Wer G20 sagt, muss auch Repression sagen …

Nochmal zu Erinnerung: Camp- und Demonstrationsverbote, Gefahrenzonen, Polizeiaufgebote in Gestalt von Panzerfahrzeugen, Drohnen und mit Maschinengewehren ausgerüsteten SEK-Einheiten. Das war das Aufgebot, dem wir als Aktivist_innen vor und während der Gipfelproteste gegenüber standen. Zahlreiche Schwerverletzte, bis heute in U-Haft sitzende Demonstrant_innen, Hausdurchsuchungen und Öffentlichkeitsfahndungen sowie das linksunten.indymedia-Verbot, sind nur einige Beispiele für die Repression im Nachgang der Proteste.

Bundes- und Europaweit ist die Repressions-Maschinerie in Arbeit, um einzelne Aktivist_innen stellvertretend für die G20-Proteste an den Pranger zu stellen:
Mit Prozessen zu diversen Flaschenwürfen oder dem – jetzt gerade angelaufenen – Elbchaussee-Verfahren.
Und auch bei einigen Stuttgarter Aktivist_innen flatterten schon im Herbst 2017 die ersten Ermittlungsverfahren im Zuge des Rondenbarg-Komplexes ins Haus.
Darüber hinaus gab es gezielte – aber erfolglose – Versuche, Aktivist_innen zu einer DNA-Probenentnahme zu bringen sowie zwei Hausdurchsuchungen.

Einige Zeit ist seitdem verstrichen, in der wir in Stuttgart nichts mehr von der Repression gehört haben. Doch jetzt steht der erste Prozess gegen eine Stuttgarter
Genossin im Zusammenhang mit der Welcome-to-Hell Demonstration am 7. Juli 2017 bevor. Die Vorwürfe beziehen sich zum einen auf den – extra vor den Gipfelprotesten verschärften – „Bullen-Schubs-Paragraphen“ und zum anderen auf den Versuch, den „Landfriedensbruchparagraphen“ auszudehnen.

Für uns heißt es jetzt: Wer No-G20 sagt muss auch Solidarität sagen!
Kommt zu den bevorstehenden Aktionen und zeigt eure Solidarität mit allen von Repression betroffenen G20-Aktivist_innen.

04. April | 13:00 | Amtsgericht Hamburg-Altona – Erster Prozesstag im Verfahren zur Welcome-to-Hell Demo

Solierklärung: Halil und Can sind nicht mehr in U-Haft!

Seit eineinhalb Wochen sind unsere Genossen wieder zu Hause. Als United
we Stand FFM/OF heißen wir sie herzlich zu Hause willkommen.

Hintergrund

Am 18. Dezember 2018 wurde der sogenannte Elbchausee-Prozess gegen
Can, Halil, Loic und zwei weitere Genossen eröffnet. Beim
Prozessauftakt sowie an den ersten Verhandlungstagen ist der
Zuschauerraum des Gerichtssaals voll, viele Genoss*innen insbesondere
aus dem Rhein-Main Gebiet waren angereist, um ihrer Solidarität mit den
Gefangenen und der Legitimität der G20 Proteste in allen ihren Formen
Ausdruck zu verleihen. Doch die Öffentlichkeit wurde nach dem dritten
Prozesstag unter dem Vorwand des Jugendschutzes in Bezug auf die
Minderjährigkeit zweier Angeklagter ausgeschlossen. Von da an konnten
nur noch Familienangehörige an den Verhandlungen teilnehmen, der
Zuschauerraum blieb leer.

Vorläufige Freilassung und Einlassung

Umso erfreulicher war es, als am 14. Februar Halil und Can aus der
Untersuchungshaft entlassen wurden. Der Haftbefehl wurde aufgehoben,
eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen wurde zwischenzeitlich
zurückgezogen. Mit Freude wurde die Nachricht der Entlassung aufgenommen
und die beiden am Knasttor in Empfang genommen. Sie können endlich nach
langer Zeit wieder nach Frankfurt/Offenbach zurückkehren und ihren
Liebsten und Genoss*innen nah sein. Auch wenn der Prozess noch weiter
geht, können Halil und Can so etwas Kraft schöpfen.

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Was so unter Ausschluss der Öffentlichkeit passierte – Zusammenfassung der Ereignisse im so genannten Elbchaussee-Prozess ab dem 14.2.2019

Die Prozesstage vor dem 14.2. folgen hoffentlich bald.

