In den kommenden Wochen werden die laufenden Prozesse gegen G20 Aktivisten fortgesetzt
- Der Prozess gegen Fabio wird am 13.2. und 20.2. jeweils ab 9 Uhr am Amtsgericht Altona fortgesetzt.
- Auch der Prozess gegen Konstantin geht am 14.2. von 12 Uhr bis 17 Uhr am Amtsgericht Sievekingsplatz in Saal 267 weiter und wird wie immer von einer Kundgebung begleitet.
- In der Berufungsverhandlung gegen Stanislaw ist der zweite Termin am 15.2. ab 10:30 Uhr am Landgericht Sievekingsplatz.
- Am 16.2. geht das Berufungsverfahren gegen Peike (Prozessbericht 1. Instanz Link) weiter. Verhandelt wird von 9 Uhr bis 17 Uhr am Landgericht Sievekingsplatz. Begleitet wird der Prozess von einer Kundgebung, die von 8 Uhr bis 18 Uhr angemeldet ist. Weiter Termine sind: 5.3. 9 Uhr kurz, 20.3. 9Uhr bis 12 Uhr, 5.4. 9Uhr bis 12 Uhr und 26.4. 9 Uhr bis 16 Uhr.
Aktionswoche
Die für Ende Januar aufgerufene Aktionswoche endete in Hamburg am Sonntag 4.2.2018 mit der monatlichen Demonstration zum Knast in Billwerder, die diesmal unter dem Motto „Free Peike now – Happy Birthday Sebastian“ stand. Peikes Berufungsverfahren startete am 9.2., Sebastian ist Ende Januar 24 Jahre alt geworden. Alles Gute Nachträglich Sebastian! Wir wünschen dir nur das Beste, und freuen uns, dass du seit deiner Berufungsverhandlung (s.u.) aus dem Knast raus bist!
In Lüchow (2.2.), Magdeburg (2.2.), Bielefeld (3.2.) und Flensburg (3.2.) fanden ebenfalls Demonstrationen statt.
In Stuttgart gründete sich ein lokales Aktionsbuendnis, das zum Thema G20 Repression arbeitet. Dieses hielt am 3.2. eine Solidaritätskundgebung ab.
Aber auch auf andere Weise zeigten Aktivist_innen was sie von der Politik der G20 und von staatlicher Repression halten. In Berlin wurde die Bundespolizei mit Farbe und Steinen angegriffen, in Stuttgart das Oberlandesgericht und die SPD-Parteizentrale Eine kleine Auswahl weiterer Aktionen und Erklärungen findet ihr hier:
- Nürnberg: Grüße in den Knast – Solidarität mit den G20 Gefangenen
- Stuttgart: OLG: Farbangriff auf die Klassenjustiz
- Hamburg: Grüße von Gegenstrom an G20 Gefangene und Aktivist*innen aus dem Hambacher Forst, die seit dem 22.1.2018 auf unbegrenzte Zeit in Untersuchungshaft sitzen
- München: Kunstaktion der Roten Hilfe München gegen die Kriminalisierung der G20 Proteste – „Solidarität nach G20 – Wir verkriechen uns nicht“
- Berlin: Farbe und Steine gegen Bundespolizei in Berlin – United We Stand!
Nicht zuletzt gab es auch eine Menge Infoveranstaltungen, Filmvorführungen, Diskussionsrunden, zum Beispiel in Berlin, Genova, Pisa, Milan, Hamburg, Flensburg, Magdeburg….und was uns besonders freut: Ein Soli-Sampler wurde veröffentlicht: https://nog20solitape.bandcamp.com/
Prozesse
- Bei Fabios Prozess am 1.2. sagten zwei Mitglieder der verdi-Jugend als Zeug_innen aus, die ebenfalls am morgen des 7.7. am Rondenbarg festgenommen wurden. Sie erschienen in anwaltlicher Begleitung und schilderten den Blockade-Finger, der von der Polizei angegriffen wurde, deutlich als Demonstration. Ausserdem wurde eine bei der Stadtreinigung tätige Person vernommen.
- Im Prozess gegen Konstantin am 1.2. wurde der Einheitsführer der für die Festnahme verantwortlichen hessischen BFE-Einheit vernommen, nachdem er sich zu den letzten beiden Terminen erst krank gemeldet hatte und anschließend im Urlaub war. Er berichtete, das die hessische BFE-Einheit ursprünglich nicht für den Einsatz während des G20 vorgesehen war, zwei Wochen im Vorfeld schließlich doch eingebunden wurde. Im weiteren Verlauf des Prozesses ging es der Verteidigung vorwiegend darum zu klären, ob die fragliche BFE-Einheit überhaupt in Hamburg polizeilich aktiv sein durfte – denn wenn es keine Einsatzgrundlage für die Festnahme gab, ist Konstantin freizusprechen. Die Richterin hingegen wollte den Prozess abschließen und teilte ihre vorläufige Einschätzung mit: 80-90 Tagessätze für den Widerstandsvorwurf. Konstantin, der bei der Festnahme am Boden lag, habe auf die deutschsprachige Aufforderung (er verstand zu diesem Zeitpunkt kein Deutsch) seine Arme herzugeben nicht reagiert. Neben dem Strafverfahren plant die Ausländerbehörde Konstantin mit einer fünfjährigen Einreisesperre auszuweisen. Weitere Infos hier.
