Ankündigung einer Veranstaltung: Loïc kommt nach Hamburg

Loïc hat angekündigt, dass er uns, seine Freundinnen und Genossinnen in Hamburg, kurz vor seinem erneuten Haftantritt noch einmal besuchen will.
Dann wird es mit Loïc eine kämpferische und solidarische Veranstaltung geben.
Es soll auch der Anfang für unsere solidarische Unterstützung Loïcs während seiner erneuten Zeit im Knast werden.
Die Rote Hilfe Zeitung veröffentlichte in ihrer Ausgabe 1.2022 einen Brief von Loïc
Auszug :
Nochmal Knast? – Ein Brief von Loic
Zwei Jahre nach seiner Entlassung muss Loïc, der unter anderem wegen der Elbchaussee-Randale zu G20 verurteilt wurde, erneut für 20 Monate in den Knast. Während die Hamburger Justiz ihn in Billwerder inhaftieren möchte, schreibt er von seiner Arbeitsstelle in Frankreich und dankt für die solidarische Begleitung.
„Am 13. Dezember 2021 fand das Revisionsverfahren zur Elbchaussee seinen Abschluss. Die Revision der Staatsanwaltschaft, welche in meinem Verfahren vier Jahre und neun Monaten forderte, wurde abgelehnt. Das Gleiche passierte mit den Revisionsbestrebungen meiner AnwältInnen. (…)

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Loic will Reststrafe in Frankreich absitzen

Loic muss wegen seiner Verurteilung wegen der G20-Proteste in Hamburg 2017 wieder in den Knast

Radio Dreyeckland (RDL) aus Freiburg hat im Dezember ein Gespräch mit Loic geführt,

Vor einiger Zeit wurde er im sogenannten Elbchaussee-Verfahren zu 36 Monaten Knast verurteilt. Nach 16 Monaten im Hamburger Untersuchungsgefängnis läuft nun ein Antrag seiner Anwält:innen, die Haft in Frankreich verbüßen zu können. Er muss also demnächst für einige Zeit ins Loch zurück. RDL hat uns freundlicherweise die Abschrift des Radiointerviews https://rdl.de/beitrag/loic-will-g20-reststrafe-frankreich-absitzen zu Verfügung gestellt. (Red.)

Interview von Luc Śkaille, geführt Ende Dezember 2021

RDL: Du hast ja schon damit begonnen die Situation zusammenzufassen. Was dich damals ins Gefängnis gebracht hat, waren die Proteste gegen G20. Willst du nochmal erklären was dir in dieser Prozedur vorgeworfen wird?

LOIC: Es geht in der Strafe vor allem um die Elbchaussee, eine der wohlhabensten Straßen in Hamburg. Es ist ein besonderer sehr spezieller Vorwurf, da es sehr stark eine kollektive Dimension bekommt, bei der alles was bei der Versammlung passiert ist mir und vier weiteren Angeklagten umfassend zur Last gelegt wird. So sind wir jetzt für allen Sachschaden der Demonstration verantwortlich zu machen, eine Million € in 20 Minuten und 19 verbrannte Autos. Und selbst wenn wir nicht diesen konkreten Straftaten zugeordnet werden, werden wir der Komplizität beschuldigt. Dafür habe ich, ich glaube zwei Jahre gekriegt. Die anderen werden tatsächlich nur beschuldigt dort mitgelaufen zu sein, was wirklich außerordentlich ist. Ich bin beschuldigt da noch etwas aktiver gewesen zu sein, mit einem Böller, der in eine Bank flog.

Ich habe zu den Vorwürfen keine Aussagen gemacht, da ich die kollektiv Beschuldigung ablehnte. Ich wäre im Zweifel darauf eingegangen, wenn sie von der Kollektivstrafe abgerückt wären. Etwa in dem ich bewiesen hätte, dass ich nicht vor Ort war.

Ich denke diese juristischen Auffassungen sind sehr gefährlich und können auch später dazu dienen die Rechtsprechung auszuweiten und immer mehr in Richtung Kollektivstrafen bei Demos und vor Gerichten gehen. Diesen Auffassungen müssen wir uns entgegenstellen.

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Radiointerview: Loic will G20-Reststrafe in Frankreich absitzen

Elbchaussee-Revisionen in Leipzig verschärft/gescheitert

RDL hat ein Interview mit Loic geführt, hier könnt ihr es anhören: https://rdl.de/beitrag/loic-will-g20-reststrafe-frankreich-absitzen

Die juristischen Nachspiele bezüglich des Hamburger G20 von 2017 dauern an. Während der „es hat keine Polizeigewalt gegeben“ Brechmittel-Kanzler Scholz trotz Cum-Ex und WireCard ins Kanzleramt zog, schlagen sich europaweit Linke mit andauernden Strafen wegen eines Scherbenwochenendes eines längst vergangenen Sommers herum.

