BVerfG greift Verteidigung politisch an – Kommt alle zur Kundgebung am Mo und Di

In einer Pressemitteilung vom 12.10.2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass es der Verteidigung des 18jährigen inhaftierten Fabio für eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigte Untersuchungshaft eine sogenannte „Missbrauchsgebühr“ von 600 € auferlege. Diese  Missbrauchsgebühr ergebe sich daraus, dass das BVerfG es nicht „hinnehmen“ müsse, an der „Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert“ zu werden. 

Nachdem die Beschwerde der Verteidigung durch das Gericht bereits am 23. August 2017abgelehnt wurde, legt die 5 Tage vor Prozessbeginn erhobene Strafgebühr nahe, dass es sich um bewusste politische Stimmungmache gegen den Angeklagten und seine Verteidigung handelt.

Wir weisen diesen Angriff entschieden zurück. Kommt alle zu den Kundgebungen vor Prozessbeginn am Mo 16.10. und Di 17.10. jeweils um 8:30 Uhr am Amtsgericht Altona und beobachtet solidarisch den Prozess.

Freiheit für alle! United we Stand!

Konto des EA gekündigt: Die Postbank als williger Handlanger der Repressionsbehörden

Heute (13.10.) wurde bekannt, dass die Postbank nach #NoG20 dem EA Hamburg das Konto gekündigt hat. Der EA lässt sich davon nicht einschüchtern und hat folgende Erklärung veröffentlicht:

Das vom Ermittlungsausschuss Hamburg genutzte Konto bei der Postbank wurde von dieser mit einem Schreiben vom 04.08.2017 zum 13.10.2017 gekündigt. Einen Grund für die Kündigung dieses langjährig bestehenden Geschäftskontos nennt die Postbank nicht.
Für uns unvermittelt, da es nie zu Unregelmäßigkeiten kam, teilten sie wortkarg mit: „Sie führen ein Postbank Business Girokonto bei uns. Dieses kündigen wir zum 13.10.2017. Grundlage unserer Kündigung ist §19 Abs. 1 unserer AGB. Sie können diese Klausel auf der letzten Seite [Anmerkung: es gab nur eine Seite, der betreffende § stand auf der Rückseite] nachlesen.“
Auch auf freundliche Nachfrage, bezüglich möglicher nachvollziehbarer Beweggründe, zog sich die Postbank schlicht darauf zurück: „Mit der Eröffnung […] haben Sie die AGB der Deutschen Postbank AG anerkannt. Von diesem Kündigungsrecht haben wir Gebrauch gemacht und die Kündigungsfrist eingehalten. Zu einer Begründung unserer Entscheidung sind wir nicht verpflichtet. Wir halten an der Kündigung zum 13.10. 2017 fest“

Ob die Bank diese Idee aus eigener Motivation ausgebrütet hat oder auf deutliches Anraten der Repressionsbehörden eilfertig zur Tat geschritten ist wissen wir nicht.
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Redebeitrag des Ermittlungsausschusses (EA) auf der Kundgebung in Billwerder 3.9.17 (DE)

Die politische Stimmungsmache gegen links wurde nun auch in den ersten Prozessen deutlich und passt damit zur gesellschaftlichen Verschiebung nach rechts. Auf dünnster Beweislage wurden absurd hohe Urteile gefällt. Die politische Entscheidung, Gesetze kurz vor dem G20 zu verschärfen wurde und wird in den Prozessen genutzt: Der rechte Hardliner Richter Krieten, der schwer an Schill erinnert,schöpfte den Strafrahmen genüsslich aus. Auch Oberstaatsanwalt Elsner argumentierte in seinem Plädoyer im 2. G20 Prozess politisch statt juristisch. In eine ähnliche Richtung weist auch die Anweisung des Gerichtspräsidenten, alle G20 Prozesse am Sievekingsplatz stattfinden zu
lassen, da dort die Sicherheitsvorkehrungen am höchsten sind. Hintergrund ist, Angeklagte und Prozessbeobachter*innen sollen medial als gefährlich inszeniert werden. Darin wird nahtlos dem Ruf nach dem „starken Staat“ gefolgt.

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„Wir sind bald wieder zurück!“ – Solidaritätserklärung der Kampagne United We Stand zum Verbot von linksunten.indymedia.org (DE)

Solidaritätserklärung der Kampagne United We Stand zum Verbot von linksunten.indymedia.org

Am vergangenen Freitag hat Bundesinnenminister De Maizière das linke Nachrichten- und Diskussionsportal linksunten.indymedia.org verboten und vom Netz genommen. In diesem Zusammenhang wurden in den Morgenstunden des 25. August mehrere Wohnungen und das autonome Zentrum KTS in Freiburg durchsucht.

Der Law-And-Order-Populismus des gesellschaftlichen Mainstreams und das nach dem G20-Gipfel von Politik, Polizei und Teilen der Medien geforderte harte Durchgreifen gegen linksradikale Aktivist*innen und Strukturen findet mit dem Verbot von linksunten.indymedia nun seine erste öffentlichkeitswirksame Anwendung. Daher ist zu befürchten, dass dieses Vorgehen den Auftakt darstellt für eine harte Repressionswelle.

