PEIKE – Prozessberichte vom 19.4. bis 24.5.

Peikes Berufungsverhandlung fand in wechselnden Räumen mit Trennscheibe statt, in die Gefangene gebracht werden können, ohne dass Kontaktmöglichkeiten mit Unterstützer*innen möglich sind.

Der 10. Prozesstag am 19.04. endete schnell. Die Richterin hatte versäumt, die Beamtin Beecken als Zeugin zu laden. Sie lehnte, trotz detaillierter Gegenvorstellung der Verteidigung, erneut den zuvor gestellten Beweisermittlungsantrag, Videomaterial beizuziehen, ab. Danach stellte die Verteidigung einen Antrag auf Beiziehung der Dienst- und Einsatzpläne, um zu beweisen, dass Kossnik nicht glaubwürdig sei. Er hatte angegeben, dass er nach der Festnahme von Peike noch einige Zeit im Dienst gewesen sei. Faktisch endete sein Dienst aber kurz nach der Festnahme. Continue reading

Prozessbericht vom 9. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

9.Verhandlungstag am 5.4.

Die Richterin eröffnete damit, dass sie die Stellungnahme zur Beiziehung von Videos des Staatsanwalts Elsner verlas, die am (späteren) Nachmittag des Vortrags eingegangen war. In dieser behauptet er, der Antrag sei kein Beweismittelantrag, da er keine Beweistatsache benenne. Im Antrag stehe, alle Videos der SoKo 30min vor und nach der Tat von diesem Ort bei zuziehen und ergebe nicht welche. Continue reading

Prozessbericht vom 8. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

8. Verhandlungstag am 3.4.

Dieser Verhandlungstag war zwar von 9 bis 16 Uhr angesetzt, endete jedoch bereits um 9.40 Uhr. Die Richterin fragte lediglich, ob die Verteidigung Anträge habe und ob Peike Angaben zu seiner Person machen werde.
Die Verteidigung bestätigte, dass Peike Angaben zu seiner Person machen werde, aber erst nach Vernehmung der Zeugin Behken. Zudem gab es einen Beweisantrag und eine Gegenvorstellung.
Die Verteidigung beantragte, alle beim Soko Schwarzer Block befindlichen Videos des Tatorts von 30 min vor bis 30 min nach der Tatzeit bei zuziehen. Begründung ist, dass es widersprüchlich ist, dass ein Wurf von vorne rechts treffen konnte, der zweite von hinten kam. Keine Videos zeigen Taten, die Peike zuzuordnen sind. Continue reading

Prozessbericht vom 7. Verhandlungtag zu Peikes Berufung

7. Verhandlungstag am 28.3.

Die Beamtin Beken konnte nicht als Zeugin geladen werden, da sie sich im Urlaub befindet und erst zum 19. April geladen werden kann.
Die Verteidigung beantragt den Haftbefehl mangels Fortbestehens des dringenden Tatverdachts aufzuheben bzw. auszusetzen. Dies begründet sie mit den Aussagen der Zeugen Kosnik und Marx. Kosnik schilderte, die werfende Person sei rechtsseitig vor ihm gelaufen, bei beiden Würfen habe er die Würfe selbst gesehen, aber nicht wo sie landeten. Bei einer Flasche habe er aus dem Geräusch geschlossen, dass es sich um eine Glasflasche handelte. Bei der zweiten wusste er nicht, woher sie kam, aber er hatte den Werfenden mit kurzen Unterbrechungen immer im Blick. Dann rannte er auf die Person zu, musste unterwegs eine Person weg schubsen und eine zweite gegen den Kopf boxen. Wie diese Personen aussahen erinnerte er überhaupt nicht. Marx habe währenddessen die Festnahme getätigt. Continue reading

Berufung gegen Peike | aktueller Stand

Bislang gab es 2 Termine und einen sogenannten Sprungtermin. Beide Termine wurden durchgehend mit einer Kundgebung begleitet. Auch am Prozess nahmen viele solidarisch teil.

Der Prozess geht, begleitet von Kundgebungen, die ab 8 Uhr beginnen, jeweils ab 9 Uhr am 20.3. bis 12 Uhr, 21.3. bis 16 Uhr und 23.3. bis 12 Uhr am Sievekingplatz weiter.

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Fr. 16.02.2018 Kundgebung und Prozess: 2. Tag von Peikes Berufungsverfahren

Peikes 2. Prozesstag und Soli-Kundgebung am 16.2.2018

Zeigt eure Solidarität mit Peike und allen anderen G20-Gefangenen! Kommt zur Kundgebung am Sievekingplatz!

United We Stand – Solidarity Is Our Power

Prozess vor dem Landgericht Sievekingplatz:  9 bis 17 Uh
Diesen Freitag findet der 2. Prozesstag von Peikes Berufungsverfahren statt. Kommt zahlreich um Peike und alle anderen Gefangenen zu unterstützen.

Kundgebung vor dem Eingang des Gerichtsgebäudes: 8 bis 17 Uhr
Für Kaffee, Brötchen ist gesorgt.
Es gibt auch die Möglichkeit Jacken und Taschen bei uns aufzubewahren.
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Kurzbericht zum ersten G20-Prozess am Montag 28.8.2017 (DE)

Der junge Angeklagte aus den Niederlanden wurde von Richter Krieten, der bekannt dafür ist ein Linkenhasser zu sein, zu 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Außerdem ordnete er eine DNA-Entnahme an.

Mit diesem Urteil ging er deutlich über die ohnehin überzogene Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 1 Jahr 9 Monate gefordert.

Vorgeworfen wird ihm, 2 Flaschen auf einen Polizeibeamten im Rahmen der „Welcome to hell“-Demo geworfen zu haben. Der einzige vermeintliche Beleg dafür sind die Aussagen von zwei Polizeibeamten aus Berlin, die in zentralen Punkten nicht mal übereinstimmten, deutliche
Wahrnehmungslücken enthielten und beide einen vermeintlichen Werfer beschrieben, der optisch offensichtlich nicht mit dem Angeklagten übereinstimmte. Denn das einzige beschrieben Erkennungsmerkmal der werfenden Person war laut ihrer Angaben dessen „Rasta-Zöpfe“. Der Angeklagte hingegen hat lange glatte Haare.

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„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE)

Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

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