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Revisionsprozess gegen Loic im G20-Elbchausseeverfahren am 1. September ’21 in Leipzig

Am 1.9.21 entscheidet der Bundesgerichtshof in Leipzig über die
Revisionen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das
Urteil des Landgerichts Hamburg, mit dem Loic zu einer Freiheitsstrafe
von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Die Verteidigung fordert
eine wesentlich niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden
soll. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung zu einer Strafe von 4 Jahren 9 Monaten.
Nun findet am 1.9.21 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BGH
statt, in der es nur um Rechtsfragen geht. Loic kann an dieser
Verhandlung teilnehmen, muss es aber nicht und wird es auch nicht tun.

Wir werden einen Beobachter nach Leipzig schicken.
Revisionen werden zu 99 % abgelehnt, das ist auch bei Loic für beide
Revisionen zu erwarten. Dann würde das Urteil sofort rechtskräftig, etwa
einen Monat später erfolgt die Ladung zum Strafantritt und einen
weiteren Monat später, also im November, muss die Knaststrafe dann
angetreten werden.
Loic wurde zu 36 Monaten verurteilt, abzüglich 16 Monaten
Untersuchungshaft bleibt eine Reststrafe von 20 Monaten. Bei Menschen,
die zum ersten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, gibt es die
Möglichkeit, bereits nach 2/3 der Gesamtstrafe, das wären 24 Monate
abzüglich der U-Haft von 16 Monaten, also noch 8 Monate, entlassen zu
werden. Die 2/3-Strafe ist in politischen Verfahren eher selten, oftmals
werden Reue und Distanzierung verlangt.
Die Reststrafe wird vermutlich in der JVA Billwerder in Hamburg
vollstreckt werden. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit der
Strafvollstreckung in Frankreich, was für Loic, Familie und Freunde
sicherlich angenehmer wäre.
So oder so bleiben wir solidarisch mit unserem Freund und Gefährten
Loic, ob in Frankreich oder Deutschland und gemeinsam werden wir
Kundgebungen und Soli-Aktionen machen.
Solidarität ist eine Waffe!
Free Loic!

Solidarisch Kämpfen – United We Stand!

Der G20-Elbchaussee-Prozess – Rechtsstaatstheater ohne Happy End

Vor einem Jahr wurden im sogenannten Elbchaussee-Prozess die Urteile gefällt. Wir nutzen den Jahrestag, um nochmal einen detaillierten Blick auf einen der bisher größten G20-Prozesse zu werfen. Denn obwohl das Ganze nun ewig her ist, kann der endgültige Ausgang des Verfahrens (schriftliche Urteilsbegründung und Revision stehen noch aus) drastische Auswirkungen auf den rechtlichen Rahmen von Demonstrationen haben.

Es ging dabei um eine Demo im Sommer 2017. Während des G20-Gipfels in Hamburg kam es in den frühen Morgenstunden des 7. Juli zu einer Express-Verwüstung der schicken Elbchaussee. In wenigen Minuten soll dieser zügige Spaziergang eine Millionen Euro teure Zerstörung mit sich gebracht haben.

Drei Jahre nach dem Gipfel wurden am 10. Juli 2020 vom Landgericht Hamburg die Urteile im Elbchaussee-Prozess gefällt. Begonnen hatte der Prozess im Dezember 2018. Über eineinhalb Jahre wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen Loïc aus Frankreich und vier weitere Genossen aus Frankfurt/Offenbach verhandelt.

Völlig unabhängig davon, ob ihnen individuell etwas vorgeworfen wird, sollen die fünf Angeklagten für diese Demo zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft konstruierte dafür Anklagepunkte, die die Beschuldigten für zehn Jahre in den Knast bringen sollten. Auch ohne den Forderungen der Staatsanwaltschaft im Detail zu folgen, fand das Gericht einen Weg, die Angeklagten wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Brandstiftung – und damit für ihre Anwesenheit – zu bestrafen.

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G20-Rondenbarg-Verfahren: Grußwort von Angeklagten für die drei Genoss*innen in der Schweiz

Grußbotschaft von Angeklagten des G20-Rondenbarg-Verfahrens in der BRD an die drei Genoss*innen in Zürich, denen mit uns gemeinschaftlich die Teilnahme an einer Demonstration auf der Straße Rondenbarg in Hamburg 2017 vorgeworfen wird. Ihr Prozess fand im April 2021 statt und endete mit zwei Verurteilungen zu Geldstrafen. Ihre Prozesserklärung und weitere Infos unter anderem zur Vorgeschichte, zur Vorverurteilung und zum Prozessboykott findet sich auf: rotehilfech.noblogs.org und gemeinschaftlich.noblogs.org.

Liebe Genoss*innen,
wir grüßen euch! Und wir danken euch, für eure kämpferische, politische Erklärung und euren Boykott des Prozesses!

