Knastkundgebung am 19.10.2019

Knastkundgebung

hinterm Knast auf der Jungiusbrücke,

Samstag 19.10.19
15.00-18.00 Uhr

Freiheit für Loïc!
Unser Freund und Genosse Loïc aus Frankreich ist nun schon über ein Jahr im Knast. Er ist neben 4 Genossen aus Frankfurt Angeklagter im Elbchaussee-Prozess, der noch bis zum Jahresende und weiterhin unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Am 26.6. hat das Gericht entschieden, dass Loic weiter in Haft bleiben muss. Er habe mit einer
mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen und es bestehe Fluchtgefahr. Er habe
keine Einlassung gemacht, die sich strafmildernd auswirken könnte. Trotz
WG-Zimmer in Hamburg, Angebot einer Kautionszahlung und Meldeauflagen
bestehe ein starker Fluchtanreiz, da er Teil einer internationalen
Vernetzung der radikalen Linken sei. Das ist nichts anderes als
Klassenjustiz und Feindstrafrecht. An einem ausländischen Genossen soll
nun ein Exempel statuiert werden. Loïc ist stellvertretend für uns alle
weiterhin im Knast. Loïc muss raus!
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Elbchaussee-Prozess am 20.09.19 und 25.09.19

Der Prozesstag war ein intensiver Video-Tag. Zuerst hat die Verteidigung
von Loic erneut mit Widersprüchen gegen die Inaugenscheinnahme des
Videomaterials gerichtet. Wie bereits üblich
hat die Kammer die Widersprüche zurückgewiesen. Zumindest eröffneten die
Widersprüche aber die Möglichkeit, mit der Kammer Sinn und Zweck der
Inaugenscheinnahme zu erörtern. Diese wertet es derzeit so, dass sie
aus Transparenzgründen die Videos mit allen Beteiligten (erneut) in der
Hauptverhandlung ansieht, um deutlich zu machen, welche Stellen aus
ihrer Sicht maßgeblich sind, was (vorläufig) für Schlussfolgerungen aus
den Bildern seitens des Gerichts gezogen werden und so weiter. Das ist
zwar alles nicht „greifbar“, weil es nirgendwo notiert wird (auch darum
ging es in den Widersprüchen von Loics Verteidigung), aber immerhin wissen wir alle, woran wir sind. Wir haben uns dann erneut die von Zeugen eingesandten Videos angesehen.
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Prozessbericht Elbchaussee 19.9.19

Der erste Zeuge hatte als Teil der SoKo einen Auswertevermerk zur
angeblichen Anzahl mitgeführter Molotov-Cocktails anhand des vorhandenen
Bildmaterials geschrieben. Dazu berichtete er, dass er hierfür auf dem
Lichtbildmaterial erkennbare Flaschen in den Händen der Demo-Teilnehmer
gezählt habe. Aber schon die erste Frage des Gerichts, ob er denn habe
erkennen können, was in den von ihm für Flaschen gehaltenen Behältnissen
drin gewesen sei, musste er verneinen. Relativ schnell wurde die
Vernehmung dann unterbrochen, da sich eine Diskussion
entwickelte, ob es sich bei den von dem Zeugen in den Vermerk
aufgenommenen Lichtbildern, die er als Screenshots aus Videos durch z.B.
Zoomen und Einkringelung vermeintlich erkannter Dinge bearbeitet hatte,
um „neue“ Beweismittel im Vergleich zu den unbearbeiteten Bildern
handelt. Dem Zeugen wurde aufgegeben, die unbearbeiteten
„Original“-Screenshots beizubringen.
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Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel

Ein Genosse aus Kiel wurde am Freitag, den 6.9.2019, in Hamburg in einem typischen G20-Prozess zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt – für einen angeblichen Flaschenwurf und Widerstand bei der Festnahme am Abend des 6.7.2017, nach der Zerschlagung der Welcome To Hell-Demo. Juristisch sei das Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung, tätlicher Angriff und Widerstand.

