Der 9. Prozess gegen einen NoG20 Aktivisten wurde vor dem Amtsgericht Mitte geführt. Die Verhandlung fand jedoch im Sicherheitssaal des Landesgerichts statt. Besucher*innenraum und Verhandlungsbereich waren durch eine Glaswand getrennt, zudem fanden selektive Eingangskontrollen statt.
Die Anklage lautete auf schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung, Beisichführen und Verwenden gefährlicher Werkzeuge, sowie tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte soll fünf Steine und zwei Flaschen gegen einen Wasserwerfer sowie Personal der Beweis-und-Festnahme-Einheit 38 (BFE) geworfen haben. Betroffene konnten nicht ermittelt werden.
Der Prozess endete für den Angeklagten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Zusätzlich hat der Angeklagte als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 1600 Euro in monatlichen Raten von 80 Euro an die Justizkasse zu entrichten und eine DNA-Abnahme durchführen zu lassen. Der freiwilligen Abgabe seiner DNA hatte er während des Prozesses nicht zugestimmt. Continue reading