7. Verhandlungstag am 28.3.
Die Beamtin Beken konnte nicht als Zeugin geladen werden, da sie sich im Urlaub befindet und erst zum 19. April geladen werden kann.
Die Verteidigung beantragt den Haftbefehl mangels Fortbestehens des dringenden Tatverdachts aufzuheben bzw. auszusetzen. Dies begründet sie mit den Aussagen der Zeugen Kosnik und Marx. Kosnik schilderte, die werfende Person sei rechtsseitig vor ihm gelaufen, bei beiden Würfen habe er die Würfe selbst gesehen, aber nicht wo sie landeten. Bei einer Flasche habe er aus dem Geräusch geschlossen, dass es sich um eine Glasflasche handelte. Bei der zweiten wusste er nicht, woher sie kam, aber er hatte den Werfenden mit kurzen Unterbrechungen immer im Blick. Dann rannte er auf die Person zu, musste unterwegs eine Person weg schubsen und eine zweite gegen den Kopf boxen. Wie diese Personen aussahen erinnerte er überhaupt nicht. Marx habe währenddessen die Festnahme getätigt.
Im Gegensatz zur schriftlichen Aussage (Rastazöpfe) beschrieb er den Werfer als mit langen Haaren und markantem Bart. Kosnik teilte Marx später mit, dass diese Person beide Würfe ausgeführt habe. Marx hatte den ersten Wurf nicht gesehen, wurde jedoch von rechts am Visier getroffen. Den zweiten Wurf nur an den Schienbeinschonern habe er jedoch gesehen und sei daraufhin losgelaufen. Vor sich schräg rechts habe er Kosnik gesehen und der Flaschenwerfer habe versucht, Kosnik zu treten, wobei die Person zu Boden fiel. Was Kosnik zu dem Zeitpunkt tat hatte er keine Ahnung, aber ein Stehenbleiben oder einen Faustschlag hatte er nicht wahrgenommen. Ein dringender Tatverdacht liegt nur vor wenn dieser auf Tatsachen basiert und nicht auf Behauptungen. Aber hier: der erste Wurf ist nicht zuordnenbar, da niemand ihn in Gänze gesehen hat, aber er kam von vorne, wohingegen der zweite Wurf von hinten kam. Es ist nicht kongruent, wer der Werfer gewesen sein soll. Marx behauptet, der Werfer habe versucht, Kosnik zu treten. Kosnik glaubte den Werfer hinter zwei anderen Personen, die sich ihm vermeintlich in den Weg stellten, identifiziert zu haben, während Marx neben ihm den “Treter” festnahm. Es ist hochwahrscheinlich, dass sie zwei unterschiedliche Personen festnehmen wollten und das vermeintliche Erkennen an Behaarung (Rastas) ist wenig individuell. Zudem sah Kosnik nicht, wo die Flaschen trafen, deswegen konnte er nicht sagen, dass die beiden Würfe, die er sah, auch die beiden Treffer an Marx waren.
StA Elsner beantragt die Anträge als unbegründet zurück zuweisen, der Vorwurf habe sich bestätigt. Marx und Kosnik hätten unabhängig voneinander aus einer relativ kleinen Gruppe Peike identifiziert.
Die Verteidigung wünschte sich daraufhin eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik.
Die Richterin lehnt einen früheren Antrag, die Soko-Beamtin Christen zu laden ab. Die Beamtin hatte die Aussage Kosniks entgegengenommen, dass der Werfer an Rastahaaren und Stiefeln erkennbar gewesen sei. Dies sei aber nicht relevant, da Christen nicht selbst vor Ort war
Nach einer Pause lehnte sich auch den Antrag auf Haftentlassung ab, auch nach vorläufiger Bewertung bestehe dringender Tatverdacht. Marx und Kosnik erklärten, was sie innerhalb weniger Sekunden wahrgenommen hätten und hätten sich an unterschiedlichen Orten befunden und auf unterschiedliches konzentriert. Beide hatten eine Person mit Rastas beschrieben, aber lockige zusammengebundene lange Haare könnten m Dunkeln auch für Rastas gehalten werden. Im weiteren bestünden die gleichen Gründe der Ablehnung des Antrags wie im Februar. Darüber hinaus hätte sie kein weiteres Beweisprogramm, bis auf die Zeugin Beken. In den übrigen Terminen bis 19. April hätte bestimmt die Verteidigung Inhalt bei zusteuern.