Am 14.2. wurde der Polizeizeuge Möller vernommen. Er hatte aus der so genannten Bild- und Videoauswertung Videos zur Identifizierung des Angeklagten erhalten. Diese hatte er gar nicht selbst analysiert, sondern Analysen übermittelt bekommen. Nach dieser Schilderung war man von einem so genannten „Entmummungsvideo“ ausgegangen, auf dem im Bereich Paul-Nevermann-Platz/Präsident-Krahn-Straße eine fünf- oder sechsköpfige Personengruppe zu sehen sei, die schwarze Bekleidung und Vermummung im Laufen abnimmt.

Die Polizei glaubt, hier Loic erkannt zu haben, wobei im vorhandenen Videomaterial gesucht wurde, wo die Person, die Loic sein soll, sonst noch gewesen sein könnte. Wegen der Vermummung gingen sie hierbei nach Statur und Größe. Die Polizei behauptet ihn dann u. a. an der Volksbank Max-Brauer-Allee beim Ablegen eines pyrotechnischen Knallgegenstandes in einen Hauseingang gesehen zu haben – wie gesagt, nur anhand von Größe und Statur. Daneben soll auch noch eine weitere Person mit weißen Applikationen an den Handschuhen gewesen sein, die sowohl in der Max-Brauer-Allee als auch am Bahnhof bei der nach Größe und Statur zugeordneten Person gewesen sein soll.

Danach wurde einer der Inhaber des Transmontana als Zeuge der Anklage vernommen. Das Transmontana ist ein Restaurant gegenüber der Roten Flora im Schulterblatt in Hamburg. Er sagte aus, dass er einer flaschenwerfenden Person den Rucksack weg genommen habe. Er habe diesen erst einbehalten und dann, nachdem er Personaldokumente im Rucksack gefunden habe, habe er ihn weiter an die Polizei gegeben. Im Rucksack soll unter anderem eine ID-Karte mit einem Kinderfoto von Loic gewesen sein.
Der Mit-Inhaber des Transmontana führte weiter aus, dass er sich über die Person geärgert habe, weil diese Flaschen habe werfen wollen, obwohl gegenüber Sanis einen Menschen behandelt hätten. Er habe ihn mehrfach durch Wegnahme der Flaschen entwaffnet. Dann habe er ihm den Rucksack weg genommen. Näher beschreiben konnte er die Person nicht.

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Erneut Freispruch in einem G20 Verfahren!

In dem Prozess am 7. Februar ging es um Tätlichen Angriff, versuchte
gefährliche Körperverletzung und Beleidigung im Zusammenhang mit der
Welcome to hell Demo sowie Widerstand bei der Festnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben, da der Angeklagte Teile des
Inhalts seiner Bierdose auf vorbei laufende uniformierte und
Schutzkleidung tragende Polizeibeamte geschüttet haben soll. Kurz darauf
soll er die noch teilweise gefüllte Bierdose mit Wucht aus einer kurzen
Distanz auf Polizeibeamte (möglicherweise einer Hamburger Einheit)
geworfen haben, wobei nicht festgestellt wurde, ob ein Beamter getroffen
wurde.
Die 25. Berliner Einsatzhundertschaft hatte ihn festgenommen und
Widerstand angezeigt.

Aufgrund eines Videos, das zur Akte gelangte, sah bereits die Soko den
von den Beamten geschilderten Widerstand bei der Festnahme als nicht
mehr gegeben an. (Zu sehen ist darin eher eine recht brutale
unverhältnismäßige Festnahme.)
Ansonsten war auf dem Video zu sehen, wie der Beschuldigte kurz vor der
Festnahme mit einer ausholenden Bewegung den Inhalt einer Dose in
Richtung Polizeibeamte spritzt und danach die Dose noch in der Hand hat.
Danach gerät er kurz aus dem Bild und ist 2–3 Sekunden später festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, der von den Beamten beschriebene
Wurf müsse zwischen dem Ausschütten und der Festnahme erfolgt sein.

