Der 14. Prozess gegen einen italienischen NoG20-Aktivisten fand vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Altona statt und endete mit einem Urteil von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren.
Des Weiteren sind 1000 Euro Geldstrafe zu zahlen. Dem Angeklagten wurde noch im Saal DNA entnommen.
Die Anklage lautete schwerer Landfriedensbruch (§125a),versuchte gefährliche Körperverletzung (§224) und tätlicher Angriff (§114) am Abend des 7. Juli. Konkret soll es sich um zwei Flaschenwürfe gegen Polizeibeamte gehandelt haben, die der Beschuldigte aus einer vermummten Menge heraus geworfen haben soll. Dabei sei eine 0,5 Liter Flasche am Helm eines Beamten zerschellt. Die andere, in der Größe nicht näher identifizierte Flasche, soll im Brustbereich eines weiteren Beamten abgeprallt sein. Einziger Zeuge der angeblichen Taten des Angeklagten ist der zivile Tatbeobachter (TABO) Jonas Goller, Angehöriger der 15. Polizeihundertschaft des USK Nürnberg (USK = Unterstützungskommando, Aufgaben wie BFE).
Im Rucksack des Angeklagten sollen sich eine Taucherbrille, eine Gasmaske, 2 Tücher und eine Wendejacke befunden haben.
Die Verteidigung (Eder/Beisenherz) erklärte, ihr Mandant wird keine Aussage zur Sache machen, aber zwei Erklärungen zu seiner beruflichen und familiären Situation sowie zu seiner politischen Tätigkeit verlesen. Continue reading