  Anna und Arthur halt´s Maul! – Es empfiehlt es sich, keine Aussagen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft zu machen. Lassen wir sie im Trüben fischen und ihre Ermittlungen ins Leere laufen!  

Eine Auflistung verschiedener Antirepressionsstrukturen findet ihr hier

Stellungnahmen zur Öffentlichen Denunziation von Aktivist*innen

Auch in den Medien sind kritische Positionen zur Öffentlichen Denunziation vertreten: