Bislang gab es 2 Termine und einen sogenannten Sprungtermin. Beide Termine wurden durchgehend mit einer Kundgebung begleitet. Auch am Prozess nahmen viele solidarisch teil.
Der Prozess geht, begleitet von Kundgebungen, die ab 8 Uhr beginnen, jeweils ab 9 Uhr am 20.3. bis 12 Uhr, 21.3. bis 16 Uhr und 23.3. bis 12 Uhr am Sievekingplatz weiter.
Am 9.2. waren zwei Bereitschaftspolizisten aus Berlin – Kosnik und Marx – als Zeugen geladen. Laut erster Instanz hatte Marx Peikes Festnahme durchgeführt, Kosnik gab an, ihn als Flaschenwerfer identifiziert zu haben. Der Vormittag wurde damit verbracht, eine schriftliche Aussagegenehmigung von Kosnik anzufordern, da er keine mitgebracht hatte. Danach zeigte sich, dass auch Marx keine dabei hatte. Nach zahlreichen Unterbrechungen begann die Richterin mit der Befragung des Zeugen Kosnik. Daraufhin wurde auf den in der Akte fehlenden Kurzbericht (von Marx) gewartet, da Kosnik diesen als Grundlage für seine Zeugenaussage nannte, seinen eigenen Bericht habe er nicht mehr.
In der begonnen Befragung durch die Verteidigung konnte Kosnik sich kaum an den Einsatz am 6.7. erinnern. Auch nicht mehr, mit welchen Kolleg*innen er im Einsatz gewesen war oder wo die Festnahme überhaupt stattfand. An ihrem eigentlichen Auftrag – eine bestimmte Personengruppe im Auge zu behalten – waren sie zu diesem Zeitpunkt gerade gescheitert. Im Gegensatz zur ursprünglichen Angabe, Peike vor allem an „Rastahaaren“ identifiziert zu haben (die er nicht hat), will er nun Statur, Größe, längere Haare und einen „markanten Bart“ des Werfers als Identifikationsmerkmal gesehen haben. Auch daran, wie lange der Einsatz nach der Festnahme noch andauerte und was in dieser Zeit geschah, erinnerte er sich nicht.
Auf dem Gerichtsflur stand für die Unterstützer*innen extra eine Einsatzhundertschaft mit Helmen, was nicht üblich ist und vom Gericht extra angefordert werden muss.
Während der Verhandlung kontrollierten 5 Beamte einer BFE Einheit eine Person, die sich von der Kundgebung vor dem Gericht weg bewegt hat. Als Grundlage nannten sie die Vermutung, er sei eine der Personen aus der „Öffentlichkeitsfahndung“. Obwohl schnell geklärt war, dass dies nicht zutrifft, wurden seine Daten dennoch aufgenommen – mit dem Argument: einmal angefangen müsse der Vorgang auch fertig durchgeführt werden.
Am 16.2. waren zwar die beiden Berliner Beamten erneut geladen, mussten aber unverrichteter Dinge wieder gehen. In der Zwischenzeit waren nicht nur aktuelle Aussagegenehmigungen der beiden beim Gericht eingegangen, sondern auch die „Zeugenschaftliche Aussage“ von Kosnik aus der Akte des Staatsanwalts (STA) Elsner, die von den Kopien in den Akten des Gerichts und der Verteidigung abweicht, sowie ein Mailverkehr seitens des SoKo-Sachbearbeiters vom 20.7. an die beiden Zeugen vor der ersten Haftprüfung. Die beiden, Marx und Kosnik, sind die einzigen „Beweismittel“ gegen Peike. Marx fertigte am Festnahmetag einen Zusatzbericht zur Anzeige, aus dem sich die Vorwürfe aus seiner Sicht ergeben, an. Darin berief er sich vom Hörensagen auf Kosnik, der Peike identifiziert habe. Ausschließlich dieser Bericht war Grundlage für den Haftbefehl in der GeSa. Nun stellt sich der Ablauf so dar: STAin Geis forderte wiederholt vom zuständigen Sachbearbeiter der SoKo die Fertigung detaillierter Zusatzberichte an. Dieser schrieb am gleichen Tag besagte Mail und Kosnik fertigte am 24.7. seine „Zeugenschaftliche Äußerung“, von der der 1. Berufungstermin angab, lediglich den allgemeinen Kurzbericht dazu eingesehen zu haben. In der Folge schrieb die STA am 10.8. die Anklageschrift, der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten und am 28.8. fand dann die Hauptverhandlung bei Amtsrichter Krieten statt.