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Verbot von linksunten.indymedia.org (DE)

Betroffene von Durchsuchungsmaßnahmen leiten rechtliche Schritte vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgericht Freiburg ein

Frankfurt | Freiburg | Göttingen | Jena, den 30.08.2017

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.

Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“, so Adam weiter.

Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. „Auch in diesen Verfahren wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen Habe der Betroffenen“, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.

Für Rückfragen stehen die aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

RA Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen
Tel.: 0551/4883169
Fax: 0551/4883179
kontakt@anwaltskanzlei-adam.de

RAin Angela Furmaniak
Turmstraße 10
79539 Lörrach
Tel.: 07621/44 7 66
Fax: 07621/44 7 67
furmaniak@hegarhaus-loerrach.de

RAin Kristin Pietrzyk
Markt 23
07743 Jena
Tel.: 0 36 41 – 62 82 72
Fax: 0 36 41 – 62 82 74
KristinPietrzyk@kanzlei-elster.de

RAin Waltraut Verleih
Souchaystraße 3
60594 Frankfurt am Main
Tel.: 069 6109 3662
Fax: 069 6109 3666
info@advocat-frankfurt.de

„Diese Prozesse sind so politisch, wie Prozesse nur sein können.“ Erklärung der Kampagne „United we stand!“ zu den ersten G20-Prozessen am 28. und 29. August 2017 (DE)

Mit besonders offensichtlich politisch motivierten Anklagen beginnen am 28. und 29. August die Prozesse gegen vermeintliche Straftäter_innen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Die Kampagne „United we stand!“ ruft für beide Tage zu Kundgebungen vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz auf.

Im ersten Verfahren am 28. August steht ein junger Mann aus den Niederlanden vor Gericht, dem schwerer Landfriedensbruch, Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen werden. Überraschend dünn bei diesen schwerwiegenden Anklagepunkten erscheint die Beweislage. Es können weder Video- noch Fotomaterial vorgelegt werden, lediglich zwei Polizeibeamte sollen die vorgeworfenen Straftaten bezeugen. Bei der weitreichenden polizeilichen Videodokumentation der Proteste gegen den G20-Gipfel ist das kaum vorstellbar. Trotzdem sitzt der Niederländer seit Anfang Juli in Untersuchungshaft.

Der im zweiten Prozess Angeklagte ist ein polnischer Staatsangehöriger. Er war fernab aller G20-Proteste festgenommen worden und wird seit Anfang Juli unter sehr schwachen Tatvorwürfen in Untersuchungshaft gehalten – angesichts der Konstruktion der Staatsanwaltschaft, die dem nicht vorbestraften Mann lediglich mögliche spätere Straftaten unterstellt, ein rechtspolitischer Skandal.

„Dieser Prozess ist so politisch, wie ein Prozess nur sein kann“, kommentiert Kim König für die Kampagne „United we stand!“. „Die Staatsanwaltschaft behauptet vor aller Welt ernsthaft, wer in einer Stadt, in der irgendwo eine Demonstration stattfindet, Murmeln dabei hat, muss automatisch ein gefährlicher Verbrecher sein. Diese abenteuerliche Anklage, aber auch die Behinderung der Verteidigung in der Gefangenensammelstelle und die Verletzung der Rechte des Gefangenen in der JVA Billwerder belegen den unbedingten Verfolgungswillen des Staates. Er will endlich Verurteilte präsentieren, egal um welchen Preis. Dazu agiert er auch nach einer Art Feindstrafrecht: Eine derart unverhältnismäßige Untersuchungshaft wurde nicht nur gegen die beiden jetzt Angeklagten verhängt, sondern auch gegen viele andere beim Gipfel festgenommene nicht-deutsche Staatsangehörige – und fast nur gegen sie.

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Aktueller Stand zu den G20-Gefangenen – 26.8.2017 (DE)

Der G20-Gipfel ist nun einige Wochen her, die Folgen davon sind jedoch immer noch zu spüren. Fast täglich werden neue Infos über den Einsatz der Gegenseite, die Vertuschungen und Rechtsbrüche, aber auch über die zu erwartenden Repressionen, bekannt.

Von ursprünglich 51 Gefangenen sitzen noch immer 28 Betroffene meist nicht-deutscher Staatsbürgerschaft in U-Haft in den JVAs Billwerder, Hahnöfersand und in der UHA Holstenglacis. Sie kommen aus den Niederlanden, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Spanien, Italien, Polen, Ungarn, Deutschland und Russland.