In neun, teils sehr kurzen Verhandlungstagen kam heraus, dass zwei Polizisten gesehen haben wollen, wie der Genosse im Schanzenviertel eine Flasche geworfen und sich danach der Verhaftung widersetzt habe. Die Verteidigung stellte fest, dass die in einem Video festgehaltenen und von den Polizeizeugen identifizierten Flaschenwürfe und das erinnerte Verhalten der Polizisten nach dem Wurf nicht zueinander passten. Dennoch erklärte die Staatsanwältin, dass zwar nicht genau festzustellen sei, welche Flasche genau geworfen wurde, aber die Polizisten haben ausgesagt, der Angeklagte habe eine Flasche geworfen und das würde für eine Verurteilung reichen. Sie plädierte auf 1 Jahr und 10 Monate ohne Bewährung. Die Verteidigung hob nochmal hervor, dass die Berichte lückenhaft wären, die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen und Befragungen der Zeugen aber nicht für nötig hält und dass es keinerlei objektive Beweise gäbe. Die bestehende Versammlung (aus den Resten der Welcome To Hell-Demo) wurde nicht aufgelöst und der dort erfolgte Wasserwerfereinsatz nicht angekündigt – damit müsste eigentlich jeder Widerstand oder tätliche Angriff straffrei ausgehen.
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Bericht zum 34. Tag im Elbchaussee-Prozess

Am 20.08. wurden vier Zeugen gehört.

Der 1. Zeuge Josh Bender ist Mitarbeiter bei der Bewährungshilfe Eimsbüttel in der Max-Brauer-Allee. Er hatte ein Video auf die Denunziationsplattform hochgeladen und es dann aber wieder gelöscht. In der Akte ist es aber nichtsdestotrotz gelandet. Beim Angucken meinte er, seine eigene Stimme zu erkennen.
Er war morgens am 07.07. gegen 7:00 Uhr aus seiner Wohnung in der Großen Bergstraße zu Fuß zur Arbeit gelaufen. Da hat er gesehen, dass bei IKEA, Santander und Targobank, Dt. Bank, HypoVereinsbank, überall schon die Scheiben eingeschlagen waren. Außerdem lagen viele rote Mülltonnen verteilt herum, insbesondere in der Neuen Großen Bergstraße.

Der 2. Zeuge, Steven Seifert, hatte 2017 als Vertreter der WEG Elbchaussee 23-25 gearbeitet und Strafantrag gestellt für diese (dürfte unwirksam sein, ist aber scheinbar egal). Er wusste nicht mehr, wer ihm wann Bescheid gesagt hat, dass was kaputt war, aber ging davon aus, dass es Montag, der 10.07. war.

Als 3. Zeuge kam Folkert Koopmans, Eigentümer des Hauses Elbchaussee 9-11. Er hatte es gerade für 600.000 € grundsanieren lassen, als der G20 kam und seine Scheiben kaputt gingen und dann auch noch Ruß an sein Haus kam. Zum Glück ist er von den Steuerzahlenden aka Opferfonds 100 % entschädigt worden, sodass er noch nicht ganz pleite ist.

Der 4. war dann Christoph Birkholz von der fraud-Abteilung der Commerzbank. Die arme Commerzbank hat von ihren 19.000 € Schäden nur 13.000 € von der Versicherung ersetzt bekommen. Ob sie zusätzlich noch den Opferfonds in Anspruch genommen haben, wusste er nicht, sind ja auch eher peanuts. Wann genau die Schäden entstanden sind, wusste er auch nicht.

Ansonsten ergab sich noch:

a) Das Gericht tendiert nun doch dazu, auch die Schäden in der Neuen Großen Bergstraße den Angeklagten zuzurechnen; denn psychische Beihilfe könnte ja noch „fortwirken“, auch wenn man die Demo schon verlassen habe: „ob ein auf die Schiene gesetzter Zug nicht einfach weiter fährt“, so die Begründung der Vorsitzenden wörtlich.

b) Das Gericht möchte am 05.09. gerne stundenlang Videos gucken, mit Zoom und SlowMotion, v. a. wegen Loic natürlich.