In der Verhandlung schilderten zwei Zeugen der Berliner Hundertschaft
eine Wurfbewegung (einer schilderte noch austretende Flüssigkeit). Sie
konnten aber nicht sagen, wo der Gegenstand gelandet war. Keiner der
beiden sah eine zweite Ausholbewegung.
Die Richterin machte daraufhin, auch gegenüber der Staatsanwaltschaft,
klar, dass sie anhand des Videos davon ausgehe, dass die Beamten
tatsächlich keinen Wurf, sondern nur das Ausschütten gesehen haben und
aus ihrer Sicht ein Freispruch zu erfolgen habe.
Nach einiger Zeit ließ sich auch die Staatsanwältin davon überzeugen und
beantragte ebenfalls Freispruch.
Klar wurde, ohne das Video hätte es keinen Freispruch gegeben …

Kundgebung „G20 Mal zuhause! – United We Stand!“

Samstag, 23.02.19
12:00 Uhr
Jungiusbrücke
am Knast Holstenglacis

Halil ist raus! Can ist raus! Loïc ist drin! Ganz viele andere sind noch drin! Mahmut ist drin! Musa und Erdal sind drin! Öcalan ist seit 20 Jahren drin! …

Mit Prozessen und Knästen wird versucht uns einzuschüchtern, uns zu spalten, zu isolieren, uns lächerlich zu machen und unsere Anliegen zu delegitimieren!
Mit dem Elbchausseeprozess wird versucht, über die Justiz
uns das Recht auf freie Versammlungen zu nehmen, uns den Mut zu nehmen
für eine andere Welt auch das Gesicht zu zeigen. Mit den §§129a/b
versucht der Staat uns die Möglichkeiten der Organisierung zu nehmen.
Um diese Welt zu verändern, brauchen wir alles das! Organisierung,
Militanz und immer Solidarität!
Und wir machen das. Laut und dreckig! Oder wie wir das wollen!

Wir machen eine Kundgebung am Samstag, 23.02.19 auf der Brücke hinter dem
Knast Holstenglacis, um unsere Solidarität mit allen Gefangenen zu
zeigen. Mit Musik, Redebeiträgen in verschiedenen Sprachen und
Transparenten.
Kommt alle, beteiligt euch, bringt was mit, sprecht und durchbrecht das
Schweigen um den Knast!
Niemand bleibt allein!
United we Stand!

Solikundgebung für G20 Gefangene // 14.2. am Gefängnis Holstenglacis

Am 18. Dezember 2018 wurde in Hamburg der Prozess gegen fünf Genossen
eröffnet. Ihnen wird vorgeworfen an den Protesten gegen den G20-Gipfel
teilgenommen zu haben, insbesondere an der Demonstration, die am frühen
Morgen des 5. Juli durch die Elbchaussee zog. Zum Prozessauftakt kamen
viele Genoss*innen, auch aus dem Rhein-Main-Gebiet (der Gegend aus der
vier der Angeklagten kommen), um den Betroffenen ihre Solidarität auszudrücken. Bei diesem Prozess geht es zudem nicht einfach nur um diese fünf – und die absurde Drohung mit langjährigen Haftstrafen – sondern auch um die Demonstrationsfreiheit und den linken  Widerstand im Allgemeinen. Als Reaktion auf diese Solidarität hat die Staatsanwaltschaft – leider erfolgreich – den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, sodass bis zu den Schlussplädoyers nur noch direkte Angehörige der Angeklagten anwesend sein dürfen!
Drei der Angeklagten befinden sich seit Monaten in Untersuchungshaft und
sind wiederholt Schikanen ausgeliefert, doch sie kämpfen weiter . Gerade
jetzt, dürfen und werden unsere Genoss*innen nicht allein lassen!

Am 14.2. hat unser Freund und Genosse Halil, einer der Drei die in
Untersuchungshaft gehalten werden, Geburtstag. Wir nehmen dies zum
Anlass, um eine Kundgebung am Knast abzuhalten und unseren Genoss*innen
im Gefängnis zu zeigen, dass sie nicht alleine sind – sie können uns aus dem
Gerichtssaal ausschließen, aber nicht unsere Genossinnen aus unseren
Herzen.

Von daher organisiert Autos, steigt in den Zug und lasst uns Halil und
den anderen Gefangenen zeigen, dass wir an ihrer Seite stehen. Wir werden
aus FFM und Umgebung Anreisen und hoffen einige von euch dort zu
treffen.

Die Kundgebung wird um 18.00 am Gefängnis Holstenglacis in Hamburg
stattfinden.

Redebeitrag zu den G20-Gefangenen auf der Knastkundgebung am 26.1.2019 vor dem UG Holstenglacis

Hallo liebe FreundInnen und GenossInnen drinnen und draußen !
Erst mal solidarische Grüße an die G20-Gefangenen, an Can und Halil aus Frankfurt, an Loic aus Frankreich und an alle anderen politischen und sozialen Gefangenen!