Die Inhaftierten sind nach wie vor den Schikanen und der Willkür von Gericht und JVA-Angestellten ausgeliefert. Bei einzelnen wurden immer wieder die Haftbedingungen verschärft. So dürfen sie z.B. nur mit gerichtlicher Erlaubnis besucht werden. Natürlich werden diese Besuche auch streng überwacht (siehe z.B. Brief von Fabios Mutter an ihren Sohn vom 7.8.17.https://unitedwestand.blackblogs.org/). Des Weiteren konnten wochenlang keine Pakete mit frischer Wäsche an die Gefangenen zugestellt werden, sodass sie nur Anstaltskleidung zum Wechseln hatten. Weiterhin wurde Gefangenen der Besuch der Gefängnisbibliothek verweigert mit der Begründung: „Demonstranten brauchen keine Bücher.“

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Fotos und Videos – Eine Gefahr für G20-Gegner*innen. Statement der Roten Hilfe (DE)

Die massive Polizeigewalt im Rahmen der Proteste rund um den G20-Gipfel in Hamburg hat einer alten Debatte neue Nahrung gegeben: der Frage der (Un)Sinnhaftigkeit von Foto- und Videomaterial von Demonstrationen und anderen politischen Aktionen. Daher nehmen wir an dieser Stelle den Diskussionsfaden auf und verdeutlichen, warum wir entsprechende Aufnahmen sowie deren Veröffentlichung für gefährlich halten.

Dass es rund um den G20-Gipfel zu massiven Ausschreitungen seitens der Staatsgewalt gekommen ist, kann nur von Leuten bestritten werden, die sich der Realität komplett verweigern. Im Internet finden sich unzählige Bilder und Videos von hemmungslos prügelnden Polizist*innen. Diese können selbst von der bürgerlichen Presse nicht übersehen oder umgedeutet werden. Das wird häufig als Argument für die Veröffentlichung entsprechender Materialien ins Feld geführt. Übersehen werden die schwerwiegenden Folgen, die Fotos und Videos in den Händen der
Ermittlungsbehörden mit sich bringen können.

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Redebeitrag des EA Hamburg am 6.8. in Billwerder (DE)

Aktuell laufen etwa 160 Ermittlungsverfahren, 32 sitzen derzeit noch in Untersuchungshaft.

Rund um den G20 agierte & agiert die Polizeibehörde: Politisch motiviert, widerrechtlich, selbstherrlich und mit mutwilliger Gewalt. Politik und Justiz halten ihnen dabei bereitwillig den Rücken frei.

Bereits die Errichtung von Camps versuchte die Polizei auf biegen und brechen zu verhindern. Zielsetzung schien die Demobilisierung durch das Verbot von Schlafplätzen und Abschreckung durch gewalttätige Einsätze. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch und alle, die einen Schlafplatz suchten, erfuhren große Solidarität.

Auch die übertriebenen Einsätze am Grünen Jäger (Arrivati-Park) und an anderen Orten, mit weiteren Verletzten, brachte die Cops medial international in die Kritik. Die Solidarität auf der Straße untereinander wurde umso breiter.

Die Intensität der Polizeigewalt nahm jedoch weiterhin zu. Ein Höhepunkt war der Angriff auf die „welcome-to-hell“-Demo: mit viel Geknüppel, literweise Pfeffer, Wasserwerfern und Räumpanzern führten sie gezielt eine extreme Paniksituation herbei. Im Rahmen dieses Einsatzes gab es hunderte Verletzte und eine Person musste aufgrund eines Tonfaschlags sogar reanimiert werden.

Die Polizeistrategie wechselte ab da. Nicht mehr ausschließlich verletzte Aktivist*innen waren das Ziel, jetzt ging es auch um zahlreiche Fest- und Ingewahrsamnahmen. So wurden am Freitag Morgen etliche Aktivist*innen in der Nähe des Volksparkcamps mit Schlagstöcken, Wasserwerfer und Pfeffer gezielt aus zwei Richtungen in Panik versetzt und verletzt. Die Polizei führte aktiv eine Situation herbei, in der Leute mit einem Zaun abstürzten. Dadurch mussten 14 Personen sofort ins Krankenhaus, 11 davon mit schwersten Verletzungen wie offenen Brüchen und Ähnlichem. Alle Anderen, zumeist mindestens leicht verletzt, wurden festgenommen. Mindestens 59 Ermittlungsverfahren gegen Aktivist*innen beziehen sich hierauf, 13 von ihnen landeten in Untersuchungshaft.

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Polizist*innen anzeigen?! Das schafft keine Gerechtigkeit. Statement der Roten Hilfe (DE)

Wenn es auch von den Verantwortlichen abgestritten und kaum medial thematisiert wird, kam es beim G20-Gipfel in Hamburg zu massiven Polizeiübergriffen auf Demonstrierende, Aktivist*innen, aber auch Umstehende. Viele Menschen waren unterschiedlichsten Formen von Gewalt, Übergriffen und Schikanen durch die Polizei ausgesetzt oder haben diese miterlebt. Nach etwas Abstand stellt sich jetzt vielleicht für die Eine oder den Anderen die Frage eines Umgangs damit. Das große Bedürfnis, dass die Täter_innen nicht einfach davon kommen, sondern zur Rechenschaft gezogen werden sollen und dass sichtbar werden soll, was nicht nur Einzelnen passiert ist, ist überaus nachvollziehbar.

Trotzdem raten wir dringend davon ab, eine Strafanzeige gegen gewalttätige Polizeikräfte zu stellen! Die Gründe und Risiken wollen wir euch nachfolgend aufzeigen.

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