Der 10. Prozess gegen eine NoG20-Aktivisten fand vor dem Amtsgericht Altona statt und endete mit einem Urteil von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Die Verhandlung fand in einem der kleineren Säle statt. Vor dem Raum war eine provisorische Sicherheitsschleuse aufgebaut worden, an der ein Sicherheitscheck vorgenommen wurde, vermutlich um die Gefährlichkeit des Angeklagten öffentlichkeitswirksam zu inszenieren. Bei der Verhandlung war Presse anwesend. Fotografen versuchten Bilder des Angeklagten zu machen, noch bevor dieser sein Gesicht bedecken konnte. Dies wurde von einem Justizbeamten mit dem Verweis unterbrochen, dass im Verhandlungsraum keine Fotos gemacht werden dürften. Der Fotograf wollte daraufhin die Richterin sprechen, was der Justizbeamte gewährte. Nach diesem Gespräch machte der Fotograf weitere Fotos des Angeklagten, darunter auch Porträtaufnahmen.
Die Anklage gegen den Beschuldigten lautet gemäß §114 und §223 StGB gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Dienst. Die Handlungen sollen am Abend des 6.7. stattgefunden haben. Nach der Bekanntgabe der Anklagepunkte, verlas die Verteidigung eine kurze Stellungnahme des Angeklagten: Er gestehe seine Tat und bereue seine Handlungen. Er habe sich von der aggressiven Stimmung mitreißen lassen. Er bestreite nicht seinen politischen Hintergrund, sondern stehe dazu zum G20 gekommen zu sein, um friedlich zu protestieren. Durch seinen Wohnsitz auf Sizilien bekomme er die Flüchtlingskrise hautnah mit und sei deswegen nach Hamburg gekommen, um friedlich gegen die Politik der G20 zu demonstrieren. Die Stellungnahme wurde mit dem Vermerk verlesen, dass sich nicht weiter zu Nachfragen diesbezüglich geäußert werde. Staatsanwältin und Richterin stellten dennoch weitere Nachfragen. Die Richterin merkte zudem an, dass es zwar das Recht des Angeklagten sei, nichts weiter zu sagen, aber das so ein „anderer“ Eindruck entstehe.