In einer Pressemitteilung vom 12.10.2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass es der Verteidigung des 18jährigen inhaftierten Fabio für eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft eine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ von 600 € auferlege. Diese Missbrauchsgebühr ergebe sich daraus, dass das BVerfG es nicht „hinnehmen“ müsse, an der „Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert“ zu werden.
Nachdem die Beschwerde der Verteidigung durch das Gericht bereits am 23. August 2017abgelehnt wurde, legt die 5 Tage vor Prozessbeginn erhobene Strafgebühr nahe, dass es sich um bewusste politische Stimmungmache gegen den Angeklagten und seine Verteidigung handelt.
Wir weisen diesen Angriff entschieden zurück. Kommt alle zu den Kundgebungen vor Prozessbeginn am Mo 16.10. und Di 17.10. jeweils um 8:30 Uhr am Amtsgericht Altona und beobachtet solidarisch den Prozess.
Freiheit für alle! United we Stand!