Während im 14. G20-Prozess heute zwei Folgetermine vereinbart wurden um weitere Zeug_innen zu vernehmen (12.10. & 24.10.) gab es im 13. G20-Prozesszum ersten Mal eine Bewährungsstrafe ohne dass Angaben zu den Vorwürfen gemacht wurden.
Das Urteil des Schöffengerichts am AG Altona lautet: 1 Jahr & 6 Monate auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und 1000€ Geldstrafe. Zudem wurde dem Beschuldigten direkt im Saal DNA abgenommene.
Verurteilt wurde der Angeklagte für 2 Flaschenwürfe, von der nach Aktenlage mal beide, mal einer jeweils einen Beamten getroffen haben soll.
Einzige Belastung ist ein sog. „Tatbeobachter“¹ (Tabo) als Zeuge.
Die Aussage des konkreten Tabo-Zeugen war alles nur nicht glaubhaft. Zudem existiert keine klar benannte Rechtsgrundlage für die Einsätze von Tabos. – Um die Fragen der Verwertbarkeit der Zeugenaussagen wird in der, von der Verteidigung bereits angekündigten, Berufung ausführlicher gestritten werden.
1: Tabos sind zivil gekleidete Beamt_innen von BFE-Einheiten, die sich in die zu beobachtende Gruppe von Menschen begeben. Sie beobachten und heften sich an eine Person die später festgenommen werden soll. Tabos greifen bei „Straftaten“ nicht ein, sie beobachten ausschließlich