Der 25. G20-Prozess fand vor dem Jugenschöff_innengericht Mitte statt. Bei Verfahren nach dem Jugendstrafrecht bedeutet dies, dass überhaupt eine Strafe erwogen wird. Werden lediglich erzieherische Maßnahmen angestrebt finden Verfahren vor eine_r_m Einzel-Richter_in anstatt vor einem Jugendschöff_innengericht statt.
Neben dem auf den G20 bezogenen Anklagepunkt ging es in der Anklageverlesung zusätzlich um diverse, geringere Vorwürfe. Besonders am Prozess war, dass der als Zeuge geladene, verkleidet auftretende polizeiliche TaBo (Tatbeobachter) Spicker aus Göttingen, der 2 Flaschenwürfe gesehen haben will, mit eigenem Anwalt als Zeugenbeistand erschien. Begründet wurde dies damit, dass in anderen Verfahren das Gericht Fragen zugelassen hätte, die nicht beantwortet werden müssten.
Der Prozess endete mit einer Verurteilung. Das Strafmaß lautet auf 1 Jahr, das auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt ist, sowie vier Arbeitsauflagen à sechs Stunden.