- Auch Evgenii, dessen Verfahren derzeit ausgesetzt ist, erhielt eine solche Ausweisung mit Einreisesperre durch die Ausländerbehörde.
- Zum 1. Prozesstag von Peikes Berufungsverfahren am 9.2. waren zwei Bereitschaftspolizisten aus Berlin – Koslik und Marx – als Zeugen geladen. Letzterer hatte laut erster Instanz die Festnahme Peikes durchgeführt, ersterer gab an, Peike als Flaschenwerfer identifiziert zu haben. Der Vormittag wurde damit verbracht, eine schriftlichen Aussagegenehmigungen die Zeugen anzufordern, da diese keine mitgebracht hatten. Nach zahlreichen Unterbrechungen begann die Richterin nach der Mittagspause mit der Befragung des Zeugen Koslik. Daraufhin wurde auf den in der Akte fehlenden Kurzbericht (von Marx) gewartet, der Grundlage für Kosliks Zeugenaussage bildete. Im Anschluss fragte dann die Verteidigung. Koslik konnte sich kaum an den Einsatz am 6.7. erinnern, beispielsweise wusste er nicht mehr, mit welchen Kolleg_innen er im Einsatz gewesen war, wie der genaue Einsatzbefehl zum Zeitpunkt der Festnahme gelautet hatte, bzw. ob es überhaupt einen gegeben hatte, wer diesen angeordnet haben könnte oder wo die Festnahme überhaupt stattfand. Im Gegensatz zur Ursprünglichen Angabe, Peike vor allem an „Rastahaaren“ identifiziert zu haben (die er nicht hat), will er nun Statur, Größe, längere Haare und (einen markanten) Bart des Werfers gesehen haben. An Dinge nach der Festnahme hatte er keinerlei Erinnerung z.B. wie lange der Einsatz danach noch andauerte und was in dieser Zeit geschah. Die Befragung des Zeugen wird am 16.2. fortgesetzt, dann soll auch Marx, der die Festnahme durchführte, vernommen werden. Auf dem Gerichtsflur stand für die Unterstützer*innen extra eine Einsatzhundertschaft mit Helmen. Während der Verhandlung kontrollierten 5 Beamte einer BFE Einheit gegen 11:35 eine Person, die sich von der Kundgebung vor dem Gericht weg bewegt hat. Grundlage bildete die Vermutung, er sei eine der Personen aus der „Öffentlichkeitsfahndung“. Obwohl schnell geklärt war, dass dies nicht zutrifft wurden seine Daten aufgenommen – mit dem Argument: einmal angefangen müsse der Vorgang auch fertig durchgeführt werden.
- Ebenfalls am 9.2. hatte auch Sebastian seine Berufungsverhandlung. Die Richterin hatte ein Einsehen und so wurde die Strafe von 1 Jahr und 2 Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Sebastian ist frei! – was uns sehr freut! Allerdings muss Sebastian innerhalb von 7 Werktagen das Land verlassen. Wenig Zeit um nach 7 Monaten G20-Haft alles zusammen zu suchen und zu organisieren. Aber immerhin musste er nur noch ein Mal in die JVA Billwerder fahren – um seine Sachen abzuholen.
…und sonst noch?
Medienberichten zufolge wurden bisher angeblich 25 Personen im Zuge der Öffentlichkeitsfahnung identifiziert.Nachdem die Cops behaupteten, der „Erfolg“ der Fahndung wäre damit verhältnismäßig hoch und sich dafür feierten (normal seien 5-10%, hier seien es 20%), stellte der faktenfinder der ARD fest, dass überhaupt keine Statistik erhoben wird die diese Aussage stützen könnte. Einem Bericht der Jungen Welt zufolge arbeite die „Soko Schwarzer Block“ daran, auch „im europäischen Ausland öffentlich zu fahnden“, so Innensenator Andy Grote.
Auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke geht hervor, dass bis Ende Januar 43 Urteile gegen G20-Gegner_innen ergangen sind, davon sind 26 der Urteile bereits rechtskräftig. | NDR
In einem Interview mit der Jungen Welt von 5.2.2018 erläutert ein Mitglied des Außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses zum G20 die Gründe für die Konstituierung des Ausschusses und wie dessen Arbeit unterstützt werden kann. Mehr Infos zum ApUA gibt es hier: g20apua.blackblogs.org/
Nach einer kürzlich veröffentlichten Aufstellung des Finanzministeriums kostete der G20 Gipfel den Bund 72,2 Millionen Euro. Hamburg hat seine Kosten bisher noch nicht beziffert. | ND
Das gegen Andreas Beuth und andere Aktivisten politisch und medial hochgekochte strafrechtliche G 20 – Ermittlungsvefahren wurde nun sang- und klanglos eingestellt. Bezüglich der Vorwürfe der Aufforderung zu und der Billigung von Straftaten sowie der Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Das ist wie ein Freispruch im Ermittlungsverfahren zu werten. Obwohl es keine Meldung der Staatsanwaltschaft gab wurde dies in den Hamburger Zeitungen schnell aufgenommen. Das Abendblatt zeigt sich unzufrieden und schreibt, es habe 25 Strafanzeigen gegeben, in MOPO und NDR darf die Hamburger Polizeigewerkschaft einmal wieder hetzen.