Prozessberichte vom 29.07.2019. und 30.07.2019 im Elbchaussee-Prozess

Am 29.07.2019 waren die Polizei-Zeugen Freitag und Gemein da.
Der Polizeibeamte Gemein, der zur Sicherungswache der Bundes-Polizei am BahnhofAltona gehörte, wusste außer dem Umstand, dass er und sein Kollege beim Autos umparken von den anstürmenden, er schätzt 30 Personen (in seinem Bericht hatte er von 5-10 geschrieben) überrascht gewesen seien, und sie sich nach einem Angriff auf die Einsatzfahrzeuge dann mit gezogenen Schusswaffen in den Bahnhof zurückgezogen hätten, nicht viel zu berichten.

Der Polizeibeamte Freitag war mit seiner Blumberger Einheit ebenfalls am Bahnhof Altona eingesetzt. Er habe mit seinem Trupp wie er später festellte exakt für die spätere Zeit des „Aufmarsches“ den Auftrag erhalten, diesen vom Hauptbahnhof an den Bahnhof Altona zu verlegen und sei dann dort mit zwei Fahrzeugen vor dem Haupteingang des Bahnhofs gestanden. Wie es zur Erteilung des Auftrags gekommen sei, könne er nicht sagen. Sie hätten erst Rauchwolken und Leuchtsignale wahrgenommen und sich dann in die Körperschutzausstattung begeben. Ein Trupp habe vorher schon Versammlungsteilnehmer, die sich sich am Bahnhof trafen begleitet.

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#libertepourloic – Free Loïc! Liberté pour Loïc ! Freiheit für Loïc!

#libertepourloic – Kampagne für die Befreiung von Loïc Citation und allen sozialen und politischen Gefangenen – Freiheit für die Drei von der Parkbank

Free Loïc! Liberté pour Loïc ! Freiheit für Loïc!

 

 


Gipfelgestöber? Kein Schnee von Gestern!

Ziel unserer Proteste war und ist, die Gipfelstaaten und deren Sicherheitsarchitekturen anzugreifen, um deren Strategien zur Verteilung von Macht und Reichtum zu durchkreuzen. Sie bauen durch Ausbeutung, Krieg, Umweltzerstörung, Hungerkatastrophen und die Bekämpfung von Fluchtbewegungen den Reichtum der reichsten Länder auf Kosten des Großteils der ärmeren Weltbevölkerung immer weiter aus.
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Knastkonzert und Kundgebung hinterm Knast

Knastkonzert und Kundgebung hinterm Knast auf der Jungiusbrücke am Samstag 10.8.19, 15.00 Uhr. Es spielt die belgische Punkband René Binameé (Anarcho-Punk, französische Chansons).

Freiheit für Loic:

Unser Freund und Genosse Loic aus Frankreich ist nun seit fast einem Jahr im Knast.
Er ist neben 4 Genossen aus Frankfurt Angeklagter im Elbchaussee-Prozess, der noch bis zum Jahresende und weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Am 26.6. hat das Gericht entschieden, dass Loic weiter in Haft bleiben muss. Er habe mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen und es bestehe Fluchtgefahr. Er habe keine Einlassung gemacht, die sich strafmildernd auswirken könnte. Trotz WG-Zimmer in Hamburg, Angebot einer Kautionszahlung und Meldeauflagen bestehe ein starker Fluchtanreiz, da er Teil einer internationalen Vernetzung der radikalen Linken sei. Das ist nichts anderes als Klassenjustiz und Feindstrafrecht. An einem  ausländischen Genossen soll nun ein Exempel statuiert werden. Er ist stellvertretend für uns alle weiterhin im Knast. Loic muss raus! Liberté pour Loic !

Freiheit für die Drei von der Parkbank:
In der Nacht vom 7. auf den 8. Juli wurden 3 Gefährt*innen nachts kontrolliert und festgenommen. Laut Presse besteht der Verdacht der Planung und Vorbereitung einer Brandstiftung anlässlich des zweiten Jahrestages des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Nach der Festnahme kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen. Zwei Gefährten befinden sich seit der Festnahme in Untersuchungshaft. Zur Zeit besteht eine Postsperre. Briefe werden nicht an sie weitergeleitet, ihre Briefe werden nicht rausgelassen. Alle von der Parkbank müssen raus aus dem Knast! Sofort !

Freiheit für die § 129b-Gefangenen Musa Asoglu und Erdal Gökuglu,
die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden! Musa wurde zu 6 Jahren 9 Monaten verurteilt. Seit 32 Monaten ist er isoliert, 23 Stunden allein in seiner Zelle. Erdal wurde Ende Juni zu 5 Jahren verurteilt. Weit über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die „nur“ 3 Jahre 9 Monate gefordert hatte. Bei beiden finden Besuche nur mit Trennscheibe und LKA-Überwachung statt. Trotz dieser drakonischen Bedingungen, sind Musa und Erdal ungebrochen!
Unsere Solidarität gilt allen von Repression Betroffenen. Es ist dabei völlig egal, ob jemand an einer Aktion beteiligt war oder nicht, ob aktiv oder lediglich anwesend. Wir denken nicht in den Kategorien Schuld oder Unschuld des bürgerlich-kapitalistischen Rechtsstaats. Unsere Solidarität ist unteilbar!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Solidarisch Kämpfen – United we Stand!
(Bringt gerne Kaffee, Tee, Kuchen, Kekse, Luftballons, Redebeiträge und sonst was mit)

Elbchaussee-Prozessbericht vom 26. Juni 2019

Es wurde ein Sachverständiger zum Thema „Schwarzer Block“ vernommen
(Politikwissenschaftler an der Uni Bremen und zugl. „Protestforscher“).
Er ist Mitherausgeber der Schrift „Eskalation – Dynamiken der Gewalt im
Kontext der G20-Proteste in Hamburg 2017“.

Zunächst legte er die Geschichte des Begriffs „Schwarzer Block“ kurz
dar (Selbstbezeichnung autonomer Gruppen 1980/81 im Rahmen der Startbahn
West – Proteste oder „Erfindung“ der Staatsanwaltschaft bei der
Strafverfolgung derselben).
Beim “Schwarzen Block” handele es sich nicht um eine (konkrete)
Gruppierung o.  Ä.. Vielmehr sei es eine Demo-Taktik zur Vermeidung von
Identifizierung und als Symbol der Militanz. Das Symbol der Militanz
grenzte er sehr genau von tatsächlicher Gewalt ab, weil das Symbol der
Militanz in aller Regel gerade nicht mit in Taten umgesetzter Militanz
einhergehe. In Göttingen habe es bei der Antifa mal eine Gruppe gegeben,
die mit Helmen vermummt als Schwarzer Block angetreten sei, aber in
Absprache mit der Polizei auf tatsächliche Gewalt verzichtet habe.
Letztlich sei es symbolische Kommunikation von Geschlossenheit und Entschlossenheit.

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Prozessberichte zum 28. und 29. Prozesstag im Elbchaussee-Prozess

Am 19.06.2019 wurden erstmal weitere Videozeugen vernommen. Es stellte
sich heraus, dass die meisten, jedenfalls anfangs, klar von einer Demo
ausgingen (Menschengruppe, Transparent pp.). Manch Zeuge differenzierte
im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft deutlich innerhalb Gruppe. So wurde
ausdrücklich mitgeteilt, die „eigentlichen Krawallmacher“ seien erst
„nach der Demo“ gekommen usw.
Alle Zeugen sprachen (teilweise auch für ihre Angehörigen, z. B. kleine
Kinder) aber auch wieder von „Schock“, „Angst“ und „Verunsicherung“. Bei
Staatsanwaltschaft (und der Kammer) hinterlässt das sicherlich mehr
Wirkung als Differenzierungen zum Thema „Demo oder nicht?“.

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