Loic will Reststrafe in Frankreich absitzen

Loic muss wegen seiner Verurteilung wegen der G20-Proteste in Hamburg 2017 wieder in den Knast

Radio Dreyeckland (RDL) aus Freiburg hat im Dezember ein Gespräch mit Loic geführt,

Vor einiger Zeit wurde er im sogenannten Elbchaussee-Verfahren zu 36 Monaten Knast verurteilt. Nach 16 Monaten im Hamburger Untersuchungsgefängnis läuft nun ein Antrag seiner Anwält:innen, die Haft in Frankreich verbüßen zu können. Er muss also demnächst für einige Zeit ins Loch zurück. RDL hat uns freundlicherweise die Abschrift des Radiointerviews https://rdl.de/beitrag/loic-will-g20-reststrafe-frankreich-absitzen zu Verfügung gestellt. (Red.)

Interview von Luc Śkaille, geführt Ende Dezember 2021

RDL: Du hast ja schon damit begonnen die Situation zusammenzufassen. Was dich damals ins Gefängnis gebracht hat, waren die Proteste gegen G20. Willst du nochmal erklären was dir in dieser Prozedur vorgeworfen wird?

LOIC: Es geht in der Strafe vor allem um die Elbchaussee, eine der wohlhabensten Straßen in Hamburg. Es ist ein besonderer sehr spezieller Vorwurf, da es sehr stark eine kollektive Dimension bekommt, bei der alles was bei der Versammlung passiert ist mir und vier weiteren Angeklagten umfassend zur Last gelegt wird. So sind wir jetzt für allen Sachschaden der Demonstration verantwortlich zu machen, eine Million € in 20 Minuten und 19 verbrannte Autos. Und selbst wenn wir nicht diesen konkreten Straftaten zugeordnet werden, werden wir der Komplizität beschuldigt. Dafür habe ich, ich glaube zwei Jahre gekriegt. Die anderen werden tatsächlich nur beschuldigt dort mitgelaufen zu sein, was wirklich außerordentlich ist. Ich bin beschuldigt da noch etwas aktiver gewesen zu sein, mit einem Böller, der in eine Bank flog.

Ich habe zu den Vorwürfen keine Aussagen gemacht, da ich die kollektiv Beschuldigung ablehnte. Ich wäre im Zweifel darauf eingegangen, wenn sie von der Kollektivstrafe abgerückt wären. Etwa in dem ich bewiesen hätte, dass ich nicht vor Ort war.

Ich denke diese juristischen Auffassungen sind sehr gefährlich und können auch später dazu dienen die Rechtsprechung auszuweiten und immer mehr in Richtung Kollektivstrafen bei Demos und vor Gerichten gehen. Diesen Auffassungen müssen wir uns entgegenstellen.

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Verleihung des Hans-Litten-Preises 2018 an den Anwaltlichen Notdienst und das Legal Team beim G20

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen hat Ende Oktober den Hans-Litten-Preis an den Anwaltlichen Notdienst zum G20 in Hamburg und den G20-EA verliehen. Der Preis wird alle zwei Jahre an mutige Jurist*innen vergeben, die sich durch ihr vehementes Eintreten für das Recht hervorgetan haben, besonders, „wenn Recht und Gesetz unter politischen und gesellschaftlichen Druck geraten sind“. 

Auszüge aus den Dankesreden der Preisträger*innen:

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Die Innenbehörde schafft sich ihr eigenes Strafsystem

Auf Grundlage einer erst im Mai 2017 – pünktlich zum G20 – eingeführten Regelung will die Innenbehörde durch die Ausländerbehörde politische Proteste von „Ausländer*innen“ unabhängig von nachgewiesenen Straftaten generell mit Ausweisung und Einreisesperre bestrafen. Konstantin soll, wie zuvor Evgenii, nach dem Willen der Innenbehörde ausgewiesen und mit einer 5-jährigen Einreisesperre für das Schengen-Gebiet versehen werden.

Die Behörde spielt hier „Gedankenpolizei“, die Absichten präventiv erkennen können will und entsprechend bestrafen kann. Der Ausweisungstext enthält auch die Drohung, dass eine Rückkehr nach Deutschland vor Ablauf der Einreisesperre mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Die Ausweisungsbegründungen beginnen mit unterstellten Absichtserklärungen, die als solche noch nicht einmal in den Anklageschriften vorkommen, auf die sich die Ausländerbehörde bezieht. Evgenii und Konstantin seien eingereist „um hier an Kundgebungen und/oder Protesten gegen den ab 06.07.2017 terminierten G20-Gipfel in Hamburg teilzunehmen.“ dabei seien sie „polizeilich in Erscheinung getreten“.

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