Die massive Repression des Staates nach den Aktionen während des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg hält an. Eine mehrfach als Öffentlichkeitsfahndung inszenierte Menschenjagd in ganz Europa sowie zahlreiche Hausdurchsuchungen zeigen einerseits den Verfolgungseifer des Staates, andererseits die Willkür und Schwäche der staatlichen Behörden.
Das Verbot der Nutzung der Gesichtserkennungssoftware durch den
Datenschutzbeauftragten wird von der Innenbehörde weiterhin ignoriert.
Andererseits können medial verbreitete Erfolgsmeldungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Freispruchquote in den G20-Verfahren mit 10 % weit über dem bundesweiten Durchschnitt von 2 % liegt. Einige GenossInnen sitzen mit absurden Urteilen im Gefängnis oder werden erst auf Bewährung entlassen, nachdem sie einen Großteil der Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen haben. So unser Freund und Genosse Peike, der am 21.1.19 in der Berufungsinstanz zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, aber schon ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft war.

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Elbchaussee-Prozess | NoG20 | Frühstücksradio von 7–8h | Billwerder-Demo Sonntag

Heute wird der „Elbchaussee-Prozess“ fortgesetzt:

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit will der Senat den 5 Angeklagten
ihre Anwesenheit bei den militanten Aktionen in der Elbchaussee am
Freitag, 07.07.2017, während der NoG20-Proteste nachweisen – und sie
anschließend dafür verurteilen. In der Hand haben sie nichts als vage
Bewegungsprofile, die durch die SOKO erstellt wurden.
Unsere Solidarität war der Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit
(also auch der Presse!) – aber wir bleiben dran und dabei:

Heute (und am Donnerstag) gibt es eine kleine Kundgebung vor dem
Gericht, ab 9:00 Uhr (Beginn des Prozesses: 9:30 Uhr), aber viel schöner noch:

Wir sind jetzt auf UKW!

Zu jedem Prozesstag, gibt es jetzt eine Frühstückssendung von 7:00–8:00 Uhr auf FSK 93,0 MHz oder im Stream auf https://fsk-hh.org

Die (Prozess-)Termine sind:

29.01.19 9:30-16h
31.01.19 9:30-16h
07.02.19 9:30-16h
08.02.19 9:30-16h
14.02.19 9:30-16h
15.02.19 9:30-16h
20.02.19 9:30-16h
21.02.19 9:30-16h
22.02.19 9h (an diesem Datum fällt die Sendung aus)
18.03.19 9:30-16h
28.03.19 9:30-16h
29.03.19 9:30-16h
04.04.19 9:30-16h
05.04.19 9:30-16h
26.04.19 9:30-16h
02.05.19 9:30-16h
03.05.19 9:30-16h
09.05.19 9:30-16h
10.05.19 9:30-16h

Hört rein, beteiligt euch, wo ihr könnt und wollt.

Die nächste Demo/Kundgebung ist am Sonntag, 03.02.19, 14-16 Uhr von der S-Bahn Billwerder-Moorfleet zum Knast Billwerder.
Kommt und bringt Kuchen mit, Kaffee/Tee sind dort.

Niemand bleibt allein! United We Stand!

Berufungsverfahren gegen Patrick: Freispruch bestätigt!

Heute, am 24. Januar 2019, hatte der Bremer NoG20 Aktivist Patrick seinen Berufungstermin am Sievekingplatz. Es gab angeblich neue Videobeweise für die Vorwürfe des schweren Landfriedensbruchs, des Widerstands gegen und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie versuchte schwere Körperverletzung. Am 14. Juni 2018 hatte der erste Prozesstermin vor dem Amtsgericht Altona stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft forderte damals 1 Jahr und 4 Monate ohne Bewährung, die Verteidigung Freispruch. Der Richter entschied auf Freispruch, da die vorgeworfenen Taten anhand des Videomaterials nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten und die Zeugenaussagen des einzigen Belastungszeugens, eines Cops aus Berlin, widersprüchlich waren. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Berufung eingelegt, mit der Begründung, das Gericht habe überzogene Anforderungen an die Beweisführung gehabt und die Staatsanwaltschaft halte den Zeugen jedoch für glaubhaft.
Doch auch das nun zusätzlich beigebrachte Videomaterial zeigte keine der vom Zeugen geschilderten Szenen, der Cop widersprach sich auch diesmal mehrfach und hatte große Erinnerungslücken. Schließlich verzichtete das Gericht auf die Befragung zweier weiterer Zeugen, die bei der Festnahme dabei gewesen waren, und die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung zurück. Damit ist der Freispruch aus erster Instanz bestätigt, die Kosten der Berufung trägt die Staatskasse.