Wir möchten euch unsere Solidarität aussprechen. Die Abtretung des Verfahrens der Hamburger Staatsanwaltschaft an die Zürcher Staatsanwaltschaft trennt und vereinzelt uns nicht. Wir haben uns weder in Hamburg 2017 auf der Straße noch im Knast spalten lassen und wir stehen auch weiterhin zusammen im Kampf für eine Gesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Proteste sind nicht nur legitim, sie sind notwendig!

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Kundgebung: Tag der politischen Gefangenen

18.03.,
Kundgebung
Tag der politischen Gefangenen
3 Jahre Solidaritäts Service Team
Sievekingplatz 3
10:00 – 14:00 Uhr

 

 

 

Seit gut drei Jahren begleitet das SolidaritätsServiceTeam in
verschiedenen Konstellationen die laufenden G20 Prozesse. Dieses
Jubiläum wird das SoSeTe am 18.03. – passenderweise dem Tag der
politischen Gefangenen, da feiern wo es die meiste Zeit zu finden ist –
vorm Landgericht am Sievekingplatz 3.

Es gibt neben Redebeiträgen, Kaffee, beliebter Musik, Tee, Häppchen und Kecksen, vor allem das unmissverständliche Signal an Richter*innen, Schliesser*innen, die Polizei, Staatsanwält*innen, dass wir unserer Gefangenen selbstverständlich auch über die ersten drei Jahre hinaus solidarisch begleiten werden.

Der Klassenjustiz keine falschen Hoffnungen machen!

Viele Leute waren und sind mit uns in dieser Zeit eine wichtige wie
solidarische Öffentlichkeit. Ihr alle, und natürlich alle anderen auch,
seid herzlich eingeladen, den historischen Tag als auch die aktuellen
Anlässe mit uns zu feiern (komisches Wort in diesem Zusammenhang, schon klar).

Abstand, Vermummungsgebot, sicherer Ausschank werden selbstredend eingehalten. Falls es wem an Maske, Schlauch oder Handschuhen mangelt können wir die stellen.

(Haft-)Strafe ohne Straftat

Seit den #NoG20-Mobilisierungen in Hamburg konnten wir beobachten, wie Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Teile der Politik versuchen eine neue Idee von Repression zu etablieren. Angestrebt werden nun immer wieder Verurteilungen, für die nicht einmal mehr eine real stattgefundene und individuell zugeordnete Straftat vorgeworfen wird – bestraft wird die politische Haltung der Aktivist*innen.

In drei verschieden Verfahrenskomplexen wirft die Staatsanwaltschaft
derzeit den jeweiligen Betroffenen gar nicht erst vor, selbst konkrete Straftaten begangen zu haben:

1. Im Elbchaussee-Verfahren soll das alleinige Mitlaufen in der Demo
als „schwerer Landfriedensbruch“ bestraft werden. Es wird versucht, den entstandenen Sachschaden jeder Person, die bei der Demonstration dabei gewesen sein soll, anzulasten.
2. Im Parkbank-Verfahren reicht der Staatsanwaltschaft bereits die
Möglichkeit, eine Straftat geplant haben zu können (die so genannte „Verabredung zu einem Verbrechen“).
3. Im Rondenbarg-Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft nach ihrem
ersten gescheiterten Versuch im Prozess gegen Fabio offenbar den Eindruck, dass der Vorwurf „besonders schwerer Landfriedensbruch“ nicht für eine pauschale Verurteilung der Demonstrant*innen reichen könnte. So versucht sie nun zusätzlich, die gesamte Demonstration als „bewaffnete Gruppe“ umzudefinieren.

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Spendenaufruf: G20-Asyl

„Du bist doch Anarchist – warum gehst du dann nicht nach Afrika“

Verhörbeamter in einem Flughafenknast eines EU Landes Januar 2021

Einer der ehemaligen Hamburger G20 Gefangenen braucht unsere Unterstützung!

Der junge russische Anarchist, der im Juli 2017 im Rahmen der NoG20
Proteste für über vier Monate in Untersuchungshaft gesteckt wurde und auch noch Monate später wöchentlich vor Gericht zu erscheinen hatte, bis er nach fast einem Jahr unfreiwilligem Aufenthalt endlich zurück nach Hause konnte, sah sich gezwungen Russland zu verlassen und in einem EU Staat Asyl zu beantragen.

Allerdings hatte die Hamburger Ausländerbehörde ihn schon Ende 2017 aus der BRD ausgewiesen und eine 5 Jährige Einreisesperre für den gesamten Schengenraum gegen ihn erwirkt. Und das, obwohl das Gerichtsverfahren gegen ihn zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen war und es letztlich zu keiner rechtskräftigen  Verurteilung gekommen ist. Mithilfe seiner Anwältin für Migrations- und Aufenthaltsrecht in Hamburg konnte diese Sperre zwar mittlerweile gerichtlich aufgehoben werden, aus dem SIS II Polizeicomputer wurde sie aber nicht gelöscht, was nun zu großen Problemen führte.
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