Am 3.12. fand der erste Verhandlungstag im Rondenbarg Prozess mit einem sehr eingeschränkten Umfang statt. Aufgrund der krankheitsbedingten Verhinderung eines Strafverteidigers war bis zuletzt unklar, ob der erste Verhandlungstag stattfinden kann. In letzter Minute – am Morgen des Verhandlungstages – wurde der Verhandlungsumfang durch einen OLG Beschluss auf ein Minimum begrenzt, da eine der Angeklagten durch eine nicht eingearbeitete Vertreterin verteidigt werden musste. Das OLG hatte klargestellt, dass in Abwesenheit des beigeordneten Verteidigers nur die Anklage verlesen und die Angeklagten belehrt werden könnten.
Nach einer kurzen Diskussion darüber, ob der Vorsitzende zusichere, sich an das vereinbarte Vorgehen zu halten, wurde die Anklage verlesen. Nach der Verlesung wollte der Vorsitzende von den Verteidigern informell für das weitere Programm erfragen, ob es Einlassungen zur Sache geben werde. Die Verteidigung hat hierzu keine Aussage gemacht, diese Frage konnte in Abwesenheit eines Verteidigers nicht beantwortet werden.
Abschließend wurde der Verhandlungsstoff für den zweiten Verhandlungstag abgestimmt. Auf Anregung der Verteidigung stimmt der Vorsitzende zu, den für den zweiten Verhandlungstag geladenen Zeugen – der Ermittlungsführer – abzuladen. Dies ist erfreulich, da der Ermittlungsführer kein geeigneter Zeuge für diese frühe Prozessphase ist.
Am zweiten Verhandlungstag sind diverse Anträge der Verteidigung geplant und die Frage zur Einlassungsbereitschaft wird erneut gestellt werden. Insgesamt ein kurzer Termin, eine knappe halbe Stunde.