G20-Prozess zum „Elbchaussee-Komplex“

Heute begann in Hamburg der Prozess gegen fünf Aktivisten wegen
vermeintlicher Ausschreitungen auf der Elbchaussee während des
G20-Gipfels im vergangenen Jahr.

In Hamburg hat heute der Prozess gegen fünf Aktivisten aus Frankfurt,
Offenbach und Frankreich begonnen. Die drei Erwachsenen und zwei
Jugendlichen sind angeklagt, bei Ausschreitungen auf der Elbchaussee
während des G20-Gipfels im vergangenen Jahr in Hamburg „dabei gewesen“
zu sein.

Zum Prozess angereist war ein ganzer Bus mit Angehörigen und
solidarischen Menschen aus Frankfurt. Das Bündnis „United we stand“
hatte einen Stand vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz aufgebaut,
an dem es heiße Getränke und Musik gab. In Redebeiträgen wurde über die
Hintergründe der Gerichtsverhandlung informiert. Im benachbarten
„Libertären Zentrum“ (LiZ) gab es den Tag über Frühstück und einen Raum
zum Aufwärmen.

Gefüllter Gerichtssaal

Der Verhandlungssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, viele
Besucher mussten draußen bleiben, eine Schulklasse konnte sich das
Geschehen anschauen. Unter Jubel betraten die Angeklagten den Saal.

Nach der Personalienfeststellung wurde mitgeteilt, dass das OLG die zweiten Verteidiger entpflichtet hat, so dass jeder
Angeklagte nur noch einen Pflichtverteidiger zur Verfügung hat.

Nach der Verlesung der Anklageschriften bekam die Verteidigung das Wort.
Es wurde festgestellt, dass die Anwesenheit in einer Menschenmenge bei
der Begehung einer Straftat nicht strafbar ist und diese ohnehin nur auf
Indizien gestützt sei. Das Verfahren diene der Verschleierung des
politischen Versagens bei der Organisation des G20-Gipfels und solle die
Öffentlichkeit beruhigen.

Weiterhin kritisiert die Verteidigung die unterbleibende Haftverschonung
für die Angeklagten Halil und Can. Den beiden war vor drei Wochen von
der Richterin eine Haftverschonung zugestanden worden. Daraufhin wurden
sie auf freien Fuß gesetzt und mussten nach stattgegebenem Einspruch der
Staatsanwaltschaft nach zwei Stunden in die Haft zurückkehren. Die
Inhaftierung wird mit Fluchtgefahr begründet, was durch die freiwillig
erfolgte Rückkehr in die Haftanstalt hinreichend widerlegt sein sollte.

Die Verteidigung ging außerdem auf die Überschreitung von Kompetenzen
der „Soko Schwarzer Block“ mit ihren 180 Beamten bei den Ermittlungen ein.

Verhandlungstermine und Solidarität

Die Verhandlung endete mittags. Unter Beifall und mit erhobenen Fäusten
verließen die Angeklagten den Saal. Die nächsten Termine sind am 8. und
10. Januar 2019.

Am kommenden Samstag findet ab 12 Uhr eine Kundgebung vor dem
Untersuchungsgefängnis Holstenglacis statt. Mit Redebeiträgen und Musik
soll den Gefangenen „Solidarität durch die Mauern“ geschickt werden.
Neben drei der NoG20-Aktivisten aus dem Elbchaussee-Verfahren ist in der
Hamburger Untersuchungshaftanstalt auch der kurdische politische
Gefangene Mahmut Kaya, dessen Prozess in der vergangenen Woche begonnen
hat. Sein Verfahren wegen Mitgliedschaft in der PKK wird am 20. Dezember
fortgesetzt.

Quelle: https://anfdeutsch.com/aktuelles/g20-prozess-zum-elbchaussee-komplex-8431