Alles allein anhand der Angaben von Marx und Kosnik. Diese seien „glaubhaft, anschaulich, widerspruchsfrei, sich gegenseitig stützend und bestätigend, ohne Anschein von Absprachen.“ In der Mail vom 20.7. der SoKo an beide Zeugen steht u.a.: „Damit ihr euch erinnert, hier der grobe Sachverhalt“. Die Mail enthält für Kosnik nahezu wortidentisch den Bericht von Marx, sowie ein extrem suggestives „Handout“, verknüpft mit der Aufforderung, die erfragten Berichte schnell zu schreiben, aufgrund der anstehenden Haftprüfung. @Marx die Bitte einen Zusatzbericht zur Gesamtsituation zu schreiben (Verhalten der 500 Personen, waren die 10-15 Personen Teil davon, wie verhielten diese sich), sowie @Kosnik einen umfassenden Bericht zu fertigen. Dazu sei im Anhang ein „grobes Gerüst“. Das „Handout zur Fertigung der Anzeige/des Zusatzbericht“ enthält sehr konkrete Vorgaben, was darin enthalten sein soll.
Daher stellte die Verteidigung die Anträge, das Verfahren auszusetzen, die Herbeiziehung sämtlicher bisher zurückgehaltener Aktenteile, sowie die Aufhebung des Haftbefehls. Peike ist nun seit über 7 Monaten in U-Haft wegen Marx und Kosnik, deren Aussagen eine heimlich geschaffene Fiktion sind. Mit der Mail wurde seitens der Polizei Hamburg gezielt manipulativ in die Erinnerung der Zeugen eingegriffen und versucht, eine einheitliche Erinnerungsleistung herbei-
zuführen. Dadurch wurde von der SoKo die Grundlage für U-Haft und das amtsgerichtliche Urteil gelegt. Die Polizei hat rechtswidrig wichtige Aktenteile zurückgehalten. Auch der SoKo-Sachbearbeiter Massner wird zu hören sein.
STA Elsner beantragte, die Anträge abzulehnen, die Verteidigung habe aus einer völlig belanglosen Mail eine Verschwörungstheorie entwickelt. Das „Handout“ sei „Geschmackssache“. Die Verteidigung wies dies zurück: Objektiv hat Kosnik vor Erhalt der Schreibanweisungen keinen Bericht geschrieben, es wäre schön, sich sachlich weiter zu unterhalten. In der Akte fehlen z. B. auch Angaben der Polizeizeugin Christen, die Würfe in Richtung der Wasserwerfer gesehen habe.
Die Richterin lehnte die Anträge ab und wollte mit der Vernehmung Kosniks weitermachen, kam aber nicht dazu. Weitere fehlende Aktenteile wurden von der Verteidigung vor der Vernehmung gefordert: die gesamte Mail-Kommunikation beizuziehen, zumal eine Antwortmail von Kosnik angefordert wurde, sowie Videos von der Kreuzung zu der Zeit und die Angaben von Christen.
Danach wurden noch jede Menge Termine bis Ende April vereinbart.
Am 9.3. fand lediglich ein sehr kurzer „Sprungtermin“ statt, um die vorgeschriebenen Fristen formal einzuhalten.
Diesen und weitere Texte findet ihr in der dichthalten 2.