Der Prozess fand, trotz der Ansage des Gerichtspräsidenten alle G20 Prozesse aufgrund der örtlichen Sicherheitsvorkehrungen am Sievekingsplatz stattfinden zu lassen, im Amtsgericht Altona statt. Auch dieser Prozess endete mit einem deutlich zu hohen Urteil.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 21 jährigen Angeklagten vor, direkt nach dem Angriff der Cops auf die Demo am Fischmarkt 6 Flaschen in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, sowie bei der Festnahme Widerstand geleistet zu haben. Nachdem der Richter deutlich erklärt hatte, dass der Beschuldigte sich nicht dazu äußern müsse und dies nicht gegen ihn gewertet werden dürfe, er also nur etwas sagen müsse wenn er es wolle – erfolgte durch den Anwalt des Angeklagten eine umfassende Einlassung. Danach erklärte dieser sich weitergehend. Demnach sei er lediglich zum G20 gekommen, um eine Frau zu suchen, die er einige Tage vorher auf einem Festival kennengelernt habe. Die Nichtlösung des G20 sei ihm klar gewesen und daher wollte er ursprünglich nicht demonstrieren. Er trug ein weißes T-Shirt mit einer Rückenaufschrift die besagte wer er sei und wen er suche. Als die Demo angegriffen wurde und er sah wie Polizeibeamte auf am Boden liegende Frauen und Männer einknüppelten, riss ihn die Empathie mit und machte ihn wütend. Er schrie die Beamten an, bekam dafür Pfefferspray ins Gesicht und floh auf eine Anhöhe. Von dort erfolgten die Würfe, wobei er wegen des Pfeffersprays kaum sehen konnte. Er habe die Beamten zum Umdenken bewegen wollen.