Die Woche begann mit einer guten Nachricht: Am Montag, den 27.11. wurde Fabios Haftbefehl endlich aufgehoben, so dass er mit allen zusammen das Gericht verlassen konnte. Ausserdem wurde erneut der Polizeizeuge Jokschat befragt. Ein Interview mit Fabio, in dem er sich zu seiner Zeit im Gefängnis äußert, befindet sich hier.
Am Donnerstag, den 30.11.2017, stellte die Verteidigung von Konstantin einen Antrag bezüglich des allgemein zugänglichen Ordners mit Berichten und Polizeizeug_innen-Protokollen zu Festnahmen während des G20, der in der Dienststelle Mühlheim aufbewahrt wird. Mit Hilfe der Berichte, die dieser Ordner enthielt, haben sich alle gehörten Zeugen der BFE 38 auf den Prozess vorbereiten können, obwohl die Akte eigentlich nicht für alle gleichermaßen hätte zugänglich sein sollen. Aus der BFE 38 wurde ein weiterer Beamter als Zeuge befragt, der angab, sich an wenig erinnern zu können. Die Aussage des bereits vor Gericht erschienenen BFE-Zeugen Kleinfelder fiel aus, da dieser sich für den Verhandlungstag krank gemeldet hatte. Weitere Prozess-Termine finden am 18.12. von 9-11:15 Uhr und 21.12. von 9-13 Uhr statt.
Am Sonntag, den 3.12. gingen wieder über Hundert solidarische Menschen gemeinsam zur Kundgebung vor dem Knast nach Billwerder. Der im ersten G20 Prozess zu verurteilte Peike wurde in der vergangenen Woche 22 Jahre als – und so war dies gleichzeitig seine „Geburtstagsdemo“. Alles Gute, Peike! Es wurden schwarze und rote Luftballon steigen gelassen und ein kleines Feuerwerk entzündet. Gleichzeitig wurden Grußworte an in die Inhaftierten verlesen und deren Musikwünsche abgespielt.
In der kommenden Woche geht am Montag, den 4.12.2017 um 9.00 h im Amtsgericht Altona der Prozess gegen Fabio weiter. Hier sollen zwei Funkprotokolle neu da sein und es sind drei Zeugen geladen. Weitere Termine: am 14.12.2017 ein einstündiger „Sprungtermin“ ab 8:30 h, Mittwoch 3.1. 9h, am 23.1.2018 9h, , 1.2.2018 9h, 13.2.2018 und 20.2.2018
Am 7.12.2017 geht das Verfahren gegen Christian weiter, das bei „Richter“ Krieten verhandelt wird.
In einer zweiten Entscheidung zur Festsetzung der Jugendgruppe Die Falken während des G20-Gipfels ist die Rechtswidrigkeit des Polizeivorgehens durch das Hamburger Verwaltungsgericht bestätigt worden (ZEIT). Jedoch muss die Klägerin für die Kosten des Verfahren aufkommen. Das Verwaltungsgericht sah keinen Anlass für die Klage, da sich Innensenator Andy Grote schon in Bürgerschaft dafür entschuldigt hatte.