Erklärung zur Einstellung des Gruppenprozesses gegen drei Leute aus Berlin


Wir haben nicht verloren!

Der Gruppenprozess gegen drei Angeklagte aus Berlin wurde gegen Auflagen eingestellt. Alle weiteren Prozesstermine entfallen damit. Eine
ausführliche Stellungnahme folgt am 13. Dezember.

 

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Unterstützer_innen bedanken: bei
den Freund_innen, die uns vom Knast abgeholt und mental unterstützt
haben. Danke an alle Solistrukturen, die Geld gesammelt haben, Geld
gespendet haben, andere Angklagte begleitet haben und Berichte
geschrieben haben – auch das war wirklich wichtig für die Vorbereitung
auf den Prozess. Danke an alle, die uns konkret unterstützt haben: bei
den Kundgebungen, im Gerichtssaal, die uns Pennplätze in Hamburg
gestellt haben, die Orte für Infoveranstaltungen zur Verfügung gestellt
haben oder diese besucht haben und die uns Mut zugesprochen haben.

Ein ganz besonders dickes Dankeschön an unsere Soligruppe:
https://g20gruppenprozess.blackblogs.org

Evgenii: Freispruch für G20-Gegner rechtskräftig

Pressemitteilung der Verteidigung Evgeniis: Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat einen 32-jährigen Angeklagten nach 15 Verhandlungstagen in sämtlichen Punkten freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, während des G20-Gipfels drei Flaschen auf
Polizeibeamte geworfen zu haben. Am Samstag ist die Berufungsfrist
verstrichen. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Damit ist
es rechtskräftig. Continue reading

Die Innenbehörde schafft sich ihr eigenes Strafsystem

Auf Grundlage einer erst im Mai 2017 – pünktlich zum G20 – eingeführten Regelung will die Innenbehörde durch die Ausländerbehörde politische Proteste von „Ausländer*innen“ unabhängig von nachgewiesenen Straftaten generell mit Ausweisung und Einreisesperre bestrafen. Konstantin soll, wie zuvor Evgenii, nach dem Willen der Innenbehörde ausgewiesen und mit einer 5-jährigen Einreisesperre für das Schengen-Gebiet versehen werden.

Die Behörde spielt hier „Gedankenpolizei“, die Absichten präventiv erkennen können will und entsprechend bestrafen kann. Der Ausweisungstext enthält auch die Drohung, dass eine Rückkehr nach Deutschland vor Ablauf der Einreisesperre mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Die Ausweisungsbegründungen beginnen mit unterstellten Absichtserklärungen, die als solche noch nicht einmal in den Anklageschriften vorkommen, auf die sich die Ausländerbehörde bezieht. Evgenii und Konstantin seien eingereist „um hier an Kundgebungen und/oder Protesten gegen den ab 06.07.2017 terminierten G20-Gipfel in Hamburg teilzunehmen.“ dabei seien sie „polizeilich in Erscheinung getreten“.

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G20 ApUA: Polizeibeamte sprechen Gerichtsaussagen untereinander ab – Pressemitteilung vom 19.12.2017

 

Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA) bringt
der Öffentlichkeit Folgendes zur Kenntnis: Beim G20-Gipfel in Hamburg
eingesetzte Polizeibeamt*innen werden von ihren Dienststellen dabei
unterstützt, ihre Aussagen vor Gericht untereinander abzugleichen. In
zumindest einer Dienststelle einer Beweissicherungs- und
Festnahme-Einheit (BFE-Einheit) existieren Aktenordner, in denen die
Vernehmungsprotokolle von vor Gericht geladenen Beamten gesammelt und
anderen vorgeladenen Beamten zugänglich gemacht werden. Continue reading

Pressemitteilung Hamburg, 03.11.2017: Hamburger Polizei drangsaliert Prozessbeobachter*innen

Polizeischikanen am Rande von G20-Prozess in Hamburg: Teils minderjährige Prozessbeobachter*innen werden über 1,5 Stunden festgesetzt und so an Prozessteilnahme gehindert.

Während des G20-Prozesses gegen den italienischen Aktivisten Alessandro R. am 25. Oktober 2017 kam es zu Polizeischikanen gegen 13 Prozessbeobachter*innen, die teilweise im „Jugend gegen G20“-Bündnis organisiert sind. Während der Frühstückspause der Beobachter*innen im nahegelegenen Café „Brasserie Loco“ stürmten ca. 40 Beamte der Hamburger Bereitschaftspolizei das Lokal. Die Polizei setzte die Beobachter*innen über 1,5 Stunden in einem Hinterzimmer des Lokals fest und unterzog sie einer erkennungsdienstlichen Maßnahme. Die Beamten weigerten sich bis zum Schluss den Grund des Einsatzes zu benennen, nahmen aber von allen Beobachter*innen Personalien, Lichtbilder und Personenbeschreibungen auf. Die Proteste der Jugendlichen, unter denen sich auch zwei Minderjährige befanden, wurden ignoriert. Einem herbeieilenden Anwalt wurde der Zutritt zum Café verwehrt. Continue reading

BVerfG greift Verteidigung politisch an – Kommt alle zur Kundgebung am Mo und Di

In einer Pressemitteilung vom 12.10.2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass es der Verteidigung des 18jährigen inhaftierten Fabio für eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft eine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ von 600 € auferlege. Diese  Missbrauchsgebühr ergebe sich daraus, dass das BVerfG es nicht „hinnehmen“ müsse, an der „Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert“ zu werden. 

Nachdem die Beschwerde der Verteidigung durch das Gericht bereits am 23. August 2017abgelehnt wurde, legt die 5 Tage vor Prozessbeginn erhobene Strafgebühr nahe, dass es sich um bewusste politische Stimmungmache gegen den Angeklagten und seine Verteidigung handelt.

Wir weisen diesen Angriff entschieden zurück. Kommt alle zu den Kundgebungen vor Prozessbeginn am Mo 16.10. und Di 17.10. jeweils um 8:30 Uhr am Amtsgericht Altona und beobachtet solidarisch den Prozess.

Freiheit für alle! United we Stand!

Heute ist nicht der Tag, um törichte Forderungen von Politikern nach möglichst harten Strafen zu erfüllen

„Heute ist nicht der Tag, um törichte Forderungen von Politikern nach möglichst harten Strafen zu erfüllen.
(Richter Krieten zur Urteilsbegründung. Quelle: http://www.mopo.de/28237036)

Das Urteil im ersten Verfahren im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel ist gefallen und man kann es wohl als ein Beispiel von Gesinnungsjustiz bezeichnen. Es handelte sich um ein politisches Verfahren, bei dem es nicht um eine inhaltliche Aufklärung der Vorwürfe ging.

Richter Johann Krieten, als rechter Hardliner bekannt, ging mit seinem Urteil von 2 Jahren und 7 Monaten trotz der schwachen Beweislage weit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese begründete ihre Forderung nach einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit der Mitverantwortung des 21-jährigen Angeklagten durch die ihm vorgeworfene Tat an den „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ am Freitagabend (an dem er sich schon in Haft befand). Die Verantwortung der Polizei für die Verschärfung des Klimas durch wiederholte Schikanen und Übergriffe gegenüber Anreisenden und Camp-Aktivist*innen und den bis zum Angriff der Polizei auf die Welcome-to-Hell-Demo friedlichen Protest seit Beginn der Protestwoche bleibt hierbei unerwähnt.

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„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE)

Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

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