Dieser 13. NoG20-Prozess endete nach zwei Verhandlungstagen trotz Einlassung mit Geständnis mit einem Urteil von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung.
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Die Anklage in diesem 13. No G20-Prozess lautet gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug, sowie Widerstand/Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Der Angeklagte soll am 4.7. während der TechNoG20 Demo am Alma-Wartenberg-Platz in Altona mehrere Flaschen auf die Polizei geworfen haben und dabei eine Zivilperson mit einer Bierflasche am Kopf getroffen haben. Er soll weiterhin„Scheiss Bullen“ und noch weitere Schimpfwörter und Bedrohungen in Richtung Polizei geäußert haben. Die Staatsanwaltschaft sieht im letzten Vorwurf den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB für gegeben.
Die Verteidigung zweifelt an, dass hierbei der Tatbestand der Bedrohung erfüllt sei. Die situationsbedingte Bedrohung sei subjektiv wahrgenommen worden. Die Festnahmesituation, in deren Zusammenhang die Beschimpfungen geäußert worden seien, stelle objektiv keine Bedrohung für die Polizei dar. Der Staatsanwalt regierte leicht säuerlich, dass dies nicht Schwerpunkt der Anklage sei und er deswegen nicht weiter darauf eingehen wolle. Vier zivile Zeugen, unter ihnen auch die verletzte Person und ein Polizeibeamter, sagen gegen den Angeklagten aus. Continue reading